Computer während des Transport beschädigt (DHL) - was tun?

6 Antworten

Mache von deinem gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gebrauch und schicke den Rechner innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zurück. Der Händler/Verkäufer ist Auftraggeber/Vertragspartner für den Transport und soll den Transportschaden mit dem Transportunternehmen abrechnen.

Warum hast du ihn geöffnet. Es wäre sinnvoller gewesen ihn ungeöffnet beim Verkäufer zu reklamieren. Wenn die Originalverpackung keine sichtbaren Beschädigungen hat, kann man dir auch keinen Vorwurf machen, dass du ein beschädigtes Paket angenommen hast.

Aber auch jetzt würde ich den Verkäufer in die Pflicht nehmen und Gewährleistungsansprüche geltend machen - sprich Nachbesserung verlangen. Innerhalb des ersten halben Jahres ist er auch zum Beweis verpflichtet, das die Ware bei Gefahrübergang fehlerfrei war.

Problem bleibt natürlcih, das du ihn geöffnet hast, dafür brauchst du eine vernünftige Begründung.

Mit dem Paketdienst muß sich dann der Verkäufer auseinandersetzen, er ist deren Vertragspartner.

Glaube kaum dass du überhaupt noch was bekommst. Du hast das Siegel gebrochen, damit ist die Garantie weg. Versuch, über eine Schadensmeldung wegen nem Schaden am Transportweg geltend zu machen. Hättest gleich mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen sollen.

Haglaz  07.12.2014, 21:20

Der geschilderte Fall hat rein gar nichts mit einer Garantie zu tun. Eine solche freiwillige Garantie ist der Fragestellung auch nicht zu entnehmen.

Vorhin habe ich ihn ausgepackt, angeschlossenen und habe ihn versucht zu starten - es tut sich nichts! Ich habe ihn geöffnet und war entsetzt. Das Mainboard ist gerissen.

Das ist technisch ohne äußerliche Beschädigung unmöglich, wenn nicht lose Teile im Gerät herumfallen. Nachdem Du davon nichts schreibst (und das wäre Dir ja wohl aufgefallen), handelt es sich um einen Material- oder Fertigungsfehler. Den Kauf mit Verweis auf den Schaden widerrufen und an den Händler zurückschicken.

Ich habe im Online Shop angerufen und die meinten, dass dies durch den Transport gekommen sei.

So.o. - der Kraftaufwand, ein ganzes Mainboard zu zerreißen, würde das Gehäuse nachhaltig verformen.

Eine Reparatur würde bei denen um die 600€ kosten. Sie meinten alternativ ich soll mich mit der Post auseinandersetzten und die Versicherung in Anspruch nehmen.

Damit hast Du nichts zu tun, denn der Gefahrübergang erfolgt beim Verbrauchergeschäft erst mit der Auslieferung beim Käufer (§ 447 BGB). Also zurück an den Shop.

Sie meinten alternativ ich soll mich mit der Post auseinandersetzten und die Versicherung in Anspruch nehmen

Nicht Du als Empfänger hast einen Vertrag mit der Post, sondern der Absender.
Der Absender kann sich mit der Post auseinandersetzen wenn ein Transportschaden vorliegt.
Dies alles ist nicht dein Problem.

Was soll ich tun? Ich habe 1899€ bezahlt!! Brauch dringen Hilfe!

Den Rechner an den Online Händler zurückschicken, und auf einen funktionierenden Rechner bestehen.
Zudem es gar nicht deine Aufgabe ist die Ursache herauszufinden warum dieser nicht funktioniert.

Du hast einen Vertrag mit dem Händler, und dieser haftet dir gegenüber mit einer funktionierenden und Beschreibung entsprechenden Ware.

Haglaz  07.12.2014, 19:55

Es sei hier auf das Sachmangelgewährleistungsrecht hingewiesen, insbesondere auf den Gefahrübergang im Verbrauchsgüterkauf.