Kündigung nach Feierabend?

6 Antworten

Ein Tag endet erst 24 Uhr, also müßte die persönliche Übergabe der Kündigung an Deinen Chef am Abend ausreichen. Laß Dir aber die Kündigung am entsprechenden Tag mit Datum und Unterschrift des Chefs bestätigen.

Die Kuendigung wuerde an dem Kalendertag zugehen, an dem du sie dem Chef uebergibst. Anders waere es, wenn du sie ihm nicht persoenlich uebergeben wuerdest (BGB 130, Wirksamwerden gegen Abwesenden). Hier wirst du die Willenserklaerung aber persoenlich uebergeben und somit wird sie auch an dem Tag zugehen, an dem du sie uebergibst.

Die Kuendigungsfrist beginnt dann am Tag nach der Uebergabe, also morgen. Was fuer eine seltsame Kuendigungsfrist hast du aber, dass es einen deutlichen Unterschied machst, ob die Frist nun an einem 21. oder an einem 22. beginnt?

kommt drauf an was du für eine Kündigungsfrist hast, aber ich glaube auf einer Veranstaltung hat das nichts zu suchen

Danke für Eure Antworten!

Es wird der Tvöd angewendet.... laut diesem habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Ich dachte, dass ich heute noch die Chance habe zu kündigen, wenn die Frist dann aber sowieso erst morgen beginnt, kann ich nicht bis zum 30.06. gehen.

wenn die Frist dann aber sowieso erst morgen beginnt, kann ich nicht bis zum 30.06. gehen

Richtig.

Rein rechnerisch hätte Dein Arbeitgeber die Kündigung am Sonntag, den 19.05., erhalten müssen.

Da das aber ein Sonntag ist und der vorangehende Tag ein Samstag, hätte die Kündigung dem Arbeitgeber spätestens am Freitag, den 17.05., zugehen müssen, wenn der Betrieb am Wochenende nicht arbeitet.

Du hast jetzt nur die Möglichkeit, Dich mit Deinem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von Kündigungsfristen zu einigen.

kommt ganz drauf an, wie in deinem Vertrag die Künfigungsfrist geregelt ist.

Normalerweise müsste sie auch nach feierabend gelten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung