Chef verbietet im Personalgespräch sich zu äußern. Rechtens?

10 Antworten

Tatsache ist - der Chef hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass er sie als Arbeitnehmerin nicht mehr möchte. Er sieht hier vermutlich aber (im Moment) keine rechtlichen Möglichkeiten, ihr (insbesondere ohne Zahlung einer Abfindung) zu kündigen. So Leid es mir auch tut, ich denke mal, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis es hier zu einer Trennung kommt. Entweder kündigt sie selbst, weil sie mürbe gemacht wurde. Oder der Chef findet auf Dauer einen Grund für eine Kündigung. So hart das jetzt vielleicht auch klingt.....

piumina  16.04.2013, 19:09

auf keinen fall selber kündigen, sonst wird ihr das arbeitslosengeld erstmal gesperrt.

was ist denn das für ne wahl... entweder sie macht das oder sie soll kündigen??? es kann sie niemand zwingen, selber eine kündigung abzugeben. wenn überhaupt, dann sollen die kündigen, sonst wird ihr das arbeitslosengeld eine weile lang gesperrt. ihr bei dem gespräch einfach den mund zu verbieten ist ja wohl auch eine unverschämtheit.

ansonsten empfinde ich das auch total als mobbing. sie kann meines erachtens nach auch nicht gezwungen werden, derart schwere kisten zu schleppen.

Geht zum Anwalt. Es ist absolut nicht in Ordnung, dass man in einem Personalgespräch nicht Stellung nehmen darf. Und es ist auch nicht in Ordnung, einen Arbeitnehmer einfach mal so eine Änderungskündigung unterschreiben zu lassen. Zumal du sagst, man habe sie gezwungen.

Ganz davon abgesehen, dass die Chefs sich absolut daneben benehmen, sollte deine Frau sich etwas neues suchen und dann kündigen. Es ist kein Zustand in einem solchen Betrieb und unter solchen Bedingungen arbeiten zu müssen.

Ich würde nicht kündigen - mich eher krank melden (unter solchen Umständen kann man doch gar nicht arbeiten) und abwarten, was die Herren machen.... sollen sie ihr doch kündigen - das zieht sich dann noch eine Weile. In der Zwischenzeit sollte Deine Frau versuchen, eine andere Arbeit zu finden.

Wenn es sich so zugetragen hat, war es nicht rechtens, nur: belegen lässt sich der Vorgang nicht.

Zu solchen Gesprächen sollte man grundsätzlich den Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, eine Vertrauensperson hinzuziehen.

Hilft im Nachhinein wenig, und ich sehe auch nicht, dass oder wie das Ganze Rückgängig gemacht werden könnte ....