Wie läuft es ab bei einer Anzeige wegen Unterschlagung?
Meine Mutter hat eine Anwältin die ihre Gelder etc verwaltet, sie hat Gelder die mir zustehen erhalten und möchte Sie aber nicht rausrücken. Habe mehrmals ihr wachriefen und auch angerufen das sie mir das Geld überweist, doch sie meint nur dass sie noch eineiige Dinge zu diesem Geld erledigen muss. Das Geld habe ich vom Jobcenter erhalten und muss in den nächsten 6 Tagen einen Teil zurück zahlen. Wenn ich bis Dienstag (heute Montag) kein Geld erhalten habe würde ich zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Unterschlagung machen. Brauche einen Anwalt und ich ihr läuft es für mich ab was muss ich beachten was ist eure Erfahrungen oder Tipps?
3 Antworten
Möglicherweise Untreue gemäß § 266 StGB.
Manche Anwälte verrechnen Fremdgeldeinnahmen gerne mit ihren Gebührenansprüchen. Das ist grundsätzlich möglich, wenn die Gebührenansprüche berechnet wurden und fällig sind u n d wenn es sich bei dem Mandantengeldern nicht um unpfändbare Leistungen handelt. Leistungen des Jobcenters sind jedoch in der Regel unpfändbar.
Mach der Anwältin das klar. Sollte sie willig und in der Lage sein die Gelder unverzüglich auszuzahlen, dann wird sie das auch machen.
Eine Unterschlagung scheint hier nicht gegeben zu sein. Wenn dann Untreue.
Aber ich frage mich, wie denn die Anwältin deiner Mutter an Geld kommt, dass du vom Jobcenter erhalten hast.
Du solltest dir erstmal sicher sein, dass deine Mutter dir überhaupt Geld geben muss.
Ist jetzt eher sehr ungewöhnlich.
Darf ich fragen wie alt du bist und welches Geld du vom Jobcenter erhältst?
Die Polizei kann dir da auch nicht helfen, da Zivilrecht. Entweder nehm dir einen Anwalt und setze selber ein Schreiben mit Fristsetzung auf.
Oder nicht und meinte ich
Weil meine das über meine Mutter läuft da ich bei ihr wohne aber Miete zahle und essen selber bekomme ich normalerweise das Geld von der Anwältin