Drogentest bei Maßnahme vom Arbeitsamt?

8 Antworten

Der Veranstalter der Bildungsmaßnahme hat auch eine gewisse Fürsorge- & Sorgfaltspflicht gegenüber den Teilnehmern. Die Frage ist nur, wie weit er gehen darf.

Wenn es zu den Inhalten gehört, das im Rahmen der Maßnahme Führerscheine oder Lizenzen (Stapler, Schweißerpass usw) erworben werden oder im Rahmen von Praktika an schweren Maschinen gearbeitet wird, dann  würde ich als Verantwortlicher auch keinen Teilnehmer unter Drogen-Einfluss dabei haben wollen.

Ähnlich sehe ich es, wenn die Drogen innerhalb der Teilnahmezeit oder auf dem Gelände des Maßnahmeträgers konsumiert werden.

Wenn sich sowas herumspricht, kann das nicht nur zu einem Imageverlust des Veranstalters führen, sondern auch zum Verlust der Maßnahme & damit der Fördergelder der Arbeitsagentur.

Ob nun ein Drogentest gerechtfertigt ist oder nicht, möchte ich nicht beurteilen, da Du unter anderem keine Angaben über den Inhalt des Kurses gemacht hast.

Es könnte aber passieren, dass Du nicht mehr teilnehmen darfst bzw. von der Maßnahme ausgeschlossen wirst, wenn Du den Test verweigerst. Und welche Konsequenzen sich daraus mit der Arbeitsagentur ergeben, das musst Du selbst abschätzen

t-online.de/nachrichten/deutschland/id_71321790/bundesagentur-fuer-arbeit-plant-drogentests-bei-arbeitslosen.html

haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/arbeitsagentur-keine-drogentests-von-hartz-iv-empfaengern_238_202660.html

ohne konkreten Anlass darf kein Dorgentest verlqangt werden ... in Deinem Fall gibt es opffenbar einen konkreten Verdacht also wirst du den Dorgentest (beim ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit) über Dich ergehen lassen müssen oder Du musst mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen die bis zum Abbruch der Maßnahme reichen können ....

Eine Urinprobe kann verweigert werden.  Eine Amtsärztliche Untersuchung kann angeordnet werden bei hinreichenden und begründeten Hinweisen.

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Heidelberg_3-O-40311_Anordnung-eines-Drogentests-durch-die-Agentur-fuer-Arbeit-nur-bei-konkretem-Hinweis-auf-moegliche-Suchtmittelabhaengigkeit-zulaessig.news16993.htm

Eine Blutentnahme muss richterlich Angeordnet werden, oder bei Gefahr im Verzug der Staatsanwalt.

Amphetamine und Cannabis unterliegen dem BtMG. Sollte etwas gefunden werden, wird die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten.


Nein, der Drogenkonsum ist nicht strafbar nur der Besitz und bei einem Drogentest kann nur der Konsum nachgewiesen werden.

@Stefanix19

Um zu konsumieren, muss es im  Besitz sein.

@BioTech

das stimmt nicht! es kann ja auch von einem freund sein dass man konsumiert hat aber nichts mehr davon behalten hat.

Klar kannst du es verweigern, das geht die überhaupt nichts an was du in deiner Freizeit machst

Es geht um die Zeiten WÄHREND des Unterrichts - das kann man ja kaum als Freizeit betrachten...

DAS kann aber niemand beweisen abgesehen davon muss er nur tun was in der eingliederungsvereinbarung steht und da steht nichts von Drogen tests

Witzig. In der Freizeit kann man sich also zudröhnen, und am nächsten Tag an einer Maschine stehen, die eine Million € kostet und lebensgefährlich für die Kollegen sein kann?

Ehh, du weißt das Cannabis in Deutschland verboten ist? Und Urin Test kannst du schlecht verweigern.

Sicherlich kann man so einen Test verweigern, man muss halt damit rechnen daß es Konsequenzen von Seiten des Amts gibt.

ja aber Wie willst du Argumentieren um zu verweigern?