Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit kürzen?

6 Antworten

wenn man keinen Arbeitsvertrag hat

Du hast einen Arbeitsvertrag, nur keinen schriftlichen.

es wurden 7 Stunden damals vereinbart.

Du hast diese 7 Stunden/Tag ja immer gearbeitet und das ist doch nachweisbar.

Darf er die Arbeitszeit einfach so kürzen?

Nein, darf er nicht. Die sieben Stunden täglich sind nachweislich immer erbracht worden und daher die reguläre Arbeitszeit.

Will er Dich jetzt kürzer beschäftigen und gibt Dir nicht genug Arbeit für eine 35-Stunden-Woche, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich dann so bezahlen, als hättest Du gearbeitet. Minusstunden können so nicht entstehen und man muss auch nicht nacharbeiten.

Wenn nicht mehr genug Arbeit da ist, ist das das Betriebsrisiko des AG und nicht Deines.

der Geschäftsführer muss Personalkosten einsparen

Will er das nur bei Dir?

Wie groß ist denn der Betrieb? Wenn es nicht mehr als 10 Vollzeitkräfte sind, kann der AG kündigen, da hier das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen greift.

Wenn es kein Kleinbetrieb ist und es dem Betrieb nachweislich schlecht geht, sind evtl. betriebsbedingte Kündigungen möglich.

Will der AG Dich nicht kündigen sondern "nur" weniger arbeiten lassen, muss er Dir eine Änderungskündigung aussprechen. Hier gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Du nimmst an und arbeitest zu den neuen Bedingungen
  2. Du lehnst ab und aus einer Änderungskündigung wird eine Beendigungskündigung.
  3. Du nimmst unter Vorbehalt an, arbeitest vorerst zu den neuen Bedingungen und lässt gleichzeitig die Rechtmäßigkeit der Änderungskündigung beim Arbeitsgericht prüfen. Ist die Änderungskündigung nichtig, arbeitest Du weiter zu den bisherigen Vereinbarungen.

Bei 2. und 3. muss aber innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Außerdem gelten auch bei einer Änderungskündigung die vereinbarten Kündigungsfristen. Von "Jetzt auf Gleich" geht also nicht.

Selbst wenn man mit der Änderungskündigung einverstanden wäre, müsste man wenn man z.B. schon acht Jahre im Betrieb arbeitet erst mit der Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats mit der reduzierten Stundenzahl arbeiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast einen mündlichen Arbeitsvertrag und der ist so gültig wie ein schriftlicher. Auch beim Nachweis sehe ich keine Probleme, denn du hast ja dein Gehalt überwiesen bekommen, aber auch einen Abrechnung bekommen.

So lässt sich nachweisen, dass 7 Stunden vereinbart wurde und soviel muss es auch in Zukunft geben, eine Reduzierung auf 5 Stunden geht nur mit deinem Einverständnis.

  1. Klar hast Du einen Arbeitsvertrag.
  2. Eine einseitige Änderung nur durch den AG ist so nicht möglich.
  3. Nachweisen kannst Du den mündlichen AV durch Lohnzahlungen etc. ebenso auch den Stundenlohn.

Da dein Arbeitgeber dich anscheinend linken will, solltest du folgendes machen:

- Die Kommunikation mit dem AG erfolgt ab jetzt nur noch SCHRIFTLICH (also auf Papier!) und NACHWEISBAR (d.h. Übergabe gegen Empfangsbestätigung, unter Zeugen oder mittels Einwurf-Einschreiben).

- Nach §2 NACHWG ist der AG verpflichtet binnen 1 Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen SCHRIFTLICHEN Arbeitsvertrag zu erstellen!

- Du mahnt jetzt also SCHRIFTLICH und NACHWEISBAR (siehe oben!) die Erstellung des Arbeitsvertrag (natürlich mit 35h/Woche) beim AG an, setzt eine Frist von 1 Woche und drohst ansonsten rechtliche Konsequenzen an.

- Falls nach 1 Woche kein Vertrag da ist: Zum Amtsgericht gehen und Klage einreichen. Anwalt ist nicht notwendig, du gehst zum Gerichtshelfer und der formuliert das dann aus. Erste Instanz kostet unter 100€, aber wenn dein Chef kein hirnloser Prozess-Kasperle ist, knickt er sofort ein.

- Eine Verkürzung der Arbeitszeit auf 25h/Woche ist gleichfalls nicht ohne weiteres möglich. Entweder dein Chef macht eine Änderungskündigung oder er meldet Kurzarbeit an. Dann hast du aber u. U. Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

- Wichtig: Auf keinen Fall irgendetwas vom AG unterschreiben ohne die Konsequenzen zu prüfen. Außerdem besonders genau und gründlich arbeiten, damit der AG keine Gründe für eine Kündigung findet. Und sich nicht provozieren lassen, sondern ruhig und professionell bleiben.

- Zu guter Letzt: Schon mal nach einem neuen Job suchen - es gibt auch ehrliche Chefs.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
clemensw  11.07.2018, 11:22

Da war doch noch was: Wie groß ist der Betrieb? Ab 5 AN kann ein Betriebsrat gegründet werden - falls es noch keinen gibt.

Traberli 
Fragesteller
 11.07.2018, 11:27

Wir sind glaub 9 Arbeitnehmer und dann noch 4 die einfach nur gemeldet sind und lohn bekommen aber nicht hier arbeiten

clemensw  11.07.2018, 17:02
@Traberli

In diesem Fall mal bei den Kollegen nachfragen und wenn die auch solche Probleme haben: Betriebsrat gründen.

Natürlich hast du auch einen Arbeitsvertrag. Aber eben nur einen mündlichen.

Wenn 7 Stunden vereinbart waren, dann gilt das auch, bis ihr das gemeinsam ändert.

Du kannst dem zustimmen oder eben nicht. Mit allen Konsequenzen.

Tipp: lass dir endlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag geben. Der steht dir zu.

Traberli 
Fragesteller
 11.07.2018, 09:21

Ich habe ihm von anfang an gesagt das ich eine haben möchte aber er macht keinen. Und jetzt wird er mir bestimmt keinen mehr machen mit 7 Stunden.

qugart  11.07.2018, 09:22
@Traberli

Natürlich wird er das nicht.

Tipp: such dir einen anderen Arbeitgeber

Antitroll1234  11.07.2018, 09:27
@Traberli

Schlag ihm vor das Du mit einem schriftlichen AV und 5 Stunden einverstanden bist, bei gleichbleibenden Lohn. Ansonsten auf nichts einlassen, ab zur Gewerkschaft oder Anwalt wenn AG plötzlich weniger zahlt oder sonstiges.

qugart  11.07.2018, 09:29
@Antitroll1234

In dieser Realität möchte ich auch gerne arbeiten....

Antitroll1234  11.07.2018, 09:31
@qugart

...das dies der AG letztendlich nicht macht wird sogar auch Vorschulkindern klar sein.

Traberli 
Fragesteller
 11.07.2018, 09:24

Ja ich werde warscheins nicht drum herum kommen. -.- Ist momentan sehr schwer was zu finden.

qugart  11.07.2018, 09:25
@Traberli

Dann würde ich eben die 5 Stunden akzeptieren, bis du was anderes hast.

Antitroll1234  11.07.2018, 09:32
@qugart

...auf keinen Fall die 5 Stunden akzeptieren und nichts dergleichen mit 5 Stunden unterschreiben.