Darf das SEK mich schlagen und beleidigen?

12 Antworten

Anwalt. Mehr gibt es dazu nicht zu schreiben. Und zwar sofort!!!

Ok. Nun magst Du selbst kein Geld haben. Dann schaust Du bitte beim örtlichen Amtsgericht nach

kostenlose rechtsberatung

liest Dir die genannten Bedingungen durch, bereitest diese vor und nutzt das Angebot. 

Selbstverständlich brauchst Du auch ärztliche Behandlung. Falls Du noch nicht beim Arzt warst. Denn die Schäden müssen ja dokumentiert werden. 

Ein SEK hat angemessen vorzugehen. Sippenhaft wurde ja wohl spätestens ab Mai 1949 in diesem Staat abgeschafft. 

Richtig ist sicherlich, dass so ein Einsatzkommando nur nach den gegebenen Informationen handeln kann. Darum geht es aber hier nicht. Die Polizei ist nur ausführendes Organ. 

Sicherlich liest es sich für Dich als unbeteiligte Person auch befremdlich, wenn hier von Kollateralschaden geschrieben wird. Der kann vorkommen. Ist aber dann gefälligst angemessen zu entschädigen!!!

Nein. Nicht von den Polizisten. Denn noch mal:

Die machen nur ihre Arbeit gemäß Anweisung. 

Entstandenen Schaden entschädigt in solchen Fällen die Gesellschaft. Wer wohl auch sonst? Steht ja schließlich so in unserem Grundgesetz. 

Mit dem Hintergrund:

Es kann nicht sein, dass für unsere Sicherheit gesorgt wird und dann jene, die bei dieser Sorge eben auch einen Kollateralschaden anrichten, dafür gerade zu stehen haben. 

Dein Fall liefert hier eine durchaus nachvollziehbare Begründung:

Wie kommt Dein Bruder an eine Waffe? Das ist eine Frage, die sich an alle erwachsenen Person in diesem Staat richtet, für die wir alle verantwortlich sind. 

Und genau deshalb suche Dir einen Anwalt für Strafrecht, der Opfer vertritt. Bitte erfrage zuallererst, welche Seite vertreten wird, wenn Du online nach einem solchen Fachanwalt schaust. 

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Ein gutes halbes Jahr später erst kann sich ein Organ öffentlicher Ordnung um das Thema umfassend kümmern. Das lässt für mich nur die schlichte Tatsache feststellen:

Die leiden unter massivem Personal- und Sachmangel. Polizei.

Ist auch in der Verantwortung von uns Allen. 

Wenn wir denn erst aufwachsen, wenn es Geld kostet, dann soll es teuer werden. Sehr teuer.

Und an alle mit massivem Bildungsmangel über die aktuellen Zustände in diesem Staat:

Solche Vorgänge werden mittlerweile in unserem Staat Alltag. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nach meiner Erinnerung mit einem vergleichbaren Fall bereits vor Jahren beschäftigt. Kann in dessen Archiv nachgelesen werden. 

Und ja: 

Es darf sich jede wahlberechtigte Person die Mühe wert sein, dort selbst zu recherchieren. Denn hier geht es um eine sehr wesentliche Frage zu unserem Rechtsstaatsprinzip. Die zu beantworten wir Alle in der Pflicht sind. 

Nette Geschichte, aber schlecht recherchiert. Ich will nicht bestreiten, dass die Polizei Gewalt anwendet, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung stürmen, aber wenn ich lese ... ein Veilchen, blutende Nase, Kratzer ... dann kann ich nur sagen, dass du dein Märchenbuch zumachen sollst. 

Also wenn sie das machen, dann würden sie das so machen, dass du eben keine sichtbaren Verletzungen davon trägst. Denn auch die Polizei hat keinen Freifahrschein für alles. 

Und für deine geschilderten Verletzungen würde auch ein Polizist einen Diszi bekommen. 

LouPing  22.06.2017, 10:52

Hey schamlos

Mir hat der Punkt4 angetan: 

4. wie würdet ihr nun weiter vorgehen? 5. Wie bekomm ich heraus wer mich alles geschlagen hat? Sie trugen ja alles Masken. Doch die stimmen könnte ich zu 100% wiedererkennen.

