Chef ist gleizeitig Vermieter und behält meinen Lohn ein

5 Antworten

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Mietvertrag und Arbeitsvertrag sind zwei völlig unterschiedliche Verträge auf unterschiedlicher "Rechtsbasis" und können nicht miteinander "verrechnet" werden.

Schaltet Euren Anwalt ein!

Der Arbeitgeber darf Nichts vom Gehalt abziehen, es sei denn, es läge eine Lohnpfändung vor.

Fordere ihn also auf, Dir Dein vollständiges Gehalt auszuzahlen. Ansonsten wende Dich an einen Rechtsanwalt.

radpro2005 
Fragesteller
 07.09.2011, 10:39

Hi.

Danke für deine Antwort. Es gab keine Pfändung. Ich kann ja keine Miete bezahlen wenn er mir keinen Lohn zahlt. Es ist ja Personengebunden. Aber er kann doch nicht einfach sich selber die Miete und die Kaution zahlen!

Ich dreh hier gleich durch.

costacalida  07.09.2011, 11:25
@radpro2005

Nein, das kann er nicht ! Fordere ihn auf, Dir umgehend Dein vollständiges Gehalt auszuzahlen.

Da du ja jetzt arbeitslos bist, kannst du zum Jobcenter gehen und dort um Rechtsbeistand bitten. Ein Anwalt aus der Region, der in solchen Sachen Erfahrung hat, wird dir sicher helfen können.

Sei vor allem hartnäckig und schnell. Greif dir alle Papiere, die du hast und mach dich sofort auf den Weg.

Ich wünsch dir schnellstmöglichen Erfolg!

radpro2005 
Fragesteller
 07.09.2011, 10:37

Hi Obstinatia,

ich habe einen RA den ich leider gerade nicht erreichen kann. Seine Kanzlei hat gerade zurück gerufen und mir gesagt, daß er sich heute mittag melden wird.

radpro2005 
Fragesteller
 07.09.2011, 10:42

Danke. Das Thema Jobcenter verfolgt mich seit einigen Tagen. War schon mehrfach dort um Mittellosigkeit anzumelden. Habe gestern mit viel Mühe und Not, vom AA einen Vorschuss auf mein ALG 1 bekommen. Aber wie lange man bei fünf Personen mit € 200,- (heute erster Schultag, Schulsachen mussten noch gekauft werden) auskommt brauche ich nicht auszuführen.

Obstinatia  07.09.2011, 16:28
@radpro2005

Wenn beim Amt gar nichts mehr zu erreichen ist, geh doch mal zur Bank und leg denen die Sachlage dar. Man wird dir sicher einen Dispokredit einräumen oder (falls schon vorhanden) erhöhen können. Damit könntest du die Bearbeitungszeit beim AA überbrücken.

Viel Erfolg nochmal!

geh zum mieterverein,die sind klasse und helfen,wenn es möglich ist

radpro2005 
Fragesteller
 07.09.2011, 10:54

Hi Thovos.

Ich denke der Mieterverein kann hier nicht viel machen. Hier vermischen sich Arbeits- und Mietrecht.

Es ist einfach unglaublich.

ich denke er kann lohnzahlungen mit mietforderungen verrechnen

Reservist  07.09.2011, 10:32

Natürlich nicht!

Linkenscheuche  07.09.2011, 10:35
@Reservist

warum nicht?

Egoline  07.09.2011, 10:37
@Linkenscheuche

...weil die Verträge auf unterschiedlicher "Rechtsgrundlage" "(Arbeits- bzw. Mietrecht) abgeschlossen wurden...

Reservist  07.09.2011, 10:38
@Linkenscheuche

Weil das zwei getrennte Verträge sind. Er ist VERPFLICHTET den Lohn pünktlich auszuzahlen. Der Mieter ist natürlich uch zur Zahlung der Miete verpflichtet.

helmutgerke  07.09.2011, 10:39
@Reservist

sehe ich wie @Reservist, denn schließlich handelt es sich um zwei untrschiedliche Verträge (Arbeitsvertrag + Mietvertrag)

Zum ausstehenden Lohn sofort eine Leistungsklage nebst der bereits eingereichten Kündigungsschutzklage einreichen.

Ataturkiye  07.09.2011, 10:33

falsch!