Vermieter bittet um Einverständnis zur Mieterhöhung?

9 Antworten

Jede Änderung zum MV muss natürlich von beiden Vertragsseiten akzeptiert und unterzeichnet werden. Auch der Mietzins.
er kann nicht einfach ohne Eure Zustimmung die Miete erhöhen. Umgekehrt könnt Ihr ja ohne Grund auch nicht einfach weniger Miete zahlen.

wenn Du nicht zustimmst kommt zunächst keine Erhöhung zustande. Im nächsten Schritt wird der VM einen Anwalt einschalten um die Erhöhung durchzusetzen. Der kommt dann wahrscheinlich mit Vergleichsmieten usw.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast kannst Du es versuchen auszusitzen, wenn nicht wirst Du um eine Erhöhung nicht drumherum kommen früher oder später.

Danke, du hast es für Normalbürger sehr verständlich ausgedrückt!

Also die Miete darf zu einem bestimmten Zeitraum nur zu einem bestimmten Prozentsatz erhöht werden. Die genauen Werte müsste man googlen.

Ist die Erhöhung innerhalb dieses Rahmens, dann könnt ihr nichts dagegen tun. Akzeptiert ihr die nicht, geht es vor Gericht, oder ihr müsstet umziehen.


Danke, so ähnlich ist es in dem Brief auch formuliert. Kannst du mehr ins Detail gehen, welche Gesetze das regeln?

@pfandLaie

Das möchte ich nicht. Tut mir leid, aber da ich davon nicht genug Ahnung habe, möchte ich dir auch nichts falsches vermitteln. Eventuell ist es in deinem Mietvertrag aufgeführt. Zumindest müsste da drin aufgeführt sein, wo man das entsprechende Gesetz findet. Müsste ja etwas mit Mietrecht etc. zu tun haben.

Eventuell solltest du dich an den Mieterverband wenden. Die wissen auf jeden Fall bescheid und helfen dir.

Eine Erhöhung nach einer Sanierung ist möglich, genauso ein normale Erhöhung. Sogar unabhängig davon (wissen viele gar nicht!!).  Der Platz um nun alles mögliche zu schreiben, gibt mir Gute Frage gar nicht und zudem fehlen eh dazu diverse Unterlagen um individuell einzugehen.

Daher einfach irgendwas schreiben mit Hinweis auf §558 BGB ist sinnfrei und zeugt dem Vermieter erst recht, dass du überhaupt keine Ahnung hast. Wenn ihr mehrere Mieter seid, solltet ihr auch das Geld zusammenlegen und euch anwaltlich beraten lassen oder ggf, vom Mieterverein, falls jemand bereits Mitglied.

Diese Einverständniserklärung ist gesetzlich vorgeschrieben, ob du nun Probleme mit dem Vermieter hast oder nicht, spielt gar keine Rolle. Weigert ihr euch zuzustimmen, kann und wird der Vermieter auf Zustimmung klagen.

2. Was du mit Erhöhung und Zeitraum geschrieben hast, stimmt zwar, aber lese noch mal deinen Paragrafen genauer durch. Da wirst du feststellen, dass er Erhöhungen nach Sanierung ausschließt. Also kann beides passieren.  Deine Antwort enthält also schwere Fehler.

Deine Antwort und dein oben zitierter Kommentar widersprechen sich. Zumal deine Antwort ziemlich wirr ist.

Diese Einverständniserklärung ist gesetzlich vorgeschrieben, ob du nun Probleme mit dem Vermieter hast oder nicht, spielt gar keine Rolle.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Zustimmung nicht. Man kann und darf sie als Mieter verweigern.

Weigert ihr euch zuzustimmen, kann und wird der Vermieter auf Zustimmung klagen.

Und? Er kann seine Klage auch verlieren.

@MaikGold

1. Es tut mir sehr leid, wenn du keine Gesetzestetexte verstehen kannst, kannst aber dennoch mir keine Schuld daran geben! Einverständserklärung heißt nicht, dass der Mieter gezwungen ist, diese zu unterschreiben, sondern dass der Vermieter solch eine Bedarf, um zu erhöhen - oder bei nichtvorhandensein auf Zustimmung klagt. Also erstmal mal Hirn anschalten und dann schreiben. So enttarnst du dich noch mehr als jemand der Null Ahnung hat.

2. Ja er kann verlieren, aber so wie der FS schreibt, stehen die Chancen für den Vermieter aber verdammt gut.

@Jewi14

Deine Schreibweise ist nicht sehr sachlich. Zumal hast du öfters unrecht.

Was du unter 1.) geschrieben hast, geht alles schon aus meiner Antwort hervor.

2.) Ist eine reine Vermutung von dir. Du steckst überhaupt nicht im Fall drin.

Eine Erhöhung nach einer Sanierung ist möglich

Eine Sanierung ist keine Modernisierung. Sie ist in erster Line eine Instandsetzung bzw., Instandhaltung. Beide rechtfertigen keine Mieterhöhung. Also bitte nicht die Begriffe verwechseln.

Wenn ihr eine saftige Mieterhöhung hattet, lass das jetzige schreiben beim Mieterschutz prüfen, ob die jetzige Mieterhöhung noch im Rahmen liegt. Es gibt eine Grenze, was die Miete innerhalb von 10 Jahren steigen darf.

Liegt die Mieterhöhung allerdings im Maß, könnt ihr tatsächlich nichts anderes tun als zustimmen oder ausziehen. 

Wie hier schon geschrieben, kann euch sonst der Vermieter auf Zustimmung verklagen.

Es gibt eine Grenze, was die Miete innerhalb von 10 Jahren steigen darf.

Wo kann man das nachlesen?

@berlina76

Genauso ist es, weil eben die 1. Erhöhung aufgrund von Sanierungen war, kann sehr wohl die Miete noch mal erhöht werden. 

@berlina76

Ja 20 bzw. 15 %, gem. § 558, aber binnen 3, nicht 10 Jahren.

Mieterhöhung wegen Modernisierung/Sanierung  kann höher ausfallen und parallel zur Mieterhöhung nach §558 erfolgen.

Hallo, wendet euch besser an einen Mieterschutzbund zur Beratung in dieser Angelegenheit. Ich würde den Brief nicht unterschreiben und ihr solltet euch untereinander absprechen dasselbe zu tun.