Darf das Veterinäramt mir meine 2 Katzen weg nehmen wenn sie nicht raus dürfen?

7 Antworten

Wenn Katzen artgerecht gehalten werden, kann das Veterinäramt gegen Wohnungshaltung überhaupt nichts machen. Zumal die Tierheime manche Katzen ausschließlich in Wohnungshaltung vermitteln, wenn erstens die Umgebung draußen für Katzen zu gefährlich ist, und zweitens Gefahr besteht, dass die Katze gestohlen wird. Ich habe eine Norwegische Waldkatze vom Tierschutz, bei der mußte ich mich schriftlich und vertraglich verpflichten, diese nur in reiner Wohnungshaltung, höchstens in gesichertem, eingezäunten Freigang zu halten. Gerade Langhaarkatzen werden gerne gestohlen... .

Woher hast du denn deine Katzen, und besteht ein Schutzvertrag? Vielleicht steht dort ähnliches drin? Wenn du Katzen vom Tierschutz hast, haben die ja sicher auch zuvor deine Wohnung kontrolliert, und für gut befunden? Dann hol dir Hilfe von diesem Tierschutzverein.

Schreib mal mehr zu deinen Wohnverhältnissen, denn ich kann das nicht nachvollziehen, wie das Veterinäramt auf solche Ideen kommt, auf Freigang-Haltung zu bestehen. Das ist jedem seine Privatsache, eben sofern die Katzen artgerecht gehalten werden. War jemals jemand von denen in deiner Wohnung???

Katzen können dem Besitzer nur weggenommen werden, wenn sie in schlechter Haltung leben, sprich im Schmutz, nicht gut ernährt, liebloser Umgang, zu enge Wohnverhältnisse für zuviele Tiere.... .

Das alles klingt bei dir nicht so. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Die würde ich umgehend in Kraft setzen, und einen Anwalt anrufen. Ich kann mir NICHT vorstellen, dass dir da jemand was vorschreiben kann. - Ich halte übrigens 4(!) Katzen in Wohnungshaltung, allerdings mit OK des Tierschutzes, mit vernetzter Dachterasse und Katzenausguck, mit 120 m² Platz.... .

Hallo,... wenn es Deine Katzen einigermaßen Katzengerecht haben, kann Dir keiner die Tiere wegnehmen, nur weil sie keinen Auslauf haben. Ist ja keine Pflicht. Und zum bau einer Katzenleiter kann man dich auch nicht zwingen. Wenn Du Deine Katzen nicht rauslassen willst, kann auch das Veterinäramt nichts daran ändern. Es ist Deine Entscheidung. Das Veterinäramt kann nur einschreiten wenn die Tiere nicht artgerecht gehalten werden oder gegen den Tierschutz verstoßen wird.. ,Gruß,...Spatzi321

Normalerweise ist das kein Grund, dass ein Veterinäramt dir die Katzen wegnimmt. Wenn du Katzen hättest, die früher immer draussen waren und dann plötzlich drin bleiben müssen (z.B. wegen Umzug), dann kann das für die Tierchen schon sehr hart werden und es stellt sich die Frage, ob man sie nicht besser irgendwo platzieren würde, wo sie Freigang haben. Aber das scheint bei dir ja nicht der Fall zu sein. Katzen müssen Zugang zu frischer Luft haben. Ein Balkon bietet sich da ganz gut an. Es ist auch wichtig, dass du genügend Quadratmeter in deiner Wohnung hast. Die Katze muss genug Platz haben, um sich zu bewegen. Wenn du das alles erfüllt hast, dann hat das Veterinäramt keinen Grund, dir die Miezen wegzunehmen. Wenn sie es dennoch tun sollten, ist das behördliche Willkür. Dagegen kannst du klagen

Huhu Danke für eure Antworten kam leider nicht mehr rein drum habe ich es jetzt erst gelesen. Die waren ja damals da haben sich alles angeschaut auch die katzen sie sahen dass alles ok ist und fuhren wieder.Habe nun ein Katzennetz am Balkon da dürfen sie raus und rein wann sie wollen und des war für den Tierschutz ok so.

Nein sie dürfen dich nicht zwingen. Es sind deine Katzen und wenn es ihnen drinne gut geht dürfen sie das nicht. Schlimmstenfalls geht das ganze vor Gericht. Ruf mal den Tierschutz oder die Polizei an die können dir weitere Auskunft geben. Bei der Polizei kannst du die Anzeige zurückziehen. Geh auch mal zum Tierarzt und lass dir bestätigen das deine Katzen artgerecht gehalten und behandelt werden. Auch das Veterinäramt solltest du aufsuchen und mit ihnen besprechen das deine Katzen gut gehalten werden etc.

Dann wird das mit der "Katzenleiter" auch aus der Welt geschafft. Sowas ist einfach lächerlich.

Viel Glück und Lg PancakeFreak :)