Mieter zahlt Miete nicht. Kautionskasse zahlt dafür die Miete aus. Ein Kündigungsgrund?

9 Antworten

Wenn nun die vertraglich vereinbarte Kaution in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten fehlt, so stellt dies einen fristlosen Kündigungsgrund nach § 569 (2a) BGB dar.

Hab keine Abmahungen erstellt, weil ich ja die Miete von der Kautionskasse bekommen habe.

Das brauchst Du auch nicht. Bei Zahlungsverzug kannst Du auch ohne Mahnung oder Abmahnung fristlos kündigen.

Ich frag mich die ganze Zeit wie das geht das der Mieter so einfach auf die Kaution zugreifen kann bzw. diese komische Kasse auf Anweisung des Mieter die Kaution angreift.

Normalerweise geht das doch nur mit Zustimmung des Vermieters und das erst nach Ende des Mietverhältnisses.

@anitari

Mit wundert das auch.

@Mignon4

Nicht nur euch. Das kann ich nicht glauben, dass die Vers. einfach so bezahlt.

mein Mieter und ich haben über eine Kautionskasse (R+V) die Kaution abgeregelt.

so weit - so gut

So nun bezahlt er seit zwei Monaten nicht seine Miete und lässt diese durch die Kautionskasse bezahlen.

Grundsätzlich gilt die Kaution ist nicht zum "abwohnen" gedacht, sondern sie dient als Sicherheitsleistung für den Vermieter bis zum Ende des Mietverhältnisses.

Falls der Vermieter dennoch wegen Mietrückstände des Mieters auf die Kaution zurückgreift ist der Mieter verpflichtet die Kaution wieder aufzufüllen. Dieses Prodzedere ist aber bei einer Kautionsversicherung schwer möglich.

Es wäre hier besser gewesen bezüglich der Mietrückstände einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erlassen bzw. bez. des Rückstands eine ordentliche oder fristlose Kündigung auszusprechen, als die Mietezahlungen bei der Kautionsversicherung einzufordern. Mietzahlungen müssen nicht anmahnen, da Zahlungstermin entweder mietvertraglich oder gesetzlich in  BGB § 556 b  geregelt ist. Der Mieter gerät dann ohne Mahnung spät. ab dem 4. Werktag des Monats in Verzug.

Da Du die rückstände Miete für 2 Monaten wohl bereits mit der Kaution  bei der Kautionversicherung aufgerechnet hast, bleibt Dir hier nichts weiteres übrig als den Mieter nachweisbar schriftlich mit datumsgenauer Fristsetzung aufzufordern, die Kaution unverzüglich wieder aufzufüllen. Gleichzeitig drohst Du für den Fall der Nichtzahlung der Kaution die fristlose bzw. ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen eines schweren Vertragsverstoßes an.

Ohjee, gleich daneben gegriffen. 1. Keinen solventen Mieter ausgewählt 2. Eine Kautionsversicherung akzeptiert 3. Die Zahlung der offenen Miete mit dem Mieter nicht richtig geregelt ... und 4. Kündigung versäumt.

Zumindest 4. solltest du schnellstens nachholen, sonst läuft immer mehr auf. Man sollte sich aber schonmal vorher für alle Eventualitäten rüsten und sich informieren.

Sollte aus einer zurückliegende Mietzahlung auch nur 1 Cent fehlen, dann beträgt aktuell die Mietschuld 1 Monatsmiete und 1 Cent bzw. mehr als ein Cent. Damit wäre schon die fristlose Kündigung möglich. Der Mieter hat die Kaution nicht aufgefüllt? Auch dass kommt als Grund für die fristlose Kündigung noch hinzu. Der Mieter befindet sich im Verzug, er muss nicht gemahnt werden. Die gerichtliche Mahnung als Einstand in die Zahlungsklage ist anzuraten sowie die fristlose Kündigung als Einwurfeinschreiben abzusenden. Bei Abfassung der schriftlichen Kündigung solltest du dir vom Anwalt helfen lassen. Hier im GF-Netz können das auch einige.

Du hast ja akzeptiert, dass die Miete aus der Kautionskasse bezahlt wurde.

bezahlt ist bezahlt - es gibt keine Grundlage für eine fristlose Kündigung

es gibt keine Grundlage für eine fristlose Kündigung

Doch, das Fehlen der Kaution. Das ist nach § 569 (2a) BGB ein Kündigungsgrund.

@ChristianLE

Aber nicht nachdem man 2 Monate lang akzeptiert hat, dass die Miete von der Kaution bezahlt wird!

@dandy100

Fehlende Kaution muss unmittelbar aufgefüllt werden, denn das Mietverhältnis wurde nicht gekündigt.