Schminkpflicht!?

19 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

NEIN! Das ist unzulässig. Er kann ein gepflegtes Äußeres verlangen, aber nicht, dass man sich schminkt.

Ja sicher, Flugbegleiterinnen z.B. haben das oft im Vertrag, lernen das sogar in der Ausbildung. Also immer vorher alles gut durchlesen. Bei einer Stylistin oder Kosmetikerin wird die Kundin das auch erwarten, dass das Personal geschminkt ist.

Das ist natürlich klar,weil man ja als Kunde sehen will wie das aussieht.Bei Flugbegleiterin,kann sein das es im Vertgrag steht.Aber es darf nicht vorgeschrieben werden.Ganz anders dagegen bei Models z.B.,weil man sich da ja präsentieren muss.Auch wenn man viel mit Kunden zu tun hat,kann es nicht verlangt werden.Ein äußerliches Erscheinungsbild ist erwünscht.Und schminken gehört nicht unbedingt dazu.Ich kenne Frauen,die schminken sich nicht und sehen trotzdem gut aus.

@Gelehrter

Ein bisschen irrst Du, auch bei Models steht das nicht im Vertrag, im Gegenteil, die müssen sogar ungeschminkt erscheinen und werden dann erst vom Profi geschminkt. Jede Frau ohne Make up kann gut aussehen, aber mit sehen fast alles viel viel besser aus, die Kunst ist nur ein gutes Make up und nicht anmalen.

Das kommt darauf an, ob man in der Öffentlichkeit arbeitet und mit den Kunden in Kontakt kommt. Wenn ja, darf der Chef vorschreiben, wie man sich zu kleiden bzw. zu schminken hat. Wenn man keinen Kontakt zu den Kunden hat, darf man tragen, ws man will.

Quelle: Galileo

In dem Fall ist schminken keine Pflicht.Kann nichtvorgerschrieben werden.Natürlich wenn man Pickel hat wird man die auch selber freiwillig irgendwie übertünchen.Wichtig ist gepflegt und sauber.

Nein, das ist ein Eingriff in dein Persönlichkeitsrecht!

Selbstverständlich wird bei Arbeitgebern wie z.B. Kosmetikern, Visagisten, Maskenbildnern WERT darauf gelegt,dass die Azubis entsprechend angepasst zur Ausbildung den Kundenumgang pflegen.. ich z.b. würde mich niemals von einer Visagistin zum Thema MAKE UP beraten lassen, die selbst kreidebleich und ungeschminkt vor mir steht.... das ist eine Frage.. die sicherlich grenzwertig zu betrachten ist, ein Arbeitgeber darf sehr wohl festlegen, was angemessenes Auftreten bedeutet.. .z.B. keine Jeans... nur Anzug mit Krawatte...etc.. bei Frauen gibt es da auch Regelungen....es kann niemand gezwungen werden sich da meterdick die Schminke ins Gesicht zu zimmern ich denke das wird in dem von Dir genannten Beispiel sicher auch nicht der Fall sein....