Ich beziehe Hartz4 was muss ich beachten wenn mein freund zu mir ziehen möchte

4 Antworten

Als erstes musst du es der Arge per Änderungsbescheid mitteilen. Da ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wird er mit angerechnet. Du musst dem Amt mitteilen, wie das mit euch ist.

Auf keinen Fall solltest du schweigen und ihn nur bei dir leben lassen. Das kommt immer irgendwann raus und dann wird es bestraft wegen Leistungsbetrug oder- erschleichung.

Überrings spricht man erst nach einem Jahr von einem eheähnlichen Verhältnis oder wenn ihr ein Kind zusammen habt.

Aber von irgendetwas muß er ja leben und das wird mit angerechnet,auch wenn er nur jobt.Du mußt es auf jedenfall angeben bevor du Sperre bekommst.Es ist ein Eheähnliches Verhältnis und wird neu berechnet,erkundige dich beim Amt.

Hi

Du musst das beim Amt melden wenn er einzieht. Dann seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen wird mit angerechnet. Das bedeutet, er muss die angeforderten Unterlagen mit ins Amt geben. Gehe zuerst selber mal hin und melde das rechtzeitig bevor es Ärger vom Amt gibt. Die sagen dir dann genau was zu machen ist.

Gruß Nino

Das Amt wird von ihm erwarten, dass er die Hälfte der Miete bezahlt. Also vorausgesetzt, Du informierst das Amt über seinen Einzug.

vorausgesetzt, Du informierst das Amt über seinen Einzug. Ein ganz gefährlicher Hinweis. Wenn die alleine dahinter steigen wird´s unangenehm.

Gruß Nino