Ferien nach Kündigung?

3 Antworten

Natürlich kann er dir deine Ferientage streichen, wenn die Ferien sich aus den Urlaubstagen von 2020 zusammensetzen, bzw. muss er die nicht finanzieren.Du bekommst dann nur anteilig die Urlaubstage. Es steht dir natürlich frei unbezahlten Urlaub zu machen.

Familiengerd  27.11.2019, 18:15
Natürlich kann er dir deine Ferientage streichen

"Können" kann der Arbeitgeber viel, "dürfen" darf er nur viel weniger!

Den bereits bewilligten Urlaub darf der Arbeitgeber selbstverständlich nicht streichen.

Er darf lediglich das Urlaubsentgelt für zu viel genommenen Urlaub einbehalten

HeikeElchlep1  27.11.2019, 18:47
@Familiengerd

Naja aber der Urlaub liegt ja im nächsten Jahr und von den Urlaubstagen von 2020, da muss er nur anteilmäßig bezahlen, den Rest kann er/sie unbezahlt nehmen.

Familiengerd  27.11.2019, 18:50
@HeikeElchlep1

Ich habe doch geschrieben: "Er darf lediglich das Urlaubsentgelt für zu viel genommenen Urlaub einbehalten."!

Genaueres dazu in meiner eigenen Antwort.

Hallo,

aufgrund der Verwendung des Worte Ferien, gehe ich davon aus, dass du Schweizer bist. Das wäre durchaus sinnvoll, hier zu erwähnen - gerade bei Rechtsfragen ist es ja nicht unerheblich, ob Deutsches Recht oder Schweizer Recht anzuwenden ist.

Die Antwort von Familiengerd ist somit super, bezieht sich aber sicher auf Deutsches Recht. Ich würde annehmen, dass es in der Schweiz ähnlich ist, kann es aber nicht sicher sagen.

LG, Chris

Online steht, dass der Chef mir meine bereits bewilligten Ferien nicht streichen kann

Das ist richtig - es sei denn, durch Deinen Urlaubsantritt würde der Betrieb "untergehen" (was aber - so meinen die Arbeitsgerichte - eigentlich nur theoretisch denkbar wäre).

Auf den bereits bewilligten Urlaub hast Du also Anspruch. Du hättest auch, wenn das Arbeitsverhältnis schon länger als 6 Monate besteht, den gesamten Jahresurlaub 2020 - mindestens aber den gesetzlichen - für 2020 im Januar nehmen dürfen.

aber wenn ich ja Ende Jahr kündige und keine weiteren Ferien habe, kann ich ja auch nicht Ferien machen im Januar, weil die sich ja aufs Jahr 2020 beziehen

Der Arbeitgeber darf dann, wenn Du kündigst und der bewilligte Urlaub länger ist, als Dir zeitanteilig zusteht, das Urlaubsentgelt für den zu viel bewilligten Urlaub einbehalten. Hat der Arbeitgeber dieses Urlaubsentgelt vor Urlaubsantritt aber bereits gezahlt - was nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG eigentlich vorgeschrieben ist, in der Regel aber nicht geschieht (weil weiterhin im normalen Rhythmus gezahlt wird) -, dann hat er "Pech" gehabt und darf es nicht zurückfordern (ungter der Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis - wie oben bereits erwähnt - bereits länger als 6 Monate besteht).

Funfroc  28.11.2019, 10:50

Nur mal als Anmerkung... der FS schreibt es zwar nicht, aber ob der Verwendung des Wortes "Ferien" statt Urlaub, gehe ich davon aus, dass wir hier über Schweizer Recht sprechen.

Ich nehme zwar an, dass das Schweizer Recht ähnlich ist, sicher bin ich da aber nicht.

Familiengerd  28.11.2019, 12:37
@Funfroc

Wichtiger Hinweis!!👍

Ich bin zwar auch wegen "Ferien" etwas stutzig geworden, hab das dann abr nicht weiter berücksichtigt (während ich sonst wegen bestimmter Wendungen/Vokabeln recht schnell daran denke, dass eine Frage auch aus der Schweiz oder Österreich kommen könnte).

Familiengerd  28.11.2019, 12:48

Nachtrag

Also - wegen des richtigen Hinweises von Funfroc:

Meine Aussagen beziehen sich auf das deutsche Urlaubsrecht; das ist zwar in Teilen mit dem schweizerischen Recht identisch (z.B die Höhe des gesetzlichen Anspruchs, nicht dagegen, was z.B. den Verfall von nicht genommenem Urlaub betrifft), allerdings kann ich nicht beurteilen, ob das auch beim Umgang mit zu viel gewährtem Urlaub gilt.