Eine nette Geschichte. 

miller361 
Fragesteller
 23.06.2017, 05:28
@LouPing

das " halt die Fresse " würde ich immer wieder erkennen, da könnt Ihr mir glauben! Ich höre es jetzt sogar immer noch im Hinterkopf. Es war wirklich der horror und einer der größten Schreckenserlebnisse meines Lebens. Das wünsche ich keinem und das ist keine Geschichte, sondern die pure Realität, was mir leider wiederfahren ist! Ich wollte einfach nur eure Meinung und Ratschläge dazu hören. Hab sogar Bilder von mir vorher nachher. Außerdem wissen meine ganze Familie und Freunde wie ich vorher aussah. Es hat sich alles so zugetragen. Welchen sinnlosen Grund hätte ich denn schon hier in einem Forum im Internet Märchen zu erzählen? Echt traurig, dass man hier so schnell verurteil wird als Lügner, sogar der Arzt hat es alles schön dokumentiert! Aber naja wie sagt man doch so schön, Vorurteile sind die größten Lügen!

AssassineConno2  22.06.2017, 13:05

Dass es eine nette Geschichte ist stimmt. 6 Monate nch einem Waffenfund erst eine Durchsuchung surch ein SEK? Neee du 😂 Die Verletzungen sind allerdings durchaus normal. Aber nen Diszi bekommt dafür keiner.

miller361 
Fragesteller
 23.06.2017, 05:35
@AssassineConno2

Genau das hat uns alle auch gewundert, warum die erst 6 Monate gewartet haben! Aber es konnte überhaupt nicht festgestellt werden, wem die Waffe gehörte, Sie lag nur in meinem Bruders Auto, daher durften Sie auch noch nichts durchsuchen! Doch jetzt kam etwas neues auf, die Polizisten werfen meinem Bruder vor illegale Gegenstände erworben zu haben! Sie suchten wirklich jeden klitzekleinen Grund um diesen Sturmeinsatz durchführen zu können, weil Sie meinen Bruder unbedingt drankriegen wollten! kann ich gegen diesen Polizisten eigentlich etwas unternehmen, weil dieser SEK Einsatz viel zu übertrieben war? Er kannte ja schließlich bereits uns und unsere ganze Familie und war bereits vor 3 Jahren hier und hat alles durchsucht. Er wusste also ganz genau, dass hier keine Gefahr bestehen würde.

GanMar  23.06.2017, 08:43
@miller361

Sie suchten wirklich jeden klitzekleinen Grund

Ein SEK sucht keinen Grund. Ein Staatsanwalt hat einen Grund, dieser Grund wird von einem Richter geprüft. Und dieser Richter entscheidet, wer wo und wie durchsucht wird oder nicht. Und dann bekommt das SEK einen entsprechenden Auftrag, den es auszuführen gilt. Und wenn die Gefahr besteht, daß da irgendwo in diesem Umfeld zufälligerweise eine Waffe herumliegt - es wäre ja nicht das erste Mal - dann wird der Einsatz eben so durchgeführt, daß das Risiko für das Leben der Beamten minimiert wird. Denn das ist die Pflicht des Einsatzleiters: Jedes überflüssige Risiko vermeiden. Ein SEK ist kein Selbstmordkommando.

miller361 
Fragesteller
 24.06.2017, 05:32
@GanMar

Hast was wichtiges vergessen! Wer übermittelt es denn schließlich dem Staatsanwalt? Die Polizei! Uns war genau der Polizist der uns und unsere gesamte Familie bereits seit mehr als 3 Jahren in und auswendig kennt! Er wusste genau wer alles in dieser Wohnung gemeldet ist und auch tatsächlich hier lebt! Er wusste auch ganz genau das niemand von uns Widerstand leisten würde, da sogar schon so viele Polizisten auch alleine hier gewesen sind und sich mit uns alle in Ruhe unterhalten konnten. Diser Polizist hat die Sache extra so übertrieben um meinem Bruder eins reinzuwischen und der Rest unserer Familie und vor allem ich musste dann darunter leiden und jetzt sollen wir nichts gegen solche Polizisten Unternehmen können die übertriebene Informationen verbreiten?! Warum müssen wir für die Sünden eines anderen Familienmitglieds büßen?! leben wir etwa noch im Mittelalter? Kommt mir jedenfalls so vor!

