Schuldner zahlt nicht, was nun?

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Hallo!

Zu erst möchte ich davon abraten irgendwelche Ratschläge anzunehmen, in denen es heißt man solle "Rumänen" oder so beauftragen! Es handelt sich bei einer solchen Beauftragung meist um einen Vorgang welcher im strafrechtlichen Bereich liegen dürfte.

Zu der zivilrechtlichen Seite nur so viel: Wenn man jemandem Geld leiht, muss dies nicht schriftlich festgehalten werden, sollte aber, denn man will ja im Streitfall einen Beweis führen, dass man überhaupt Geld verliehen hat. Theoretisch sind Zeugen Beweis genug. Evtl. reicht auch diese Mail aus, obwohl eine Mail im herkömmlichen rechtlichen Sinne kein Schriftverkehr darstellt, somit als Beweis wohl ausscheidet. Ein Anwaltwäre sicherlich die erste Wahl, aber dafür hast Du ja kein Geld. Erstaunlich, und das möchte ich völlig wertungsfrei verstanden wissen, finde ich, dass man Geld verleiht, und sich selbt nicht mal einen Anwalt leisen kann. Die Kosten die für eine erste Beratung und einen ersten Brief entstehen halten sich nämlich grundsätzlich im Rahmen. Evtl. reicht ein Schreiben vom Anwalt aus um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.

Zur strafrechtlichen Komponente der Frage! Eine Verleumndung und eine üble Nachrede oder Ähnliches kann man bei der Polizei anzeigen. Diese wird auch ermitteln. Gibt es hierfür keine Beweise und keine Zeugen wird es auch da schwierig und wird in den meisten Fällen eingestellt. Möglicherweise bekommt man selbst als Anzeigender eine Art "Gegenanzeige" wegen falscher Verdächtigung. Insgesamt würde ich mir gut überlegen, ob es der Sache dient. Schließlich bedeutet sowas auch wieder Ärger und Aufwand! Vielleicht besteht die Möglichkeit über die Eltern des Schuldners etwas zu erreichen, obwohl ich nicht weiß wie alt Du oder der Schuldner ist. Sollte alles nichts nutzen, musst Du es wohl oder übel als Lehrgeld verbuchen.

Grüße

T.

Ja eigentlich meine ich mit dem Anwalt nicht leisten können, dass ich nicht wieder das Geld raushauen will, wenn es mit einem Anwalt ja dann doch nicht klappt!

@freeagent

Ah ok... das verstehe ich. Es birgtnatürlich das Risiko, dass man noch mehr Geld in den Sand setzt. Allerdings würde ich es versuchen, schließlich darf man solche Menschan nicht mit sowas durchkommen lassen. Ich entwickel da eine Art Sportsgeist und es geht mir dann um das Prinzip! Aber es kann sein, da hast Du recht, dass das nichts wird und nur noch einmal Geld kostet!

@tommythr

Ja ich sehe das auch so, dass ein Mensch so nicht durchkommen darf! Ich bin halt der Meinung, dass ich ihn wegen übler Nachrede oder Verleumdung dran kriege, weil er ja offen erzählt, dass ich Drogen nehme, wäre es ausreichend, wenn ich ein Drogentest absolviere und dieser negativ verläuft? Ich meine somit, ist doch die Lüge aufgedeckt oder nicht? Habe seit dem Probleme mit meinen Eltern seit er das erzählt hat!

@freeagent

Ich sehe eben da die Gefahr, dass der Schuldner behaupten wird, dass Du überall herumerzählst, dass er dir Geld schuldet. Weil er Dir aber kein Geld schuldet, wie Du behauptest, würdest Du jetzt versuchen, ihn strafrechtlich belasten. Wenn Du allerdings nachweisen kannst, dass er über Dich unwahres erzählt, kannst Du ihn freilich anzeigen.

"§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Man sieht schon beim Lesen der Norm, dass der Beweis geführt werden muss, dass das von dem Anderen Behauptete unwahr ist. Einfach mal schauen ob man das nachweisen kann. Hinzukommend ist sicherlich nachzuweisen, dass Dir dadurch Probleme erwachsen sind. Ich will hier aber nicht in Richtung Rechtsberatung abrutschen, daher auch hier mein Hinweis einen Anwalt zu befragen, wie Deine Chancen sind, diese Person strafrechtlich zu belangen.

@tommythr

Okay danke.

@freeagent

Schuldner tauchte vor wenigen Minuten plötzlich hier auf und zahle das Geld in BAR. Bin total geschockt, dass ich das Geld wiedersehe. Ausgerechnet heute, der letzte Termin, den ich dem Schuldner gegeben habe! Und ich glaube es sind die gleichen Scheine, die ich ihm damals gab! :O

@freeagent

Na meinen Glückwunsch! Es geschehen noch Wunder!

Wenn ein Schuldner nicht zahlt, ist das keine Verleumdung und auch keine üble Nachrede... Du hast schlechte Karten, weil de es nich nachweisen kannst. Aber mal ehrlich...sowas hält man doch schriftlich fest...erst Recht, wenn es sich um viel Geld handelt.

Nein hallo, er erzählt rum, dass ich Drogen nehme, um von den Schulden abzulenken!

Hallo, eine Anzeige wird in der Regel im Sande verlaufen und Dir Dein Geld auch nicht wieder bringen können. Inwieweit Du Zeugen und/oder ausreichende Beweise hast, musst Du selbst am Besten einschätzen. Wenn der Schuldner auf keine schriftliche Antwort reagiert, würde ich Dir zu einem gängigen Trick der großen Inkassodienste raten: Fertige einen Mahnbescheid unter Angabe der Hauptschuld nebst Deiner bisherigen Auslagen (Porto, Mahngebühren, Kosten für Mahnbescheid etc.) und lasse ihn Deinem Schuldner über das AG zukommen. Wenn er die Widerspruchzeit verstreichen läßt, kannst Du ggf. einen Titel gegen ihn erwirken. Allerdings wäre zu diesem Gerichtstermin erneut seine Abwesenheit von Nöten, damit es ein Versäumnisurteil gibt. Auch hier könnte er noch einen Einspruch einlegen, sofern er den Termin dafür einhält. SOllte er im optimalsten Fall alle Termine ignorieren, hast Du zumindestens einen Titel, mit dem Du beitreibende Maßnahmen, wie Kontopfändung etc. in die Wege leiten kannst! Die Kosten für meine Variante belaufen sich auf ca. Euro 15,- Viel Erfolg

Hi freeagent,es scheint,dass der Schuldner es im vorhinein darauf angelegt hat,Dir das Geld heraus- zulocken,obwohl er gar nicht die Absicht hatte, das Darlehen auch wirklich zurückzuzahlen.Er hat seine Zahlungsfähigkeit eher vorgetäuscht,um zu Geld zu kommen.M.E.scheint der Tatbestand des Betruges vorzuliegen-also ein strafrechtlich zu ahndendes Offizialdelikt.Eine Sachverhalts- darstellung an die nächsten Polizeidienststelle oder an die Staatsanwaltschaft(schriftlich) wäre zu überlegen.Viel Erfolg und LG Sto

Ja das sagt mein Vater auch schon die ganze Zeit, dass er mich abgezockt hat! Ja leider habe ich nicht sehr viele Beweise, lediglich eine Onlinenachricht, in der er mich frägt wie er das Geld denn zurückzahlen soll... Hab ich da Chancen? Geld für einen Anwalt kann ich mir nicht leisten....

eine alte grundregel >der kläger liegt in der beweispflicht< egal in was