Wohnung verschmutzt nach Dacherneuerung. Was tun?

7 Antworten

Sind die Arbeiten der Reparatur oder Instandsetzung beendet, hat der Vermieter den vertragsgemäßen Zustand (Durchführung von Schönheitsreparaturen , Schmutzbeseitigung usw.) auf seine Kosten wiederherzustellen

LG Bonn ZMR 57, 4341

Aber Vorsicht. Ihr Vermieter kann Ihnen auch die Wohnung nach § 573a BGB kündigen.

Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

Danke für die hilfreiche Antwort.

Kann er denn auch in Zukunft eine Mieterhöhung von mir fordern oder veranlassen zwecks Modernisierung??

habe mir jetzt einige Deiner Fragen durchgelesen und da passen einige Dinge nicht zusammen... Einerseits hast Du ein eigenes Haus in Stade und dort im Erdgeschoss auch ein eigener Computerladen und dann machst Du derzeit noch eine Ausbildung...? Also ich bin von der Baubranche und habe in meiner nicht gerade kurzen Berufszeit noch nie erlebt, dass ein Dach komplett saniert wird, wenn die DG-Wohnung noch bewohnt ist...

Da gebe ich Dir recht. Die Frage wo es um den Computerladen ging war eine reine Hausaufgaben-Frage. :)

@MarieHamburg

Ich wohne tatsächlich zu Miete und befinde mich wirklich gerade in dieser Situation.

@MarieHamburg

siehst Du und wenn man das nicht dazu scheibt, kommt man gleich irgendwie "unglaubwürdig" rüber, wenn Du verstehst, was ich meine. Für mich ist das Ganze ein absolutes Unding, irgendwie habe ich das Gefühl. dass der Vermieter Dich raus ekeln möchte, anders ist es nicht zu erklären. Du solltest ganz dringend zum Mieterschutzbund gehen, denn normalerweise steht Dir hier eine Ersatzwohnung für die Zeit der Renovierung zu. Wetterbedingt kann sich eine Dachrenovierung schon einige Zeit verzögern, von daher... Also angenommen, es wären jetzt nur die fünf Velux-Dachfenster durch neue ersetzt worden, dann wäre es etwas anders, aber hier sieht die Sachlage schon ganz anders aus...

es hätte besser abgesprochen werden müssen,dass du entweder einverstanden das Fremde in deine Wohnung sind,wenn du nicht da bist oder wann du kannst das die Arbeiter kommen.Naja und Bauarbeiten machen Dreck und den darfst du wegmachen,das Grobe sollte aber von den Handwerkern erledigt werdenHätte dein Vermieter früh genug bescheid gesagt hättest du die Möbel abdecken können und lose Sachen wegpacken können und ohne Fenster geht gar nicht...Musst du dir nicht gefallen lassen

Ich würde mal zum Mieterschutzbund gehen, denn ich glaube, dass diese Umstände durchaus eine erhebliche Mietminderung deinerseits rechtfertigen würden, allerdings sollte man das nicht ohne Beratung machen.

Was den Rest betrifft: vielleicht kannst du ja erstmal bei anderen unterkommen? Ich denke nicht, dass sich ein Vermieter, der dir sowas erst einen Tag vorher sagt, darum kümmert dich gut unter zu bringen, selbst wenn er müsste.

Ohne Fenster zu leben ist allerdings unzumutbar.

Den Dreck der Baustelle hat meiner Ansicht nach er entfernen zu lassen, da er die Änderung der Mietsache in Auftrag gegeben hat, und somit auch für daraus resultierende Schäden und wohl auch Verschmutzungen aufzukommen hat.

Ich denke, gegen den Istzustand wirst du nichts mehr machen können, nur hoffen, dass die Baustelle schnell wieder verschwindet. Wertsachen aus der Wohnung holen und am besten alles mit Malerfolie abdecken.

Ich vermute jetzt einfach mal ins Blaue: Du wohnst schon länger in der Wohnung? Wenn das der Fall ist erklär ich mir derartige Verhalten vom Vermieter so: es gibt Vorschriften zur Mietpreiserhöhung an die er sich zu halten hat, die schränken ihn ein. Eine leerstehende Wohnung kann er aber uneingeschränkt neuvermieten. Irrsinnigerweise sind Vermieter mit zuverlässigen Langzeitmietern deswegen daran interessiert, solche aus der Wohnung zu ekeln.

Auf keinen Fall. Den Dreck müssen die Handwerker wegräumen. Und wenn Du keine Fenster hast, musst Du null Miete zahlen (denn da hilft heizen ja nun auch nicht mehr).

Dein Vermieter muss Dir ausserdem eine Ersatzunterkunft anbieten (Gästebett reicht NICHT). Tut er das nicht, kannst Du notfalls auf seine Kosten ein Hotelzimmer mieten.

Wie kommt er dazu, derartige Massnahmen mit nur einem Tag Vorlauf und ausserdem im Winter durchführen zu lassen? Ist der Durchgeknallt oder will er DIch schikanieren?

Nimm umgehend Kontakt zum örtlichen Mieterverein auf und erkundige Dich, ob die von mir vorgeschlagenen Massnahmen korrekt sind (Ändert sich ständig und ist auch nicht in jedem Bundesland gleich).

Meine Güte! Viel Erfolg!

Nimm umgehend Kontakt zum örtlichen Mieterverein auf und erkundige Dich, ob die von mir vorgeschlagenen Massnahmen korrekt sind

Jep, anschließend kündigt der Vermieter nach 573 a BGB. Schlechter Rat hier mit der Keule ran zu gehen.