schamlos  24.06.2017, 07:43
@miller361

Frage mich nur, wie du in einer riesigen Familienwohnung gebustet werden konntest, wenn du ja offensichtlich seit Anfang Juni in einer neuen Wohnung wohnst. In Fragen von Februar ist von einer 1-2 Zimmer Wohnung die Rede die du gesucht hast.

Du hast übelst viele Widersprüche. Also was soll dein Märchen hier? Irgendein "Test" für die Uni, sofern du doch wieder studieren kannst um zu gucken wie die Leute auf solch Geschichten reagieren? 

Sollte es wider erwarten doch alles der Wahrheit entsprechen, dann hat es ja offensichtlich den Richtigen getroffen, wenn ich lese ... Familie ist polizeilich bekannt blah blah blah. 

Und da du ja scheinbar einen Migrationshintergrund hast ... ist mir egal ob das rassistisch ist oder nicht .... geh zurück in dein Land, dann brauchst du dich nicht mehr über die deutsche Exekutive und 
Judikative zu beschweren! 

Bei einem Durchsuchungsbefehl ist relativ klar definiert, welche Räume durchsucht werden dürfen. Haben die Beamten einen Dursuchungsbefehl für die Wohung, dürfen sie in jedes Zimmer. Ausserdem darf für die Beweisführung jedes Material beschlagnahmt werden, wenn es zur Aufklärung dienen könnte.

Aus der Sicht der SEK: Ob das Material dir gehört? Wer weiss das schon... selbst, wenn es bei dir im Zimmer liegt. Würdest du als SEK-Mitarbeiter darauf vertrauen, dass alles nur in einem Zimmer liegt? Wohl kaum. Also ganz normale Vorgehensweise.

Geht es dabei um Schusswaffen, haben die Beamten einen gewissen Spielrahmen, welchen sie nicht nur nutzen sollten, sondern zur eigenen Sicherheit auch nutzen müssen.

Wenn du in eine Wohnung kommst und der Verdacht auf Schusswaffen besteht, würdest du dann einem in der Wohnung einfach glauben, er habe damit nichts zu tun? Wohl kaum... Jeder Mensch in dieser Wohnung ist dann direkt eine potentielle Gefahr und muss während der Untersuchung unter Kontrolle gebracht werden. DAs geschiet in der Regel durch Fixierung der Person. Also wird man gegebenenfalls auch zu Boden geworfen und das in sehr raschen Abfolgen. ziel dabei ist es, dass der potentielle Täter kein eZeit hat, zu reagieren und die Abfolgen nicht richtig fassen kann. Damit verringert man die mögliche Gegenwehr gewaltig.

Wirklich verletzt wurdest du nicht, aber die Beamten müssen klipp und klar zeigen, dass im Zuge der Untersuchungen keine Faxen zugelassen werden. Und dafür bedarf es in diesem Fall einer gewissen Härte. Die dürfen sie in diesem Masse dann auch anwenden.

Geld wirst du gar keines bekommen. Im extremsten Fall gibt es für die betroffenen Beamten eine Suspendierung. Aber selbst das wird kaum der Fall sein: Die Aktion war in Anbetracht der zu erwartenden Gefahr aufgrund der Schusswaffen nicht übertrieben.

Herausfinden, wer es war, wirst du nie. Das wird nicht bekannt gegeben. Ausserdem wirst du dich auf keinen Fall im "gesetzlichen" Sinne an die Stimmen erinnern können, dass es für eine Verurteilung reichen würde. Aussage gegen Aussage - und in diesem Fall immer im Sinne des Angeklagten.

