Darf die kindesmutter dem kindesvatter untersagen Unternehmungen mit den Kindern zu machen?

6 Antworten

Das darf sie selbstverständlich nicht! Der Kindsvater entscheidet während seines Umgangs alleine was er mit den Kindern macht und wohin er geht. Und solange er das Kindeswohl nicht gefährdet ist auch alles im grünen Bereich.

Und wenn sie meint die Kinder Zuhause einsperren zu müssen, weil sie Angst hat, dann sollte der Kindsvater vielleicht mal überlegen, ob sie nicht das Kindeswohl gefährdet.

Nein, darf sie nicht. Wenn die Corornaaßnahmen eingehalten werden, darf der Vater auch ohne Einwilligung der Mutter Ausflüge unternehmen.

https://www.advocado.de/ratgeber/familienrecht/sorgerecht/geteiltes-sorgerecht.html

Wer entscheidet, wo sich das Kind aufhält?

Haben die Eltern ein geteiltes Sorgerecht für ihr Kind, müssen sie gemeinsam entscheiden, wo es sich aufhalten bzw. wohnen darf. Es ist dabei egal, ob die Eltern zusammenleben oder geschieden bzw. getrennt sind.

Wenn keine Gefährdung des Kindeswohls zu erwarten ist, brauchen kurzfristige Ortswechsel kein Einverständnis des zweiten Elternteils. Das sind u. a.:

  • Sportveranstaltungen
  • Konzerte
  • Theater- und Kinobesuche
  • Sonstige Freizeitaktivitäten

nein. Was der Vater in seiner Umgangszeit tut, geht sie nichts an. Es sei denn, es gefährdet das Kindeswohl. Dazu gehört sexueller Missbrauch, Misshandlungen, Verwahrlosungen, Kindesentführung zum IS und so weiter.

Der Besuch bei der seitens der Mutter verhassten Oma gehört nicht dazu. Der Kontakt zur neuen Freundin des Vaters gehört nicht dazu, etc...etc...etc... Für persönliche Ängste der Mutter ist ihr Therapeut zuständig.

Nachtrag: gehen die Kinder in die Schule oder in den Kindergarten. Dort sind sie auch Covid Viren ausgesetzt.

Ansonsten dürfe die angebliche Angst vor Corona eine Ausrede sein.

was der kindsvater während seiner umgangszeit mit dem kind unternimmt, wer das kind betreut und wo es sich aufhält entscheidet er allein und geht die km nichts ein. entscheidungen trifft der kv hier während seiner umgangszeit im rahmen seiner alleinigen alltagssorge.

Der Vater darf in seiner Umgangszeit alles mit den Kindern machen, was er will und für sinnvoll erachtet.