darf alleinerziehende Mutter (hartz 4) von 2 Kindern und Freund in eine grössere Whg einziehen?
Hallo!! Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und Sozialhilfeempfängerin, seit 10 Monaten habe ich einen Freund, wir würden gerne zusammenziehen. Ich glaube das geht nicht, weil mein Anspruch dann nicht mehr gilt. Doch welche Möglichkeiten haben wir, denn mein Freund hat ein kleines Einkommen und er auch seine Wohnung kaum bezahlen kann. Meine Frage: hat jemand einen guten Rat für mich (uns) wie wir weiterkommen, oder gibt es vielleicht eine andere Möglichkeit??
Sorry falls meine Fragen nicht richtig erklärt wurden, bin total durcheinander......
Vielen Dank im Vorraus.....!!! :-)
4 Antworten
ob die arge eine grössere wohnung genemigt wenn ihr zusammen zieht richtet sich nach der grösse deiner jetzigen wohnung. wenn diese zumutbar ist wird sie einem umzug warscheinlich nicht zustimmen. er könnte aber bei dir einziehen. wenn er nicht viel einkommen hat, hast du evtl. trotzdem noch h4 anspruch. ihr werdet dann eine bg in der eurer bedarf den einnahmen gegengerechnet wird. 2 erwachsene und 2 kinder haben einen regelsatzanspruch von ca. 1100 euro. (abhäng vom alter der kinder) plus angemessene miete. davon werden kindergeld, evtl unterhalt und einkommen deines freundes (minus freibeträge) usw abgezogen und der rest wird von der arge gezahlt. hier kannst du selber mal rechnen. http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
Lass dich nicht verunsichern! NATÜRLICH darfst du mit deinem "Freund" eine "Wohngemeinschaft" gründen (GG ;) ...) Laut Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts DARF NICHT "automatisch" von einer "Bedarfasgemeinschaft" ausgegangen werden, wenn Menschen eine gemeinsame Wohnung teilen. http://www.alg-2.info/sitemap ist hierzu EINE interessante Leseadresse für dich. Die Wohnkosten der "WG" werden dann auf alle Mitbewohner aufgeteilt. Wichtig ist jedoch, dass dein Freund ein eigenes Zimmer in der WG hat, sprich NUR SEINE SACHEN dort in den Schränken sind ( wenn das Amt kontrolliert. Kontrollen müssen nur nach vorheriger Ankündigung erlaubt werden, da in der BRD gesetzlich die sogenannte "Unschuldsvermutung" gesetzlich greift.... auch wenn manche ARGE DAS GERNE ÜBERSIEHT. Man hat dann eben gerade leider keine Zeit und bittet um eine Terminvereinbarung.....). Lass dich NICHT auf eine Bedarfsgemeinschqaft ein!!! Da keine "gesetzliche Unterhaltsverpflichtung unverheirateter Personen", die gemeinschaftlich in einer Wohneinheit leben besteht, ist es gesetzlich unerheblich wieviel dein "BEKANNTER" ( sag nie FREUND) verdient. Der Grund für das Zusammenziehen ist die bessere Wohnlage, bessere Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten, bessere Kindergarten oder Schulmöglichkeiten, höhere Chancen bei der Arbeitssuche,..... Liebe Grüße, Chiliheadz.
Hallo camilica2007,
deine Frage ist bereits etwas älter, ich hoffe sie konnte in der Zwischenzeit zufriedenstellend beantwortet werden. Ich würde dich gerne in eigener Sache etwas fragen: Wir (ZDF ML Mona Lisa) suchen für unsere Sendung am kommenden Sonntag eine Interviewpartnerin, (Alleinerziehende Mutter) die bereit ist, über ihre gesellschaftliche Lebenssituation zu sprechen. Den Hintergrund bildet die aktuelle Studie des DIW, die besagt, dass die soziale Schere immer weiter auseinander geht und der Trend sich in diese Richtung weiter zu entwickeln droht. Stichwort Sparpaket der Bundesregierung, Streichung des Elterngeldes u.Ä. Gerne darf diese Nachricht auch weitergeleitet werden. Idealerweise suchen wir eine Gesprächspartnerin in der Gegend um München. Herzlichen Dank für die Mithilfe
Anita Olivieri Tel: 089 - 99551863 olivieri.a@zdf.de
Warum stellst du diese Frage nicht in deiner Behörde?Die würden dann fragen,wovon der Mann lebt?Was er zur Familie beiträgt?