ab wann darf wer einen Drogentest machen?

4 Antworten

Wie das Wort Test schon sagt, ist er freiwillig. Lediglich die Polizei ist ermächtigt, nach richterlicher Anordnung (oder Gefahr im Verzug) eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Urin geht auch nur freiwillig, da ein Katheder gegen die Menschenwürde verstoßen würde. Bei allen anderen Institutionen würde die Verweigerung lediglich negativ auffallen.

Das muss man im Einzelfall betrachten.

Drogentest ist nicht gleich Drogentest.

Für die Polizei gelten andere Regelungen als für einen Arbeitgeber oder das Arbeitsamt.

Für die Polizei findest du einen groben Überblick hier http://www.derwesten.de/region/alkohol-und-drogentest-was-darf-die-polizei-verlangen-id6769992.html

Arbeitgeber bzw. Arbeitsamt haben eine Führsorgepflicht. Sie dürfen bei bestimmten Aufgaben, z.B. Arbeit mit Maschinen o.a. niemanden einsetzen der unter Drogen steht. Der Drogentest ist freiwillig, bei Verweigerung muss er dann aber die Arbeit versagen. Das Alter spielt dabei keine Rolle.

Merke: Arbeit und Drogen vertragen sich nicht, entweder du nimmst Drogen oder du führst ein selbstbestimmtes Leben.

Prinzipiell in jedem Alter, wobei Minderjährige einen Anspruch auf Beiziehung der Eltern haben.

NicoAnonym 
Fragesteller
 19.08.2016, 02:13

Danke für deine Schnelle antwort, aber "wann darf wer" einen Drogentest machen?

TechnologKing68  19.08.2016, 02:42
@NicoAnonym

Grundsätzlich darf nur die Polizei (und deren Ärzte) einen solchen Test machen. Wird es verweigern, brauchen sie einen Gerichtsbeschluss.

Hallo Nico,

das Urteil des Landgericht Heidelberg vom 22.8.2013 ist bislang unwidersprochen und daher weiterhin für die aktuelle Rechtspechung maßgeblich.

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=17252

Demnach darf die Anordnung eines Drogentests durch die Agentur für Arbeit darf nur dann erfolgen, wenn sie konkrete Hinweise auf den Missbrauch von Suchtmitteln hat.

Anderenfalls ist eine solche Anordnung rechtswidrig und ihr sollte daher schon prinzipiell nicht Folge geleistet werden. Denn selbst wenn man glaubt "nichts zu verbergen zu haben" führen diese Tests häufig auch zu falschen Ergebnissen, z.B. durch andere Substanzen (Medikamente, Kräutertee, legale Hanfprodukte, Besonderheiten des körpereigenen Stoffwechsels, verunreinigte Testgeräte, Fehler beim Testverfahren, etc.). Diese falschen Ergebnisse dann zu widerlegen, geht nur auf eigene Kosten in langwiereigen juristischen Auseinandersetzungen.

Falls das Jobcenter bei der Verweigerung eines solchen Tests mit Sanktionen droht, ist mit Hinweis auf das obenstehebnde Urteil ein Widerspruch zu verfassen und ggf. ein Anwalt einzuschalten. Rechtskostenübernahme durch das Amtsgericht sollte dabei möglich sein.