Unfallgegner stellt utopische Rechnung! Was tun?

11 Antworten

Du musst den Unfall deiner Versicherung melden. Die Versicherung wird einen Gutachter damit beauftragen sich den Schaden an dem Wagen anzuschauen. Er kann genau feststellen,ob es sich um einen neuen Schaden handelt oder ob es sich um einen Altschaden handlet, der nun mit in Rechnung gestellt wird. Ausserdem kannst du ebenfalls einen KFZ Sachverstaendigen beauftragen, der sich den Wagen ansehen wird. Es ist aber besser du gehst ebenfalls zu einem Anwalt und besprichst mit ihm den Fall und weist ihn darauf hin, dass du meinst der Schaden waere nicht so hoch. In der Rechnung muss der Unfallgegner angeben, welche Schaeden es sind und wie hoch die voraussichtlichen Reperaturkosten sind.

Er hat es Deiner Versicherung gemeldet? Das hört man oft, daß aus solchen Bagatellschäden Kapital gezogen wird. wende dich doch an deine Versicherung u. erklär es ihnen, wie es sich verhalten hat. Umsonst hat der Gegner wohl kaum einen Anwalt eingeschaltet.....

Da machst Du gar nix dran, das ist alleine die Sache Deiner versicherung, die entscheidet, ob sie das so bezahlt oder ob es sich für die VErsicherung lohnt ein Gegengutachten zu erstellen. Die großen Versicherungen haben eh eigene Sachverständige, die den Kostenvoranschlag prüfen, ggf kürzen die dem das auch nich ein. Wenn Dein Unfallgegener fiktiv abrechnen will, ziehen die dem eh die MwSt und die Verbringungskosten ab.

Dein Unfallgegner hat bei einem Haftpflichtschaden freie Gutachter und freie Anwaltwahl. Sagen wir es einfach: Für Di kann es scheiXXegal sein, was der andere da für ein Geld rauszieht, Deine Prämie steigt dadurch nicht mehr. Das einzige was sich immer lohnt, ist einen Schaden unter 1000 EUR oft auch nur 700 EUR selbst zu regulieren. Aufgrund dessen, dass er einen Anwalt eingeschaltet hat, kommst Du da eh nicht drunter.

Also ist es egal, ob Deine Versicherung 1500 EUR oder 10.000.000 EUR reguliert, das wird für Dich nicht teuer.

Ärger Dich nicht drüber, Du kannst es eh nicht mehr ändern.

Ich kann dir mal sagen, was ärgerlicher ist:

Meine Schwägerin mußte an "Vorfahrt gewähren" einen Bus in Ihre Straße abbiegen lassen und demnach auf die Vorfahrstraße abbiegen. Der abbiegende Bus wurde dann von einem Pizzataxi über durchgezogene Linie und Sperrfläche überholt, ist meiner Schwägerin ausgewichen und vor ein Verkehrsschild gefahren.

Obwohl die Polizei den Pizza Fahrer als 01 ausgeschrieben hat (Überholen bei durchgezogener Linie und Sperrfläche) hat er das sofort der Versicherung meiner Schwägerin gemeldet. Bis mein schwager dann reagiert hat, hatte die Versicherung schon gezahlt, obwoh der Pizza Fahrer der Unfallverursacher war.

Ende vom Lied: Meine Schwägerin ist in der Versicherung gestiegen, obwohl sie nicht Schuld war, DARÜBER würde ich mich ärgern.

Also trink ein Bier und sei froh, daß Dir nix passiert ist. Alles andere macht die Sache für Dich nur teurer.

in denm Fall solltest du dich schnellstmöglich ebenfalls nach Meldung an Deine Versicherung an einen Anwalt wenden.. und dich beraten lassen...

Du solltest deiner Versicherung auch Mitteilung machen bezüglich deines Verdachtes das da der angebliche kostenvoranschlag sich ungewöhnlich hoch anhört mit der bitte um Prüfung.
Du selbst zahlst nix und erst nach abwicklung durch die Versicherung kannst du den Schaden wenn es sich finanziell rechnet selbst regulieren bzw von der Versicherung zurückkaufen.

Hab ich auch schon gemacht. alles andere ist falsch und nicht Zielführend . Joachim

Was steht denn genau im Kostenvoranschlag? Von welcher Werkstatt oder Gutachter kam dieses Schreiben? Es muss ja genau aufgelistet werden, was repariert werden muss. Melde es Deiner Versicherung. Die zahlt doch den Schaden. Wurde bei dem Unfall die Polizei verständigt?

Bei manchen Unfällen sieht man wirklich fast nix und der Schaden ist trotzdem teuer. Bei uns ist hinten jemand ganz leicht reingefahren (gab nur einen kleinen Stupser). Bis auf einen kleinen Kratzer war nix zu sehen. Aber später merkte man, dass die ganze Kofferraumklappe verzogen war und eine neue eingebaut werden musste.