katze erlaubt, hund verboten?!

10 Antworten

Selbst wenn laut Mietvertrag die Tierhaltung nur mit Zustimmung des Vermieters möglich ist, kann die Haltung von Kleintieren (z.B. Fische, Hamster oder Wellensittich) nicht verboten werden. Ein Yorkshire-Terrier ist – obwohl ein Hund – ein Kleintier und bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen erlaubt ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Bei der Beurteilung dieser Frage kommt es zunächst darauf an, ob die Parteien insoweit im Mietvertrag eine Regelung getroffen haben oder nicht. Eine solche formularmäßige Regelung ist nach ganz herrschender Auffassung grundsätzlich wirksam, wenn - wie hier - Kleintiere wie Ziervögel und Zierfische von dem Verbot ausgenommen sind und für die Zustimmung kein Schriftformerfordernis aufgestellt wird. nach Ihrer Darstellung der verwendeten Klausel ist diese unwirksam. Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, hängt die Zulässigkeit der Tierhaltung davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet, so der BGH. Grundsätzlich ist es irrelevant was der Nachbar darf oder nicht. Diesem kann der Vermieter alles erlauben und dem Anderen Mieter nichts. -:(

Wieso ist ein Yorkshire ein Kleintier ? Er ist ein Hund und gehört somit nicht zu den Kleintieren.

@Yentl51

und kann nerviger sein als ein "großer" (schmunzel)

@Yentl51

Ein Yorkshire-Terrier ist – obwohl ein Hund – ein Kleintier und bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters LG Kassel Az.: 1 S 503/96 Urteil vom 30.01.1997 Allerdings kann ein anderes Gericht auch anders entscheiden. In jedem Falle hat eine Interessenabwägung stat zu finden.

Man darf die Haltung von Tieren anscheinend nicht mehr verbieten, auch wenn es im Mietvertrag steht. Zumindest solange sie für andere Mieter keine Belästigung darstellen. Ich vermute er hat Angst, dass der Hund ununterbrochen bellt etc. (http://www.zeit.de/gesellschaft/2013-03/wohnung-http://www.zeit.de/gesellschaft/2013-03/wohnung-haustiere-bundesgerichtshof)

Der Nachbar hat wahrscheinlich einen anderen Vermieter mit anderen regeln!

Selbstverständlich darf der Vermieter oder Eigenmtümer die Haltung eines Hundes von seiner Zustimmung abhängig machen und die auch verweigern.

So steht es ja auch in deinem Mietvertrag, der ja nicht auch gleichlautend zu dem des Katzenhalters sein muss :-)

G imager761

Nicht ganz so. Die Zustimmung zur Tierhaltung darf nicht im freien Ermessen des Vermieters stehen, sondern von diesem nur aus sachlichen Gründen versagt werden darf. So der BGH ( Urteil vom 14. November 2007 – VIII ZR 340/06 )

Eine Klausel wonach die Haltung von Haustieren (Nutztiere ist was anderes) untersagt ist, ist unwirksam. Die Haltung von Katzen und Hunden (laut BGH keine Kleintiere) ist dennoch genehmigungspflichtig.

Seit neuestem jedoch darf der Vermieter die Haltung dieser Tiere nicht mehr generell und grundlos untersagen. Ein verantwortungsbewußter Mensch holt sich aber keine Katze oder einen Hund trotz unbegründeter oder unzureichender Ablehnung des Vermieters.

Was der Vermieter dem einen Mieter erlaubt muß er dem anderen noch lange nicht erlauben.