im urlaub vom chef zur arbeit "gerufen" werden?!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was der Arbeitgeber Ihres Freundes machen möchte, ist ein ganz klarer Gesetzesverstoß, da der Urlaub gemäß §1 Bundeslaubsgesetz, Erholungszwecken dient. Urlaub ist keine Bereitschaft.

Was darf der Arbeitgeber und was nicht?

Ein bereits genehmigter Urlaub darf nicht ohne weiteres widerrufen werden, dazu müssten schon sehr extreme Ausnahmesituationen auftreten.

Zu beachten:

Wird der Urlaub vor dem Urlaubsantritt widerrufen, so darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht antreten, da er sich nicht selbst beurlauben darf, sondern der Arbeitnehmer muss seinen Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.

Befindet sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits im Urlaub so muss der Arbeitnehmer den Urlaub nicht abbrechen oder rechtliche Schritte einleiten.

Auf freiwilliger Basis kann der Arbeitnehmer auf den Urlaubsantritt verzichten, oder aus dem Urlaub zurückkehren, der Arbeitgeber sollte in diesem Fall als Gegenleistung etwaige Kosten des Arbeitnehmers übernehmen. Der nicht in Anspruch genommene Urlaub verfällt nicht.

Hier noch ein sehr guter Link.

http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Urlaub.html

Fazit:

Hat der Betrieb einen Betriebsrat? Falls ja, dann soll Ihr Freund den Betriebsrat beauftragen dieses Treiben zu unterbinden.

Gibt es keinen Betriebsrat, dann kann Ihr Freund sich auch an die zuständige Gewerkschaft wenden, damit diese sich der Sache annimmt.

Wenn Ihr Freund mutig ist, kann er seinen Arbeitgeber auf sein gesetzeswidrige Vorhaben hinweisen und ihn dazu auffordern derartige Anweisungen zu unterlassen.

Ihr Freund kann aber auch abwarten bis der Arbeitgeber versucht die rechtswidrige Anweisung durchzusetzen. Erst dann muss er reagieren.

Ich empfehle Ihrem Freund und den Kollegen, falls möglich einen Betriebsrat zu wählen. Dazu müssen, gemäß §1 Betriebsverfassungsgesetz, in dem Betrieb mindestens 5 ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer, von denen 3 wählbar sind, regelmäßig beschäftigt werden.

Peter Kleinsorge

Fals Interesse an der Errichtung eines Betriebsrats besteht, hilft meine Antwort in folgendem Link.

Antrag auf Einführung eines Betriebrates

Peter Kleinsorge

@Kleinsorge

Da will wohl einer Gewerkschaftsmitglieder werben! Sehr leicht zu durchschauen!
Und nochmal: Wenn durch den Personalmangel eine existenzbedrohende Situation entstehen würde, kann der AN jederzeit aus dem Urlaub zurückgeholt werden! Da machen auch Betriensräte und Gewerkschaften nichts dagegen!

@RBMannheim

@RBMannheim:

Zum Einen möchte ich keine Gewerkschaftsmitglieder werben, ich habe mit Gewerkschaften recht wenig anm Hut, zum anderen ist Ihre Antwort aus arbeitsrechtlicher Sicht falsch, da helfen auch Ihre Beteuerungen nichts.

Lesen Sie sich den Link von RA Hensche durch, wenn Sie dann immer noch bei Ihrer irrigen Meinung bleiben wollen, von mir aus.

Peter Kleinsorge

@Kleinsorge

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat geurteilt, dass ein Rückruf aus einem einmal angetretenen Urlaub unzulässig ist.

Das BAG hat geurteilt, dass eine Rückruf-Vereinbarung unwirksam ist.

Hier noch ein Link.

