Darf man einen Polizisten Fragen ob er ein Depp ist?

9 Antworten

Es gibt keine Beamtenbeleidigung, sondern nur Beleidigung nach § 185 StGB, aber an deiner Stelle würde ich das auch lassen.

Da bei Beamten gerade noch der Dienstvorgesetzte berechtigt ist einen Strafantrag zu stellen und Beleidigung gegen Beamte wird auch verfolgt.

Nach § 185 StGB ist alles eine Beleidigung, was die Ehre des gegenüber objektiv und subjektiv verletzt bzw. verletzen soll.
Dies muss kein Schimpfwort sein, sondern kann auch eine Geste, eine Tätigkeit oder auch eine Frage sein.
Also sich beim Treffen mit den Bullen (ist übrigens keine Beleidigung) sowas einfach denken und sich verkneifen, wird sonst teuer.

Klar darfst du - du musst dann allerdings, je nach dem mit wem du es zu tun hast, mit dem entsprechenden Echo leben....

Beleidigung - möglich...

Gegenfragen ...

Frau Autofahrerin, sind sie eigentlich völlig verblödet mit eine solche Frage zu stellen....

Haben sie, auf Grund ihrer Frage vielleicht Alkohol oder Drogen konsumiert? Begleiten sie mich doch mal zum Arzt, für eine Blut bzw. Urinprobe.....

oder auch gerne:

Führerschein, Fahrzeugschein, Rettungsdecke, Aidshandschuhe,  Ablaufdatum der Verbandsmittel im Verbandkasten......

Man kann es aber auch einfacher ausdrücken......

kommst du mir blöd - komm ich dir blöd....

.... und als Cop wird er das vermutlich besser können....

Ja, das ist Beamtenbeleidigung, weil die Frage impliziert, dass Du der Meinung bist, dass er ein Depp ist.

Darfst Du natürlich zu ihm/ihr sagen, kostet aber ;-)

Fällt diese Frage unter den Punkt "Beamtenbeleidigung" ?

Nein, da es den Straftatbestand der Beamtenbeleidigung nicht gibt, sie könnte aber unter § 185 StGB fallen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html

Tipp: Wenn du keinen Ärger haben willst, dann unterlasse derartige Bemerkungen.