Darf mein Chef mir den Urlaub streichen (Auszubildende)?

4 Antworten

Das darf er, wenn betriebliche Gründe das erfordern. Willkürlich darf er das nicht.  Der Urlaub wird ja nicht gestrichen, sondern nur bis zum Ende des Jahres nicht gewährt.

Wenn du deinen Urlaub bereits eingereicht hast, der auch gewährt wurde und du daraufhin Urlaub gebucht hast, muss deine Firma für die dir entstandenen Kosten aufkommen.

War der Urlaub schriftlich genehmigt?

Bei mündlichen Zusagen ist das so eine Sache mit der Beweisbarkeit.

Grundsätzlich darf Dein Chef Dir den einmal genehmigten Urlaub nicht streichen. Das geht nur in absoluten Ausnahmefällen und bei sehr dringenden betrieblichen Belangen.

Ich bezweifle, dass der Betrieb pleite geht, Aufträge und/oder Arbeitsplätze verliert wenn die Azubis Urlaub haben. Das muss der AG beweisen können.

Ansonsten gilt das Bundesurlaubsgesetz das sagt, dass Urlaub nur dann verwehrt werden kann, wenn dringende betriebliche Belange dagegen sprechen (§ 7 Abs. 1). Welchen Grund nennt der Chef?

Mein Chef hat es mir nur mündlich zugesagt. Er meint er streicht den Urlaub weil wir min den Aufträgen nicht hinter her kommen weil wir zurzeit nur 3 Monteure haben! Aber ich sitze im Büro und nütze nicht viel über die Weihnachtstage 

@Flocke208

in dem Moment darf er ein generelles urlaubsverbot aussprechen; genehmigte Urlaube ausgenommen

@Flocke208

Aber ich sitze im Büro und nütze nicht viel über die Weihnachtstage 

Ohne Nachweis, dass der Urlaub genehmigt wurde, hast Du wohl "schlechte Karten" wenn der Chef eine nachvollziehbare Urlaubssperre verhängt.

Wenn Du allerdings für die Abarbeitung der Aufträge nicht gebraucht wirst, kann ich Deine Sperre nicht ganz nachvollziehen. Du solltest dann mit Deinem Chef noch einmal in Ruhe reden. Vor allem deshalb, weil er Dir den Urlaub ja in der berufsschulfreien Zeit geben sollte.

Solltest Du Deinen Urlaub nicht nehmen dürfen, muss Dein Chef Dir den diesjährigen Resturlaub allerdings im nächsten Quartal zu Deinem gewünschten Termin geben. Da gibt es dann keine Ausreden und auch keine dringenden betrieblichen Belange, auf die er sich dann berufen kann.

Ja, der Chef darf eine allgemeine Urlaubssperre für eine bestimmte Zeit aus wichtigen betrieblichen Gründen verhängen.

Von diesem Recht hat er hier offensichtlich Gebrauch gemacht, denn die Sperre gilt ja für alle Arbeitnehmer im Betrieb.

Allgemein schon. Wenn der Urlaub einzeln schon genehmigt war schwieriger, aber dennoch würde kein Arbeitnehmer dagegen angehen, wenn er in der Firma bleiben möchte ..