Darf das Arbeitsamt von mir verlangen einen drogentest zu machen und kann ich das irgendwie ablehnen oder gegen vorgehen?

4 Antworten

Hallo yNimo,


sowohl für die Anordnungen von Jobcentern als auch der "Agentur für Arbeit" ist das Urteil des Landgericht Heidelberg vom 22.8.2013 maßgeblich, das bislang unwidersprochen und daher weiterhin für die aktuelle Rechtspechung gültig ist.


http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17252

Demnach darf die Anordnung eines Drogentests durch die Agentur für Arbeit darf nur dann erfolgen, wenn sie konkrete Hinweise auf den Missbrauch von Suchtmitteln hat.

Anderenfalls ist eine solche Anordnung rechtswidrig und ihr sollte daher schon prinzipiell nicht Folge geleistet werden. Denn selbst wenn man glaubt "nichts zu verbergen zu haben" führen diese Tests häufig auch zu falschen Ergebnissen, z.B. durch andere Substanzen (Medikamente, Kräutertee, legale Hanfprodukte, Besonderheiten des körpereigenen Stoffwechsels, verunreinigte Testgeräte, Fehler beim Testverfahren, etc.). Diese falschen Ergebnisse dann zu widerlegen, geht nur auf eigene Kosten in langwierigen juristischen Auseinandersetzungen.

Falls die Agentur für Arbeit bei der Verweigerung eines solchen Tests mit Sanktionen droht, ist mit Hinweis auf das obenstehende Urteil ein Widerspruch zu verfassen und ggf. ein Anwalt einzuschalten. Rechtskostenübernahme durch das Amtsgericht sollte dabei möglich sein.



wenn es um bestimmte Förderungen geht, wirst Du zur Abklärung der gesundheitlichen Eignung ggf. zum Amtsarzt geschickt.

Ich kenne jemanden der einen LKW - Führerschein gefördert bekommen hat & da hat der Amtsarzt im Vorfeld ein Drogenscreening verlangt. Hätte er es verweigert, wäre die Förderung wohl abgelehnt worden.

Könnte mir vorstellen, dass es bei anderen Förderungen (z.B. Schweisser-Schein, Umschulungen usw.) ähnlich sein könnte.

Ob es weitere Szenarien gibt, wo das Amt ein Drogenscreening verlangen kann, kann ich mir gerade nicht vorstellen...

Eine Anordnung zum Test darf nur dann erfolgen,wenn ein konkreter Verdacht auf Missbrauch von Suchtmitteln besteht !

Einfach mal im Internet eingeben ,, Anordnung zum Drogentest ",da findest du sogar Beiträge von Rechtsanwälten und Gerichtsurteile.

Wenn du wegen einschlägiger Vorfälle deine Arbeit verloren hast, kann der medizinische Dienst dich auch zum Drogenscreening schicken. 

Die Arbeitsagentur will sich Arbeitgebern gegenüber ja nicht blamieren, indem sie Junkies zum Vorstellungsgespräch schickt.