Darf der Arbeitgeber bei gebrochener Hand kündigen?

5 Antworten

Da es sich hier um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt, greift das Kündigungsschutzgesetz in diesem Fall leider nicht. Der AG kann Deinem Freund kündigen.

Wogegen er allerdings klagen kann, ist die falsche Kündigungsfrist. Das sollte er auch unbedingt machen, da dieses "krumme" Austrittsdatum i.d.R. nur während einer Probezeit (die ja nicht mehr besteht) oder aufgrund einer fristlosen Kündigung zustande kommen kann.

Dein Freund muss unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Da ja wohl keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und er bestimmt auch keiner Gewerkschaft angehört, kann er auch selbst zum Arbeitsgericht gehen. Bei der Rechtsantragstelle wird man ihm bei der Klageformulierung helfen und das ist kostenlos.

Wenn in der Kündigung nur das Beendigungsdatum "22. Juni" steht und nichts davon, dass vorsorglich zum nächstmöglichen Termin gekündigt wird, muss der AG die Kündigung dann noch einmal komplett neu schreiben und kann nur unter Einhaltung der vereinbarten Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats kündigen.

Ich versuche es mal in folgender Reihenfolge:

1. Ob Dein Freund krank ist oder nicht, ist für eine Kündigung gleichgültig.

2. Eine Kündigung muss nicht begründet sein, zumindest wird dies gesetzlich nicht verlangt. Richter fragen aber sehr gerne nach diesen Gründen. Wäre ein Pluspunkt für Deinen Freund.

3. Der Arbeitgeber muss sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Das hat er wohl nicht getan. Wäre ein weiterer Pluspunkt für Deinen Freund.

4. Ein Anwalt ist in Deutschland längst nicht so teuer, wie das immer dargestellt wird. Nimm mal einen in der Schweiz, dann weißt Du was teuer ist.

5. Angesichts der Punkte 2 und 3 rate ich zur Kündigungsschutzklage. Da habt ihr nach meiner Meinung gute Aussichten auf Erfolg und eine mögliche Abfindung. Aber genaueres kann Dir erst ein Anwalt sagen.

Zu Punkt 2: eine Kündigung muss begründet sein, wenn Kündigungsschutz besteht. Wenn der Freund unter Kündigungsschutz steht und er eine unbegründete Kündigung erhalten hat, ist diese unwirksam. Das ist dann nicht nur eine Nettigkeit für den Richter.

Wenn kein Kündigungsschutz besteht, interessiert sich auch der Richter nicht dafür. Dann kann er auch nicht viel ausrichten.

Aber trotzdem muss richtig gekündigt werden. Im Vertrag steht, entweder zum 15ten oder Ende des Monats. Kündigung geschrieben am 08.06

mit der Aussage, das er in der Probezeit sei und die Frist 2 Wochen besitzt. Im Vertrag steht eine Probezeit von 6 Monaten. Beginn 06.11.2017. also ist Probezeit schon längst vorbei!

Bei nicjt Probezeit sind 4 Wochen Frist. Also sollten die am Freitag mit 4 Wochen Frist kündigen. Und wer zahlt dann weiterhin? Wir haben zwei Kinder und können uns ansonsten nicht ernähren. Ich bin selber beim Jobcenter. Und er kann nicht arbeiten wegen seiner gebrochenen Hand. Einfach aus dem nichts am Freitag gekündigt. Und da hatte er seine Hand noch nicht gebrochen !

@annada2907

Ich kann Euch nur raten einen Anwalt aufzusuchen und umgehend Kündigungschutzklage einzureichen. Lammentieren hilft Euch nicht weiter!

@bmke2012
Ich kann Euch nur raten einen Anwalt aufzusuchen 

Dann aber auch darauf hinweisen, dass der Anwalt in der ersten Instanz beim Arbeitsgerich unabhaengig vom Ausgang des Verfahrens selbst bezahlt werden muss.

Ob hier aber wirklich ein Anwalt erforderlich ist? Eine Kuendigungsschutzklage ist nicht kompliziertund geht auch ohne Anwalt. Bei Gericht wird einem auch bei der Formulierung der Klage geholfen. Man muss sich aber unbedingt an die Dreiwochenfrist halten.

Und wie schaut es Aus mit dem Urlaub ? Er hat noch 25 Urlaubstage ?

@annada2907

Frag den Anwalt, da gibt es ziemlich klare Regeln.

Wie viele Mitarbeiter hat denn der Betrieb deines Freundes? Abhängig davon hat dein Freund entweder Kündigungsschutz oder nicht.

Sofern er Kündigungsschutz hat, gilt eine gebrochene Hand mit Sicherheit nicht als Kündigungsgrund. Für eine krankheitsbedingte Kündigung braucht es wesentlich mehr, als eine 4-wöchige Ausfallzeit.

Hat er keinen Kündigungsschutz, sieht es anders aus. Dann kann der Arbeitgeber auch grundlos fristgerecht kündigen. In dem Fall wäre wohl nicht viel zu machen.

Was ist mit einem Kündigungsschutz gemeint ?

mitarbwiter sind 4

und ein Auszubildender

@annada2907

Dann gibt es wohl leider keinen Kündigungsschutz (kannst da auf Wikipedia nachlesen)...

Und wie schaut es allgemein aus mit dem Resturlaub? 25 Tage hat er noch

. Aber wir besitzen kein rechtschutz

Müßt ihr auch nicht. Wenn dein Freund sich keinen Anwalt leisten kann, kann er eine sog. Beihilfe beantragen beim zuständigen Gericht.

Eine Beratung beim Anwalt kostet ca. 50 Euro und alles weitere kann der Anwalt euch dann erklären.

Termin machen und los geht's.

Natürlich kann er auch gekündigt werden wenn er krank ist, aber dann muss die Kündigung auch logisch begründet sein. Ist sie das nicht kann er eine Kündigungsschutzklage erheben.

Die Kündigungsschutzklage kann man immer erheben :-) Ob es aber in jeden Fall Sinn macht, das sei dahingestellt....

Eine gebrochene Hand und Ausfallzeit von 4 Wochen reichen aber noch lange nicht aus, um eine Kündigung auszusprechen, sofern Kündigungsschutz besetzt. Da müsste sich der Arbeitgeber noch viel mehr einfallen lassen, damit die Kündigung auch vor Gericht Bestand hätte.

Wenn kein Kündigungsschutz besteht, muss die Kündigung auch nicht begründet werden.