Ich fand jetzt kurzfristig eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle, bei der ich keine Maske tragen soll und keinen Mindestabstand, was kann man tun?

7 Antworten

Da würde ich erst einmal beim Gesundheitsamt nachfragen, ob hier alles rechtens zugeht. Handelt der Chef eigenmächtig, dann ist die Firma wohl sowieso demnächst in Zwangs-Quarantäne.

In der Probezeit kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bitte den Chef doch einfach darum, die Kündigung auszusprechen.

Aber auch die AfA beschäftigt Menschen, welche durchaus in der Lage sind, vernünftig vorgetragene Kündigungsgründe nachzuvollziehen. Einfach mal mit jemandem reden und eine gemeinsame Lösung suchen...

Besprich das mit deinem Arbeitvermittler ganz offen. Wir kennen die Branche nicht und wissen nciht welchen Auflagen die unterliegt.

Kündigen kommt nie gut an

und du kannst ja eine Maske tragen keiner kann es dir verbieten

Der Fragesteller schrieb auch, dass der Mindestabstand nicht eingehalten wird. Bei 8 Std. Arbeit nicht zumutbar Bei Mediamarkt beispw muss jeder MItarbeiter Abstand halten..

@pferdehuss

Bei diesem Thema stimme ich dir zu das Mann Bescheid geben soll

Die Maske schützt nur andere, nicht einen selbst.

Die Maske hat schon eine Wirkung ich mein nicht die 1 Euro Masken

@Mggjbbtgvv

Andere schützen ist auch eine Wirkung. Aber stimmt, sie könnte sich FFP3-Masken zulegen...

Bleib daheim und schreibe der Agentur für Arbeit, dass die Vorschriften für Corona nicht eingehalten werden. Wenn die rummaulen, schreibe zurück, bitte sehen sie sich selbst die Firma unangekündigt an, sie verstößt gegen amtliche Auflagen.

Das solltest du besser mit dem Arbeitsamt besprechen.