Corona/Kindergeburtstag/Darf ich das verbieten?


18.03.2020, 09:04

Danke für die Antworten Leute.

Wir leben schon in Trennung und ich ziehe aus wenn ich endlich eine Wohnung gefunden habe. Sie ist was den Geburtstag angeht unbelehrbar. Selbst die anderen Bewohner im Haus haben schon gesagt dass sie es nicht wollen, ist ihr egal.

Ich dachte deswegen eher an etwas offizielleres dass keiner rein darf, Polizei oder Gesundheitsamt...

15 Antworten

Das muss abgesagt werden.
Du kannst notfalls von Deinem Hausrecht Gebrauch machen. Wenn Deine Lebensgefährtin nicht völlig ignorant ist, wird sie aber einsehen, dass solche Feiern buchstäblich das Leben anderer Menschen gefährdet.
Ich würde mich auch wundern, wenn die Gäste nicht von selbst absagen würden.

bwhoch2  18.03.2020, 09:21
Wenn Deine Lebensgefährtin nicht völlig ignorant ist,

Ist sie aber bestimmt, sonst würde sie nicht so stur an dieser Party festhalten.

Ich würde mich auch wundern, wenn die Gäste nicht von selbst absagen würden.

Da gibt es bestimmt auch viele dumme darunter. Gleich und gleich gesellt sich gern.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 2 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Schütz dein Leben und bitte vor allem das unschuldiger Kinder ! Verbiete ihr die Party! Lass bis auf Weiteres keinen Besuch zu, DAS ist gegenwärtig DEIN RECHT, dahinter steht die gesamte Bundesregierung!

Deine Ex kann gegen die CoronaAuflagen verstossen, aber nicht in eurer Wohnung! Wenn sie wider besseren Wissens doch Besucher empfangen will, lass diese NICHT herein und ruf bei Bedarf sofort die Polizei!

Einmal auf Geburtstag feiern verzichten (oder nachholen) bedeutet weitere Geburtstage erleben zu können !!!

Deine Lebensgefährtin sollte bei sich mal Fieber messen- alleine so einen Gedanken zu haben, zeugt bei mir von 42°Fieber.

Die Frau hat wohl den letzten Schuss nicht gehört - es ist traurig für das Geburtstagskind, aber leider müssen alle Generationen jetzt kleine Brötchen backen.

Ja, du solltest es verbieten

Jeder hat immer noch das Recht so viele Menschen wie er möchte zu sich einzuladen, es ist leider nicht verboten worden. Wer eingetragener Mieter ist, der kann das tun, ein anderer kann es nicht untersagen. Wenn die Person es aber nicht einsehen will, sollte man sich überlegen, ob man noch zusammen wohnen möchte. Ich würde solches uneinsichtiges Egoistenverhalten zum Anlass nehmen, die Sache zu beenden. Ich würde auch jedem Einheladenen sagen, dass ich nicht einverstanden bin, so dass diese Leute vielleicht auch keine Lust zum Kommen haben.

Käme es dann zu einer Party, würde ich für diese Zeit aus dem Haus gehen. Fragt sich nur wohin...

Zalla55  18.03.2020, 09:02

Hilft ja auch nicht viel, wenn sich Partnerin und eigenes Kind anstecken lassen. Deren Kontakte kann man danach nicht wirklich vermeiden.

Natürlich hast du das Recht es zu verbieten, er ist meines Erachtens sehr fahrlässig Kinder einzuladen. Es gibt nicht umsonst Ausgangssperre ausser wichtige Dinge zum erledigen da gehört definitiv nicht eine Party dazu das Risiko wäre zu hoch sich untereinander anzustecken

Woher ich das weiß:Recherche
beangato  18.03.2020, 09:40

Ausgangssperre gibt es in Deutschland nicht.