Medizinische Fachangestellte - wie ist das mit der Kündigungsfrist?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deshalb hat sie jetzt die Kündigung zum 29.9. eingereicht, da sie noch 3 Tage Resturlaub hat.

Man kündigt zum Monatsletzten, ggf. auch zum 15. eines Monats. Der Resturlaub ist dabei irrelevant.

Ihr jetztiger Chef möchte aber nicht dass sie geht und meint jetzt, sie dürfe nicht so einfach Kündigen.

Auch das ist irrelevant.

Wenn dann wärden ja 3 Monate Kündigungsfrist und somit wäre das eh erst zum 1.11.2015 möglich.

Woher hat er das?

Und da sie dieses Jahr schon Urlaub hatte, dürfe sie dieses Jahr gar nicht kündigen.

Er klammert sich auch an jeden Strohhalm. Das ist absoluter Dummfug. Im Gegenteil stehen ihr laut BUrlG sowieso mindestens die 20 Tage Mindesturlaub zu.

1. ja sie hat auch zum Monatsletzten gekündigt, aber die 3 Tage Urlaub stehen ihr ja noch zu, damit wäre es ja der 29., war bisschen falsch formuliert, aber is egal das ist ja nicht das primäre Problem

2. Das weiß ich, aber der ist jetzt wohl eingeschnappt und möchte "seinen Anwalt dazuschalten"

3. ich hab absolut keinen Dunst, deshalb stell ich ja die Frage ;)

4. Sie hat 30 Tage Urlaub im Vertrag festgelegt. Davon hatte sie bisher 11. Und ihr stehen ja 1/12 ihres Jahresurlaubs Pro Monat zu Verfügung, oder?

@Nevermind1992

Und ihr stehen ja 1/12 ihres Jahresurlaubs Pro Monat zu Verfügung, oder?

Nein. Da sie mehr als 6 Monate beschäftigt ist und nach dem 30.06. ausscheidet, steht ihr laut Bundesurlaubsgesetz der gesamte gesetzliche Mindesturlaub zu, also bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage. Wenn sie diesen Urlaub nimmt oder er ihr ausbezahlt wird, steht ihr der bei einem neuen Arbeitgeber in diesem Jahr aber nicht mehr zu. Für den restlichen Urlaub gilt das, was im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt ist: das kann eine 1/12-Regelung sein, muss aber nicht.

Also würden ihr mindestens noch 9 Tage Urlaub zustehen.

Die Kündigungsfrist ist nach BGB geregelt, damit hat Sie genau 4 Wochen, hast du bemerkt hast. Das andere ist für den Arbeitgeber relevant, nicht für den Arbeitnehmer.

Die Kündigungsfrist ist nach BGB geregelt

So pauschal stimmt das nicht. Das gilt nur dann, wenn nichts im Arbeitsvertrag oder ggf. Tarifvertrag geregelt ist.

@DarthMario72

in dem Falle schon; ist doch aufgeführt

§ 18 Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis einer Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Was steht denn im Arbeitsvertrag.

Im Arbeitsvertrag können durchaus andere Kündigungsfristen vereinbart werden als im Tarifvertrag.

Das was er mit dem Urlaub erzählt ist Blödsinn.

Den Paragraph mit den Kündigungsregelungen habe ich in der Frage stehen, mehr steht zum Thema Kündigungen nicht drin

@Nevermind1992

Du hast in der Frage nur etwas von Tarifvertrag stehen,

meintest Du damit den Arbeitsvertrag?

Falls ja, dann ist die Kündigungsfrist genau so wie Du es schon angemerkt hast. 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats.

@Messkreisfehler

damit ist 1 Gültig. unabhängig der 3 Urlaubstage, entweder nehmen oder die Chefin muss es vergüten, d.h. Auszahlen.

@Messkreisfehler

der Tarifvertrag ist das selbe wie der Vertrag den sie unterschrieben hat

@Nevermind1992

also da steht genau das selbe drin