Urkundenfälschung mit Vorstrafen?
Hallo,
ich ( 20, Bayern) habe eine Vorladung von der Polizei bekommen wo ich auf Grund eines Strafverfahrens gegen mich wegen Urkundenfälschung aussagen soll.
Die Schuldfrage steht außer Raum denn ich habe es getan und werde es auch zugeben.
Bei den Urkunden handelt es sich um Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen welche ich ausschließlich an meinen Ex-Arbeitgeber per Mail zugesendet habe. Somit habe ich ca 2 Monate am Stück gefehlt und anschließend habe ich gekündigt sodass ich die eingeforderte Ablieferung der Originalbescheinigungen umging. Lohn für diese 2 Monate habe ich bekommen, musste ich jedoch fast komplett zurückzahlen.
Leider bin ich kein unbeschriebenes Blatt. Meine Vorstrafen umfassen 50h soziale Arbeit wegen Körperverletzung ( Geschädigter wurde nicht verletzt und Anzeige wurde von dessen Mutter erstattet ). Ebenfalls habe ich einen Wochenendarrest hinter mir, welchen ich wegen eines Diebstals in der Berufsfachschule die ich besuchte bekam.
Alle Taten wurden im Alter von 18-19 begonnen und bestraft. Ich habe alle Fehler eingesehen und alle in jeden Verfahren bis jetzt offen und ehrlich zugegeben und beteuert.
Nun zu meine Fragen:
- Brauche ich einen Anwalt?
- Gerichtskostenhilfe o.ä. steht mir nicht zu, richtig?
- Mit welcher Strafe kann ich ca. rechnen? Mit/Ohne Anwalt?
- Was würde mich ein Anwalt ca. kosten?
Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen
8 Antworten
Ob dir Gerichtshilfen zustehen musst du selbst prüfen. Wenn du arbeitslos bist, solltest du sie beantragen.
Keine Ahnung was Anwälte in Bayern kosten, ich würde nicht zur Vorladung erscheinen wenn ich zuvor nicht einmal mit einem Anwalt gesprochen habe.
Du gilst tatsächlich mit diesen „Vorstrafen“ NICHT als vorbestraft, denn vorbestraft ist man erst bei Strafen ab 90 Tagessätzen. Heißt: Du hast da deine Schuld verbüßt und man darf dir das nicht beziehungsweise kaum negativ ankreiden. Vor allem weil es in der Vergangenheit liegt. Zu deiner jetzigen Strafe, wahrscheinlich wurdest du ja gekündigt und bist folglich mittellos. Wenn du mittellos bist steht dir natürlich auch Beratungskostenhilfe (Anwalt wird vom Staat bezahlt, zumindest bis zu einem Gerichtsprozess, dann brauchst du prozesskkostenhife) zu. Das/die Formular/e bekommst du bei deinem Amtsgericht. Niemals auch wenn du schuldig bist bei der Polizei aussagen. Du bist nicht verpflichtet da präsent zu sein und man darf es dir nicht negativ anrechnen und das Märchen von wegen gemilderte Strafe nicht glauben. Polizeiaussagen, vor allem als Beschuldigter, sind nicht verpflichtet. Mit einem Anwalt wirst du aus der Sache, wesentlich unbeschadeter rausgehen. Trotzdem schäm dich, Krankmeldungen fälschen ist an Blödheit kaum zu überbieten.
Lg
Bei den 90 Tagen kannst du aber nicht 2 Strafen oder mehr zusammenzählen.
Das währe für 1 Strafe und beim 1 mal. oder 3 Monate mit Bewährung.
Zumindest bis zur Tilgung die zwischen 5-15 Jahren liegt.
3 Monate mit Bewährung. 90m Tg-Sätze
Gerichtskostenhilfe o.ä. steht mir nicht zu, richtig?
Richtig - denn bei Deinem Verfahren wird kein Anwalt vorgeschrieben sein. Ansonsten würde Dir ei Pflichtverteidiger beigeordnet werden.
Was ein Anwalt kosten wird/würde kann Dir ein solcher beantworten. In jedem Fall wird das Ganze deutlich mehr als ein Semesterticket kosten.
Prozesskostenhilfe gibts nur im Zivilrecht. Im Strafrecht gibts ggf. Pflichtverteidigung.
Bei einem Srafmaß von bis zu 5 Jahren ist sicher Anzwaltszwang.
Auf Heranwachsende (18 bis 20) können einige Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes angewendet werden, wenn der Heranwachsende von seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob er eine jugendtypische Tat begangen hat.
Tja und als typische Tat eines (unreifen) Heranwachsenden ist dies wohl nicht unbedingt einzustufen. Also ist es durchaus möglich, dass Dich die volle Härte des Paragraphen 263 StGB trifft. ( Sorry Kommentar war für FS gedacht.
Ich würde mich zumindest rechtlich beraten lassen durch einen Anwalt. Aber waehle gut, nicht dass er dir eine Dienstleistung anhängen will die es nicht braucht.
Ganz ehrlich, ich denke was du getan hast war keine Lappalie sondern Betrug. Die Vorstrafen lassen es nicht besser ausschauen und passen in die Kategorie , sorry nicht erwachsen. Eingesehen scheinst du noch immer nicht, dass man sich stets ans Gesetz hält.
Besser du investierst ein paar Euro oder was auch immer um dich vor dem schlimmsten zu bewahren. Wenn du noch Bewaehrung hast......
Was willst du hier denn mit einer Abstimmung? Hältst du die Strafprozessordung für eine Art Lotterie?
Vor Gericht besteht angesichts des Strafmaßes auf jeden Fall Anwaltszwang. D.h. du mußt selbt einen beauftragen oder bekommst einen beigeordnet. Wenn du selbst einen beauftragst, kann er Pflichtverteidigung beantragen, wenn dein Einkommen zu gering ist.
Ab 90 Tagesseätze steht die Vorstrafe im Führungszeugnis. Vorbestraft ist man, wenn man vorbestraft ist. Im Bundeszentralregister steht alles.