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm

Peter Kleinsorge

Ein genehmigter Urlaub ist ein genehmigter Urlaub. Einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückzurufen, wäre eine Ausnahmesituation. Nehmen wir mal an, in einem Betrieb muss aus terminlichen Gründen etwas erledigt werden, was nur der Mitarbeiter erledigen kann, welcher sich in Urlaub befindet und der Auftrag zum Zeitpunkt des Urlaubantrages noch nicht bekannt war. Nehmen wir mal an, der Mitarbeiter sei Statiker und nur er kann eine Statik berechnen, welche dringend benötigt wird. Wie wäre es in einem solchen Falle ? Muss dann z. B. eine Baumassnahme ruhen, bis der Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückkommt und einige Beschäftigte am Bau nicht weiterarbeiten können ? Wer kommt für die Kosten in diesem Falle auf, wenn der Fortgang an der Baustelle unterbrochen werden muss ? Der Firmenchef könnte ein externes Statikerbüro beauftragen, wäre er in diesem Falle dazu verpflichtet? Was wäre, wenn man ihm den Auftrag entzieht, weil er seiner terminlichen Verpflichtung in diesem Falle nicht nachkommen kann ? Ich kenne diese Problematik noch aus der Zeit, als die Bundeswehr, ohne Rücksicht auf die Auftragslage der Firmen, Mitarbeiter zum Ersatzdienst eingezogen hat. Nicht immer kam der Bund dem Ersuchen des Firmeninhabers nach, den Mitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt den Ersatzdienst ableisten zu lassen. Ist zwar kein Urlaub um das es hier geht, aber um die Abwesenheit von mindesten 2 Wochen. Ich denke, für den Fall, dass der Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückgerufen werden muss, dass die Firma alle Kosten die da anfallen,trägt. Was sagt der Gesetzgeber hierzu ?

Das muss man nicht einführen, dass kann ein Unternehmen seit jeher machen! Wenn zwingende betriebliche Gründe es erfordern, kann ein AN aus dem Urlaub zurückgerufen werden, sogar wenn er in Australien wäre. Allerdings wird ein Unternehmen auch die Verhältnismäßigkeit beachten. Kosten die daraus entstehen muss das Unternehmen ersetzen. Der Urlaub des Partners ist allerdings Privatsache. Jedoch habe ich es noch nicht erlebt, dass hier ein Unternehmen nicht kulant wäre, wenn der Einsatz des Mitarbeiters wirklich geholfen hat, eine Notsituation zu überwinden.

Ihre Antwort ist leider nicht korrekt.

Peter Kleinsorge

@Kleinsorge

Sie ist seit mehr als 20 Jahren korrekt!

@Kleinsorge

Allerdings bleibe ich bei meiner Meinung, weil ich das in der Praxis schon häufig erlebt habe! Wenn für ein Unternehmen eine existenzbedrohende Situation eintritt, kann der AN immer aus dem Urlaub zurückbeordert werden!

@RBMannheim

Es mag sein, dass Sie das in der Praxis schon öfter erlebt haben, das heisst aber nicht dass ein derartiges Vorgehen rechtlich zulässig ist.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat geurteilt, dass ein Rückruf aus einem einmal angetretenen Urlaub unzulässig ist.

Das BAG hat geurteilt, dass eine Rückruf-Vereinbarung unwirksam ist.

Hier noch ein Link.

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm

Peter Kleinsorge

Wenn es solche Notsituationen geben sollte, so disqualifiziert das den Arbeitgeber zu einem Amateur, der nicht planen kann. Jeder Mitarbeiter ist zu ersetzen (auch Chefs übrigens).

@RBMannheim: Ihre Antwort hierauf strotz geradezu vor Unkenntnis der rechtlichen Lage. Absoluter Amateur offensichtlich!

Naja also wenn es um einfache Tätigkeiten geht die jeder machen könnte dann ist das natürlich ziemlich unnötig. Wenn ich für so etwas meinen lange vorausgeplanten Urlaub abbrechen müsste würde ich auf jeden Fall einen Weg suchen rechtlich dagegen vorzugehen.

Anders sieht es aus wenn man für ein spezielles Aufgabengebiet unabkömmlich ist. Da sollte man dann nicht einfach auf Stur schalten, solange man in einem angemessenen Zeitraum vorher darüber informiert wird. Ich finde es gehört zum Verantwortungsbewusstsein zu erkennen wann eine Arbeit nicht von jemand anders ausgeführt werden kann und an welcher Stelle man als Person in einem Unternehmen eine wichtige Rolle spielt. Klar ist aber auch dass es hierfür Grenzen gibt, ich würde bestimmt auch nicht einen Urlaub in Südost-Asien abbrechen wenn ich in 7 Tagen sowieso wieder zurück wäre. Es ist halt auch wichtig einen Urlaub richtig vorzubereiten, einen Kollegen einzuweißen, welcher mich ersetzen kann und nicht "Nach-mir-die-Sintflut-mäßig" in den Urlaub verschwinden und alles stehen und liegen lassen.

Sowas kann in absoluten Ausnahmefällen vorkommen, wenn es betriebliche Umstände erfordern. Aber 'einführen' im Sinne von 'Jeder hat grundsätzlich jederzeit zur Verfügung zu stehen' ist mit Sicherheit nicht rechtens.