Darf der Kindesvater den Mindestunterhalt einfach kürzen?
Hallo, mein Exmann zahlte bisher den Mindestunterhalt für unsere beiden Kinder (11 & 8 Jahre) von insgesamt 568 Euro. Diesen Monat hat er den Unterhalt auf anraten seines RA auf 396 Euro gekürzt. Ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt und es wird nun berechnet, ob er den Unterhalt einfach kürzen darf. Er hat im Mai 2014 mit seiner neuen Frau ein weiteres Kind bekommen, war jedoch die ganze Zeit in der Lage den Mindestunterhalt zu zahlen. Plötzlich will er das nicht mehr, angeblich hat er zu wenig Geld, er hat 1641 Euro netto. Außerdem hatte er bis vor kurzem noch einen Dienstwagen und dadurch einen geldwerten Vorteil, der ja bei der Berechnung berücksichtigt wird. Allerdings hat er, als er das erfahren hat plötzlich keinen Dienstwagen mehr gehabt. Außerdem lebt er mit seinen Schwiegereltern in einem Haus (ein Eingang) und zahlt dort angeblich eine hohe Miete (Nachweise sind bisher nicht vorhanden). Kann er einfach den Unterhalt kürzen???
ERGÄNZUNG: Er hat auch eine Zahnarztrechnung von 2700 Euro (er ist übrigens zufällig Zahntechniker) eingereicht für ein Implantat, es stellte sich aber schon heraus, dass er das hätte billiger machen können, deshalb wurde es natürlich in der Höhe nicht angerechnet...
8 Antworten
Bei dem von Dir genannten Unterhalt kommt er ja schon unter seinen Selbstbehalt.
Wenn er ein drittes Kind hat, rutscht er eine Stufe tiefer in der Düsseldorfer Tabelle und der Unterhalt wird auf 3 Kinder verteilt.
Das liest sich von der Summe her richtig.
Wenn aber ein Titel besteht, kann er den Unterhalt nicht einfach kürzen, er muß solange weiterzahlen, bis der Titel geändert wurde.
Das wird der Beistand sicher klären. Fest steht, das gemeinsame Kind mit der neuen Freundin ist im Rang mit deinen Kindern gleich. Wenn er bislang da keine Unterhaltszahlungen geleistet hat, heißt das nicht, dass es auf Dauer so bleibt. Was im Ergebnis dazu führt, dass deine Kinder weniger Unterhalt erhalten (Mangelberechnung).
Wenn es einen Unterhaltstitel gibt, muss der darin festgelegte Betrag so lange gezahlt werden, bis der Mann die "Abänderung" des Titels vornehmen lassen hat.
Da der Mann nun einem weiteren Kind unterhaltspflichtig ist, reicht ein Nettoeinkommen von 1641 Euro nicht aus, um allen drei Kindern den Mindestunterhalt davon zahlen zu können. Denn sein "Selbstbehalt" liegt bei derzeit 1080 Euro.
Deshalb kann er für den bestehenden Titel eine Abänderung durch seinen Anwalt einleiten lassen, der vermutlich zugestimmt wird/ wurde, wenn der Mann seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit nachkommt und dennoch nicht den Mindestunterhalt für jedes Kind zahlen kann....
und zahlt dort angeblich eine hohe Miete (Nachweise sind bisher nicht vorhanden).
Nachweise für die Miete wären nur dann erforderlich, wenn der Mann den in seinem "Selbstbehalt" enthaltenden Pauschalbetrag (380 Euro) für seinen Mietanteil an der Gesamtmiete überschreiten würde und daraufhin die Erhöhung seines Selbstbehaltes beantragen würde...., ansonsten müssen die Wohnkosten nicht extra ausgewiesen werden.
Der Rechtsanwalt wird seine Rechnung sicherlich begründet haben, ist diese Begründung für dich denn schlüssig?
Wenn er die Düsseldorfer Tabelle als Grundlage nimmt, rutscht dein Ex durch das dritte Kind in die nächst niedrigere Gehaltsstufe.
Ansonsten hast du doch bereits eine Beistandschaft.
Er hat damals auch schonmal den Unterhalt gekürzt, vor 3,5 Jahren. Da wurde ihm direkt eine Gehaltspfändung angedroht, damals hatte er aber auch nichts unternommen sondern sich einfach mal gedacht "die Kinder bekommen jetzt einfach weniger"... Damals OHNE anwalt und OHNE Nachweise.