Solltest du dich damit befassen wollen, wäre der Gang zum Anwalt unabdingbar. Die Kosten dafür trägst du vorarb selbst. Gewinnst du den Prozess (glaube ich eher nicht...), gehen die Kosten zu Lasten der Staatskasse. Verlierst du, übernimmt deine Versicherung je nachdem eien Teil oder aber du bleibst auf den Kosten sitzen.

Suboptimierer  22.06.2017, 11:03

An sich eine gute Antwort. Ein bisschen stört mich "Wirklich verletzt wurdest du nicht," 

Bitte? Ab wann ist denn für dich etwas eine "echte" Verletzung? Wäre ein Beinschuss eine echte Verletzung? Oder müsste Lebensgefahr bestehen?
Das klingt für mich so, als ob es allgemein noch tolerierbar wäre, anderen die Nase blutig zu schlagen, weil das noch nicht als Verletzung zählt.

SarahSchweiz  22.06.2017, 11:30
@Suboptimierer

Dass er verletzt wurde, kann man auch als nötigen Kollateralschaden sehen und ist meiner Meinung nach bei zu erwartenden Schusswaffen im Haus absolut gerechtfertigt. OB es dass dann auch wirklich gewesen ist, würde nötigenfalls ein Gericht entscheiden.

In diesem Falle - wie gesagt: Schusswaffenverdacht - dürfe ein Richter diese Anwendung der Gewalt als gerechtfertigt einstufen. Ich entscheide hier gar nichts, versteh mich bitte nicht falsch.

Je nach Gestik des Betroffenen in dieser Situation reagiert der Beamte entsprechend. Und "Ich setzte mich nicht zur Wehr" oder "Ich bin nicht daran beteiligt" dürfte für jeden Beamten recht unintressant sein, wenn man gerade ein Haus mit möglicher Schussbedrohung stürmt.

Dass es überhaupt zu diesem Eingriff gekommen ist zeigt, dass bei der ganzen Lage sowieso schon vorab was ganz gewaltig am stinken war. Die Beschreibung passt nicht auf eine reguläre Hausdurchsuchung, sondern auf einen Sturmeinsatz. Und sowas kommt in dieser strengen Form in der Regel nur bei direkter Gefahr in Verzug vor. Ich glaube nicht, dass der Fragesteller hier lügt oder Quatsch erzählt... ich glaube aber, dass hier einfach ein paar Informationen weg gelassen wurden, welche diesen heftigen Eingriff durchaus rechtfertigen würden. Dadurch wird das Bild der situation erheblich verfälscht und ein vermeindlicher Täter kann dadurch ganz gut zum armen Opfer gmacht werden.

Kein Staatsanwalt in Deutschland würde jemals einen solchen Sturm bewilligen, wenn hier vorab nicht bereits weitere ganz schräge Dinge gelaufen wären.

Man könnte sogar davon ausgehen, dass die zwingend vorab gelaufenen Dinge den restlichen Familienmitglieder hätten bekannt sein dürfen. In diesem Falle kann das SEK auch von einer möglichen Mittäterschaft ausgehen und wäre hier sogar noch recht human vorgegangen.

Aber eben: Wir waren nicht dabei... ich denke aber trotz allem, dass nach den Schilderungen des Fragestellers hier nichts zu machen ist. Stimmen seine Angaben und der Verdacht auf Schusswaffen, reicht eine gebrochene Nase vor dem Richter nicht aus, um unverhältnismässige Gewalt geltend machen zu können.

Suboptimierer  22.06.2017, 11:51
@SarahSchweiz

Ich zweifelte nicht an, dass die Maßnahmen gerechtfertigt waren, sondern kritisierte deine Bagatellisierung von Verlerzungen.

Auch privat darf man sich zur (Not-)Wer setzen. Dennoch sind die dabei zugefügten Verletzungen "wirkliche" Verletzungen. Dem Körper wird durch äußerliche Einwirkung Schaden zugefügt.

Das geht sogar so weit, dass festes Zupacken bereits als Gewaltanwendungung angesehen werden kann. Und wenn festes Zupacken bereits als dieses angesehen werden kann, dann ist der Übergang fließend zum "lockeren" Anpacken.

