Mein Ex-Freund, will mir den Zutritt zur gemeinsamen Wohnung verwehren

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Der Zutritt zu der gemieteten Wohnung kann nur durch eine ordnungspolizeiliche Maßnahme bzw. eine gerichtliche Entscheidung untersagt werden. Wenn der Zutritt, d.h. der Zugriff auf den Besitzt, etwa durch einen Umbau des Schlosses verwehrt wird, handelt es sich um verbotene Eigenmacht, § 858 BGB. Gegen diese kannst Du dich etwa mittels gerichtlicher Hilfe in Form einer einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen. Weise Deinen Ex-Partner darauf hin. Ich würde hier einen Rechtsanwalt konsultuieren, der hier sicher noch viel besser helfen kann.

Malkia  12.02.2010, 11:27

Sehr gut.
Was hat eigentlich die Vermieterin damit zu tun? den Vertrag so ohne weiteres zu ändern ist hier überhaupt nicht möglich, dazu bedarf es beider Parteien, den Vermieter als auch den Mieter, und da gehören beide Mieter dazu.

Würde mal mit der Vermieterin reden.Allerdings hast Du als Mitmieterin genauso Anspruch in die Wohnung zu kommen!1Wende Dich doch zur Not an doe Polizei dann kannst Du zumindest mit deren Hilfe Deine Sachen rausholen!!!

Wenn du ausziehen willst, muss er dich ja wohl rein lassen. Wie soll das sonst gehen?. Und natürlich geht eure Vermietung euer Innenverhältnis nichts an, so lange sie ihre Miete bekommt, hat sie gar nichts zu wollen.

bei einer mietvertragsänderung müssen alle vertragspartner zustimmen. das heißt auch du musst zustimmen! sie können rechtlich nix machen, keine sorge!

Nein. Das darf er nicht. Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, habt ihr beide die gleichen Rechte und Pflichten. Wenn er Dir den Zutritt verwehrt, musst Du leider die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen.