Wie sollte man sich verhalten, wenn man zu unrecht beschuldigt wurde?
Wenn jemandem was unterstellt wird,was er garnicht gemacht hat.Wie sollte man da am besten vorgehen? Sollte ich das bei der Vernehmung sagen,dass ich Unschuldig bin oder sollte ich mich an einen Anwalt wenden? Würde es überhaupt etwas nützen wenn ich der Polizei sagen würde dass ich zu Unrecht beschuldigt werde?
8 Antworten
Da es, wie Du irgenwo unten schreibst um eine Belästigung, eventuell Nachstellung geht, solltest Du den hier natürlich immer bei soolchen Fragen aufkommenden Rat einen Anwalt zu kontaktieren mit Vorsicht betrachten. Die Chancen das Du die Anwaltskosten selbst tragen mußt sind sehr hoch.
Man verhält sich bei solchen Anschuldigungen, vor allem wenn sie haltlos sind, am besten so das man gar nichts macht. Vor allem keine Aussagen bei der Polizei oder sonstwo.
Erst wenn ein Strafbefehl, oder eine Anklageschrieft kommt, sollte man sich an einen Anwalt wenden.
alles abstreiten und fertig
kommt auf die schwere des vorwurfes und welche beweise er so faked an
ob ich einen anwalt nehme
wenn er da paar zeugen auffährt, würde ich einen anwalt nehmen, die sind da erfahrener, zeugen in widersprüche zu verwickeln
Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin nehmen, in einer Strafsache einen Fachanwalt für Strafrecht / eine Fachanwältin für Strafrecht hinzuziehen.
Ohne Anwalt / ohne Anwältin ist Deine Situation viel schlechter als mit Rechtsanwalt/Anwältin. Mit anwaltlichem Beistand hast Du Chance Deine Unschuld zu beweisen, weil das Verfahren dann Deine Rechte ausreichend berücksichtigen wird.
Sage immer die Wahrheit, lüge nie. Mit Lügen verstrickst Du Dich in Widersprüchen, wirkst merkwürdig und auffällig. Aber das alles besser noch mit einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin besprechen!
Geh NIE, wirklich NIE allein zur polizeilichen Vernehmung. Nie. Du hast gegen jemand der beruflich Personen vernimmt, nicht den Hauch einer Chance.
Geh zum Anwalt. Sag ihm die Wahrheit. Und sonst niemandem etwas über die Sache. Auch -und gerade nicht- der Polizei.
Du musst Dich doch äußern....Kommt auf den Sachverhalt an. Wenn Dich jemand des Mordes beschuldigt, brauchst Du sicher ben Anwalt.