Dachboden ausbauen?

3 Antworten

Das würde ich nur tun, wenn die Genehmigung des Bauamts vorliegt, den Dachboden als Wohnraum nutzen zu dürfen. Andernfalls kann es passieren, dass vom Bauamt eine Nutzungsuntersagung kommt und ihr dann wieder alles zurück bauen müsst.

Wenn der Dachboden als nutzbarer Raum ausgebaut wird (egal ob zum Wohnen oder als Lagerfläche), dann darf der Vermieter die Hausfläche selbstverständlich erhöhen. Wie hoch genau der Faktor ist, welcher bei Zimmern mit Schrägen zur Flächenberechnung angewandt wird, weisst Du vermutlich besser als ich.

Aber ganz klar ist: Nach der Verwandlung von einer nicht nutzbaren in eine nutzbare Wohnfläche, müsst ihr diese genauso mieten, wie alles andere auch.

Er könnte Ihnen alle Kosten einschließlich denen erforderlicher behördlicher Genehmigungen aufbürden, die Miete erhöhen und die Wiederherstellung des Ursprungszustandes auf Ihre Kosten bei Beendigung des Mietverhältnisses von Ihnen verlangen.

Zu Ihrer Sicherheit empfiehlt es sich daher alle Maßnahmen einschließlich Mieterhöhungsweisen, Kostenübernahme und Bestandbeibehaltung schriftlich sehr sorgfältig festzuhalten.