kann der Chef, einen genehmigten Urlaub und eine bereits gebuchte Reise verlangen zu verschieben?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann er einfach so einen genehmigten Urlaub zurückziehen??

Nein, kann er nicht!

Kann er Verlagen das wir den Urlaub umbuchen??

Nein, kann er auch nicht!

muss er für kosten aufkommen??

Wenn Ihr das macht, ja

Wenn der Urlaub nachweislich von AG genehmigt wurde, kann er nur in Ausnahmefällen zurückgenommen werden. Da müsste der AG aber nachweisen, dass z.B. ein wichtiger Auftrag nicht zustande kommt, die Firma ohne diesen AG Arbeitsplätze verlieren oder an den Rand des Ruins gedrängt würde.

Im Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde steht zum § 7 Bundesurlaubsgesetz u.a.:

"Die Freistellungserklärung des AG ist die Erfüllungshandlung. Der Erfüllungserfolg tritt ein, wenn der AN entsprechend der Erklärung von der Arbeit fern bleibt. Urlaub kann nicht unter Vorbehalt gewährt, eine einmal abgegebene Freistellungserklärung nicht rückgängig gemacht werden (BAG 16.3.1999 - AZR 428/98).

Der AG ist grundsätzlich an eine Freistellungserklärung gebunden. Ein Widerruf der Freistellungserklärung vor Urlaubsantritt oder gar ein Rückruf aus dem Urlaub ist unzulässig."

Wenn es denn unbedingt sein muss und Dein Freund sich bereit erklären möchte den Urlaub zu verschieben, sollte er aber mit dem AG vereinbaren (schriftlich) dass er sämtliche bisherigen Kosten incl. Stornogebühren bezahlt, ihm sofort einen Ersatztermin gibt (schriftlich) und einen Bonus für das Entgegenkommen.

Mein Bruder hat auch mal den Urlaub für den AG gecancelt. Es wurden sämtliche Kosten übernommen und er hat dann zwei Monate später statt drei Wochen Vier-Sterne-Hotel in Kuba drei Wochen Fünf-Sterne-Hotel gehabt. Die Mehrkosten waren der Bonus des AG.

Danke fürs Sternchen. Ich hoffe, es ist alles geregelt ;-)

Bereits genehmigter Urlaub kann nur im Absoluten Ausnahmefall Arbeitgeberseitig storniert/"zurückgenommen" werden . Im Regelfall müsste dieses betriebsbedingt und in Deiner Person begründet sein. ( ohne Dich würde der Firma ein massiver Verlust entstehen, alle Kollegen sind Krank usw.  )

Allerdings müsste Dein Arbeitgeber Dir dann sämtliche Kosten erstatten ,
die Dir an Stornogebühren,Verlust etc. entstehen. Im schlimmsten Fall wäre das natürlich die komplette Urlaubsreise an sich, falls Du keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hättest.

Grüsse

Genehmigten Urlaub kann der Chef in noch im absoluten Ausnahmefall zurückziehen, dann muss aber die Existenz der Firma akut bedroht sein. Eine wage Aussage, man könne evtl. einen Auftrag reinbekommen, ist niemals ein Argument. Der AG muss so das Personal planen, dass auch in solch einen Fall Personal zur Verfügung seht, ggf. kann man auch Leihkräfte zurückgreifen.

Du musst es so vorstellen: Zwischen dir und deinem Chef ist ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen, dass du am X Urlaub hast und Verträge sind einzuhalten. 

Nein, wenn der Urlaub genehmigt ist, darf er den Urlaub nicht zurücknehmen. Solltet ihr aufgrunddessen den Urlaub doch nicht antreten können, kommt der Arbeitgeber meines Wissens nach für die Kosten eurer nicht angetreten Reise auf, wenn er weiß dass eine Reise gebucht wurde.

Aber besser nochmal informieren. 

Er darf eine Genehmigung für einen Urlaub nicht einfach so widerufen. Das ist, egal aus welchen Gründen, einfach gesetzlich nicht möglich. Dein Partner könnte also seinen Urlaub einfach antreten.

Bedenken sollte man aber zwei Dinge. Zum einen ist man nur auf der sicheren Seite, wenn der Urlaub vom Chef schriftlich genehmigt wurde und zum anderen hätte dein Partner vermutlich bei seinem Chef einen Stein im Brett. Wenn es für euch kein großes Problem wäre, dann würde ich den Urlaub verschieben, aber nur unter der Bedingung, dass der Chef alle Zusatzkosten übernimmt, die euch durch die Umbuchung entstehen. Wenn dein Partner der Firma zuliebe seinen Urlaub verschiebt, was er nicht müsste, dann dürfen ihm dadurch natürlich keine Kosten entstehen.

Dein Partner könnte also seinen Urlaub einfach antreten.

Das eben nicht.

Selbst wenn der Arbeitgeber eine Urlaubsgenehmigung widerrechtlich widerruft, darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht einfach trotzdem antreten, denn paradoxerweise könnte das für ihne eine Kündigung zur Folge haben.

Der Arbeitnehmer hat dann nur die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht zu klagen, unter Umständen - wenn die Zeit drängt - eine einstweilige Verfügung des Gerichts gegen den Arbeitgeber zu erwirken.