Chef streicht Urlaub: muss er die Kosten bezshlen?
mein Partner hatte für die Woche Urlaub eingereicht. Gestern Abend wurde er von einem Kollegen vorgewarnt dass der Chef ihn aus dem Urlaub zurück holt. Das war in den letzten drei Jahren schon zweimal so. Er ist der einzige in der Firma der diese Arbeit machen kann.
Da er total sauer war hat er heute Morgen noch eine Ferienwohnung gebucht (ab heute Nachmittag) um dem Chef, falls das wirklich eintritt, zumindest Kosten für die Stornierung einzubrocken, damit dem Chef das auch ein bisschen weh tut.
Jetzt ist es wirklich vor drei Stunden so eingetreten. Der Chef war total sauer und droht ihm mit einer Abmahnung, da mein Partner ja gestern durch den Kollegen schon vorgewarnt war (obwohl das nicht offiziell war) und weigert sich jetzt die Kosten zu bezahlen.
was sollen wir machen. Wir sind doch im Recht? Im Urlaub können wir buchen wann wir wollen und solange nichts offiziell vom Chef kommt ist es auch nicht für uns gültig
11 Antworten
Normalerweise muß der Chef bei Stornierung des Urlaubs nach Genehmigung des Urlaubs, die entstandenen Kosten übernehmen.
Doch bei Euch würde ich davon ausgehen, dass Ihr Ärger bekommt.
A) hat Euch jemand angerufen - und dies wird er sicherlich vor Gericht eidesstattlich bestätigen.
B) Ihr hattet bereits Erfahrungen und konntet den Anruf entsprechend werten
C) die Buchung kann nachverfolgt werden.
Versucht im Gespräch mit dem Chef - jetzt haben sich sicherlich die Gemüter beruhigt - das Gröbste abzuwenden und einen Kompromiss zu finden.
Der Anruf war ein inoffizieller Tipp eines Kollegen. Solange es nicht vom Chef kommt ist es für uns nicht relevant. Die Buchung war selbstverständlich deshalb gemacht worden um dem Chef einen rein zu würgen (schönes 5-Sterne Hotel für 2000/Woche). Aber in unserem Urlaub kann mein Partner buchen wie er will.
Wenn er so besonders Qualifiziert ist wie du sagt, sollte dein Mann Kündigen und sich einen Arbeitgeber suchen der seine Arbeit mehr zu schätzen weiß.
Ich würde einfach fahren wenn er nicht bereit ist die Kosten zu erstatten.
hol Dir ne eine einstweilige Anordnung vom Gericht wegen Urlaub oder klage die Kosten ein, der Urlaub war genehmigt
Mein guter Rat: Dein Partner sollte sich möglichst bald nach einer anderen Stelle umschauen.
Habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeits- und Vertragsrechtsschutz? Wenn ja, dann könnte Dein Partner dem Chef mal so ganz nebenbei sagen, daß er die Abmahnung und die schriftliche Verweigerung doch bitte an seinen Anwalt "Rechtsanwalt Werner Mustermann, Hauptstraße 5, 99999 Stadthausen" (nur als Beispiel) schicken möchte. Dann wird er sofort klein beigeben.
Daß nur Dein Partner die Arbeit machen kann, ist ja nicht seine Schuld, sondern ein sog. Organisationsverschulden des Arbeitgebers, wenn er nicht für eine Vertretung sorgt.