Wie lange darf die Lebensgefährtin im Haus des verstorbenen Lebensgefährten wohnen, wenn die Kinder einziehen möchten?

8 Antworten

Fand denn bereits die Testamentseröffnung statt? Möglicherweise ist dort schon bezüglich des Wohnrechtes der Lebenspartnerin etwas geregelt. Außerdem ist bei Erbschaft der Kinder in der rechtlichen Klärung der Erbschein vorzulegen um Klarheit zu haben, wer wozu berechtigt ist. Unter Umst. halt auch einer Kündigung wegen Eigenbedarf. Zunächst gäbe es ja eine Erbengemeinschaft und die wäre wohl eher dazu nicht berechtigt. Es müsste also mit Notarvertrag geregelt werden, wer das Haus bekommt und wer den finanziellen Ausgleich leisten muss. Und das alles kann dauern.

Eine Regelung von 1982 (Dreißiger) ist vermutlich hier nicht (mehr) anwendbar, wei überholt oder unwirksam gerworden.

Das ist jetzt nur Laienwissen:

Aber
Ein Vertrag muss nicht immer schriftlich sein
Als Lebensgefährtin die dort wohnt hatte sie ja einen mündlichen Vertrag  mit dem Eigentümer das sie dort wohnen darf (Zahlungsweise ist dann denk ich uninteressant)
Ich denke also tatsächlich das der neue Eigentümer nach Erbe auf Eigenbedarf kündigen muss
Wäre für mich zumindest logisch und Vorallem auch fair
Da auch Hinterbliebne Partner zumindest gewisse Zeit haben sollten
Wie es aber mit laufenden Kosten des Hauses aussieht weiß ich garnicht
Vermutlich kann der Eigentümer diese in der Zeit der Nutzung der Lebensgefährtin in Rechnung stellen

Termin beim Anwalt würde aber genaueres hervorbringen

Wenn sie keinen Vertrag zum Wohnrecht abgeschlossen hat, hat sie Pech gehabt und muss raus aus der Wohnung, wann immer ihr es wollt.

Dave0000  05.12.2016, 14:46

Ist das so?
Darf man fragen woher du das weißt?

TestBunny  05.12.2016, 14:51
@Dave0000

Steht unter rechtliche Grundlagen für nicht eingetragene Partnerschaften.

peterobm  05.12.2016, 14:51

ganz soo einfach ist das nun doch nicht ...

TestBunny  05.12.2016, 14:52
@peterobm

Doch, manchmal ist es das. ;)

ChristianLE  05.12.2016, 14:55

Wenn sie keinen Vertrag zum Wohnrecht abgeschlossen hat, hat sie Pech gehabt

 

Es kann sich hierbei auch um ein mündliches Mietverhältnis handeln.

Einfach ohne Frist vor die Tür setzen, geht nicht.

Drei Monate gesteht man allgemein zu.

ein mietvertrag muss nicht schriftlich bestehen. wenn sie dort gemeldet ist kann davon ausgegangen werden das sie dort mieter ist