Darf der Besitzer Bußgeld für kotzen in seiner Disco verlangen.?

11 Antworten

Nein, aber Erstattung der Reinigungskosten. Er kann z.B. auch eine Pauschale verlangen, wenn er das in der Hausordnung verankert hat und diese am Eingang aushängt.

Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich behaupte rein intuitiv dass er das darf.

Warum?

Hausrecht.

Ich denke schon dass er Verstöße gegen die von ihm aufgestellte Hausordnung bestrafen darf, auch finanziell. Wenn man in Clubs geht, in denen es Stempelkarten gibt, und man die Stempelkarte verliert, dann muss man ja auch den maximal möglichen Betrag der Stempelkarte bezahlen, wenn man die Karte verliert. Daher denke ich dass auch finanzielle Strafen grundsätzlich zulässig sind.

Kann mir aber vorstellen, dass das nur dann zulässig wäre, wenn diese Strafe irgendwo schriftlich festgehalten ist.

Wiegesagt, ist aber eine Laienmeinung.

Bitterkraut  08.07.2016, 20:23

Gar nicht so falsch, aber um Strafe geht es da nicht. Sondern darum, daß dem Wirt kein Schaden entsteht, d.h es muß Schadenersatz geleistet werden oder im Fall der Getränkekarte verhindert werden, daß dem Wirt Geld entgeht.  Bußgelder oder Strafen dürfen nur die Behörden, Richter und Eltern aussprechen ;) 

Vertragsstrafen gibst auch, aber das ist ein anderes Thema.

Name3hoch3  08.07.2016, 20:30
@Bitterkraut

Bußgelder oder Strafen dürfen nur die Behörden, Richter und Eltern aussprechen

Mahngebühren sind faktisch doch auch Bußgelder bzw. Strafen, oder nicht? Die spricht kein Richter aus und sind obendrein ziemlich willkürlich im Betrag. Schadenersatz sind Mahngebühren ganz sicher nicht, dafür sind sie zu hoch.

Bitterkraut  08.07.2016, 22:01
@Name3hoch3

Heißt das Mahngebühr oder Mahnstrafe? Ist eine Parkgebühr eine Strafe?

Name3hoch3  08.07.2016, 22:16
@Bitterkraut

Mir geht es eigentlich nicht um die wie auch immer rechtlich definierten Begriffe von Gebühr oder Strafe. Der einzige, der relevant ist, ist für mich der Begriff des Schadenersatzes.

Die Frage ist: Handelt es sich bei Mahngebühren um Schadenersatz? Nein. Gehen die Beträge von Mahngebühren über den Betrag hinaus, der Schadensersatz darstellen würde? Ja.

Also handelt es sich doch um eine Form finanzieller Bestrafung/Strafe, oder siehst du das anders?

Interesierter  08.07.2016, 23:03
@Name3hoch3

Das sehe ich anders. Die Gerichte erachten Mahngebühren regelmäßig bis 5€ für statthaft.

Nimmst du nun den Aufwand für die Kontrolle, den Schriftverkehr und das Porto, wird der Gläubiger mit den 5€ sicher keinen wirklichen Gewinn einfahren. Er kann froh sein, wenn die Kosten gedeckt werden. Daher kann man Mahngebühren durchaus unter Schadensersatz verbuchen.

Ratirat  09.07.2016, 10:45
@Name3hoch3

> Die Frage ist: Handelt es sich bei Mahngebühren um Schadenersatz? Nein. 

Doch. Es ist eine pauschalisierte Schadenersatzforderung. 

Bußgelder darf der Betreiber nicht verlangen dazu fehlt die rechtliche Grundlage.

Was er jedoch machen kann, ist die Forderung von Schadensersatz. Zumindest die Reinigungskosten dürften hier unstrittig sein. Ob darüber hinaus noch weitere Kosten zu n Rechnung gestellt werden können, lässt sich sicher streiten.

Rechtlich sind das natürlich zwei Paar Stiefel. Tatsächlich läuft es auf das Selbe hinaus, denn die betreffende Person muss zahlen.

Wenn ein Gast in einer Disko einen Schaden anrichtet, dann kann der  Besitzer verlangen, dass der Gast diesen Schaden erstattet.

"Kotzen" in der Disko bedeutet für den Besitzer, er hat einen Aufwand, um den Dreck wieder weg zu machen. Außerdem muss er damit rechnen,  dass andere Gäste früher gehen oder das nächste mal nicht mehr kommen. Wer will schon in eine Disko, in der gekotzt wird?

Der Besitzer kann grundsätzlich verlangen, das der Kotzende ihm diesen Schaden ersetzt. Insofern hat er das Recht einen angemessenen Betrag zu fordern.

Ist im Endeffekt kein Bußgeld sondern ein Beitrag für die Beseitigung der Ausscheidungen. Selbst beim Taxi fahren müsstest zu extra dafür zahlen. LG