Drogentest bei Maßnahme vom Arbeitsamt?
Ich befinde mich seit 1 Monat in der Berufsfördernden Bildungsmaßnahme vom Arbeitsamt und jetzt habe ich eine Ermahnung bekommen weil ich angeblich Drogen konsumiert habe, was ich auch habe ich wurde wohl verpetzt aber keiner der Lehrer dort hat mich gesehen.
Jetzt wollen sie nächste Woche einen Drogentest machen. Meine Fragen sind:
- Dürfen die das überhaupt ?
- Um was für eine Art Test handelt es sich? Weil Bluttest könnte ich doch eigentlich verweigern weil das gegen mein Recht auf körperliche Unversehrtheit verstößt oder?
- Wie wollen die beweisen, dass ich zu Zeiten des Unterrichts dort auf Drogen war? Angenommen die finden Rückstände von Amphetaminen und Cannabis bei mir, so what? Das kann ja auch vom Konsum in meiner Freizeit, am Wochenende stammen?
8 Antworten
Der Veranstalter der Bildungsmaßnahme hat auch eine gewisse Fürsorge- & Sorgfaltspflicht gegenüber den Teilnehmern. Die Frage ist nur, wie weit er gehen darf.
Wenn es zu den Inhalten gehört, das im Rahmen der Maßnahme Führerscheine oder Lizenzen (Stapler, Schweißerpass usw) erworben werden oder im Rahmen von Praktika an schweren Maschinen gearbeitet wird, dann würde ich als Verantwortlicher auch keinen Teilnehmer unter Drogen-Einfluss dabei haben wollen.
Ähnlich sehe ich es, wenn die Drogen innerhalb der Teilnahmezeit oder auf dem Gelände des Maßnahmeträgers konsumiert werden.
Wenn sich sowas herumspricht, kann das nicht nur zu einem Imageverlust des Veranstalters führen, sondern auch zum Verlust der Maßnahme & damit der Fördergelder der Arbeitsagentur.
Ob nun ein Drogentest gerechtfertigt ist oder nicht, möchte ich nicht beurteilen, da Du unter anderem keine Angaben über den Inhalt des Kurses gemacht hast.
Es könnte aber passieren, dass Du nicht mehr teilnehmen darfst bzw. von der Maßnahme ausgeschlossen wirst, wenn Du den Test verweigerst. Und welche Konsequenzen sich daraus mit der Arbeitsagentur ergeben, das musst Du selbst abschätzen
t-online.de/nachrichten/deutschland/id_71321790/bundesagentur-fuer-arbeit-plant-drogentests-bei-arbeitslosen.html
haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/arbeitsagentur-keine-drogentests-von-hartz-iv-empfaengern_238_202660.html
ohne konkreten Anlass darf kein Dorgentest verlqangt werden ... in Deinem Fall gibt es opffenbar einen konkreten Verdacht also wirst du den Dorgentest (beim ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit) über Dich ergehen lassen müssen oder Du musst mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen die bis zum Abbruch der Maßnahme reichen können ....
Eine Urinprobe kann verweigert werden. Eine Amtsärztliche Untersuchung kann angeordnet werden bei hinreichenden und begründeten Hinweisen.
Eine Blutentnahme muss richterlich Angeordnet werden, oder bei Gefahr im Verzug der Staatsanwalt.
Amphetamine und Cannabis unterliegen dem BtMG. Sollte etwas gefunden werden, wird die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten.
Um zu konsumieren, muss es im Besitz sein.
das stimmt nicht! es kann ja auch von einem freund sein dass man konsumiert hat aber nichts mehr davon behalten hat.
Klar kannst du es verweigern, das geht die überhaupt nichts an was du in deiner Freizeit machst
Es geht um die Zeiten WÄHREND des Unterrichts - das kann man ja kaum als Freizeit betrachten...
DAS kann aber niemand beweisen abgesehen davon muss er nur tun was in der eingliederungsvereinbarung steht und da steht nichts von Drogen tests
Witzig. In der Freizeit kann man sich also zudröhnen, und am nächsten Tag an einer Maschine stehen, die eine Million € kostet und lebensgefährlich für die Kollegen sein kann?
Ehh, du weißt das Cannabis in Deutschland verboten ist? Und Urin Test kannst du schlecht verweigern.
Sicherlich kann man so einen Test verweigern, man muss halt damit rechnen daß es Konsequenzen von Seiten des Amts gibt.
ja aber Wie willst du Argumentieren um zu verweigern?
Nein, der Drogenkonsum ist nicht strafbar nur der Besitz und bei einem Drogentest kann nur der Konsum nachgewiesen werden.