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Dass der schlimmste Verbrecher sich nicht nach außen als der schlimmste Verbrecher gibt, selbst wenn er sich für den schlimmsten Verbrecher hielte, ist äußerst verständlich.

Wir können nur mit dem arbeiten, was uns gegeben wird.

Wenn der Fragesteller zu viel beschönigt, muss er halt unpräzise Antworten oder gar unzutreffende Antworten in Kauf nehmen.

miller361 
Fragesteller
 23.06.2017, 05:17
@Suboptimierer

Danke euch beiden, ich habe wirklich versucht jedes wichtige Detail zu schildern. Natürlich kann ich auch versehentlich etwas vergessen haben, doch das wichtigste habe ich denke ich erwähnt.

Ich will mir es jetzt ersparen, auf deine einzelnen Punkte einzugehen. Aber so viel: Deine Geschichte ist wenig glaubwürdig. Da tritt eine SEK-Gruppe an. Sie öffnet die Haustüre mit Gewalt. Danach werden alle Zimmer erstürmt. Es ist starker Lärm zu hören und geschriene Befehle. Das gehört alles zu Handwerk. Die Insassen der Wohnung sollen keinen klaren Gedanken fassen können, also völlig überrumpelt werden.

Und da liegst du seelenruhig in deinem Bettchen, und gehst erst zur Tür, als dagegen gepoltert wird? Und als du dann völlig friedlich die Tür aufschließt, bekommst du Schläge ins Gesicht? Soweit völlig grund- und schuldlos?

Und du bist auch sofort danach zu einem Arzt gegangen, um deine Verletzungen dokumentieren zu lassen?

Sorry, zu starker Tobak.

Ich wäre, beim ersten Krach an der Haustüre, schon an meiner Schublade. Aber sicher nicht mehr im Bett.

miller361 
Fragesteller
 23.06.2017, 05:56

Du musst wissen, das unsere Whg. recht groß ist und sich mein Zimmer auf der anderen Seite der Eingangstür befindet und ich kaum noch was mitbekomme sobald meine Zimmertür verschlossen wurde! Außerdem habe ich, wenn ich lange nicht geschlafen habe, einen sehr festen und tiefen Schlaf und sein wir mal ehrlich und realistisch, wer steht schon bei jedem gehämmere sofort auf? Kann ja sein das einer gerade Arbeiten verrichtet, wie Bohren oder Nägelklopfen. Zu dem war es gerade mal 6:30 Uhr und wir wurden wie du bereits sagtest total überrumpelt und haben gar nicht damit rechnen könne! Und noch was das SEK sind wirkliche Experten in derem Gebiet, das ging in weniger als 10 Sekunden glaub mir und schon wurde direkt gegen meine Zimmertür gehämmert! Daran merkt man aber, das du echt keinerlei Erfahrung in solchen Angelegenheiten hast!

Klar, wenn man eine geladene Waffe im Auto findet, und den Delinquenten für so gefährlich hält ein SEK zu schicken lässt man sich ja auch ständig 6 Monate Zeit für ne HD. 

Gääähn 

miller361 
Fragesteller
 23.06.2017, 05:58

Genau das hat uns alle auch gewundert, warum die erst 6 Monate gewartet haben! Aber es konnte überhaupt nicht festgestellt werden, wem die Waffe gehörte, Sie lag nur in meinem Bruders Auto, daher durften Sie auch noch nichts durchsuchen! Doch jetzt kam etwas neues auf, die Polizisten werfen meinem Bruder vor illegale Gegenstände erworben zu haben! Sie suchten wirklich jeden klitzekleinen Grund um diesen Sturmeinsatz durchführen zu können, weil Sie meinen Bruder unbedingt drankriegen wollten! Kann ich gegen diesen Polizisten eigentlich etwas unternehmen, weil dieser SEK Einsatz viel zu übertrieben war? Er kannte ja schließlich bereits uns und unsere ganze Familie und war bereits vor 3 Jahren hier und hat alles durchsucht, vergebens. Er wusste also ganz genau, dass hier keine Gefahr bestehen würde von den Personen her zumindest!