Darf mein Chef das einfach so, Hausverbot?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Dein Arbeitgeber Dir Hausverbot gegeben hat und Dir bis zum Ende der Kündigungsfrist keine Arbeit mehr gibt, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich dann so bezahlen, als hättest Du gearbeitet.

 Hat er Dich noch unwiderruflich freigestellt, kann er noch vorhandenen Urlaubsanspruch und Überstunden in die Freistellung einrechnen. Bei einer widerruflichen Freistellung geht das nur mit den Überstunden. Der Urlaub muss dann nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.

Dein Chef ist anscheinend sauer, dass Du gekündigt hast und will Dich jetzt dafür "bestrafen". Das ist zwar ein sehr kindisches und unprofessionelles Verhalten, gibt es aber immer wieder.

Du solltest Dich freuen, dass Du dort raus bist und die restlichen freien Tage bis zum neuen Job genießen. Dieser AG ist es nicht wert, dass Du Dir jetzt noch "einen Kopf" machst. Alles Gute im neuen Job.

Danke fürs Sternchen und alles Gute im neuen Job

Der Urlaub steht mir ja eigentlich zu, obwohl ich kündige.

Richtig, aber nur Anteilmäßig der vollen Monate die du in 17 gearbeitet hast 1/12 Regelung. Konntest du aber den Urlaub nicht nehmen - aus betrieblicher Sicht - zuviel Arbeit - so muss der ausbezahlt werden. 

Er hat dir Hausverbot erteilt, kann er, aber du willst weiterhin bis zum Kündigungsende arbeiten, so ist die Zeit voll zu vergüten - ich vermute du wirst um einen Anwalt nicht herum kommen. eine gütliche Einigung wird nicht stattfinden und die Freistellung auch nicht. 

Am besten gehst du zum Arbeitsgericht und lässt dir den Resturlaub ausbezahlen.  :)

das Arbeitsgericht zahlt Resturlaub aus?

du hast einen Anspruch auf Resturlaub und anteiligen Urlaub der bis zum Ende deiner Kündigungsfrist aufgelaufen ist.

Ist es aus betrieblichen Gründen nicht möglich, diesen zu nehmen, kann man sich darauf einigen, ihn auszubezahlen.

Die neue Arbeit anzufangen obwohl du noch bei der alten Firma angestellt bist, ist nicht so einfach.

Hausverbot darf er dir jederzeit ohne Nennung eines Grundes geben. Aber das ist doch genau das was du willst.

Du darfst das Haus nicht mehr betreten, also darfst du dort auch nicht mehr arbeiten, also bedeutet das doch, dass du deinen Resturlaub abbaust.

Bei Hausverbot und Urlaub abgelehnt, kann es auch gut laufen, daß er am Ende seinen Urlaub auch noch ausbezahlt bekommt :-)

@BananaJoe75

eben....also alles gut und kein Grund zum aufregen.....