Güteverhandlung anberaumt in Räumungsklage, kann ich diese wegen Aussichtslosigkeit abwenden
nun ist die nach ZPO vorgeschriebene Güteverhandlung anberaumt worden, kann ich, die Klägerin, diese abwenden, da die Beklagte bereits bei einer eidesstattlichen Versicherung angegeben hat, dass sie zahlungsunfähig ist. Ich soll persönlich erscheinen. Die Mieterin schuldet mir inzwischen über 4 Monatsbruttomieten, das Vertrauensverhältnis ist zerrüttet, jegliche Güteverhandlung meinerseits völlig abzuweisen, da sie alle Chancen hatte, seit 2012, sie hat weder der Kündigung widersprochen, noch den Mahnbescheiden, noch den Vollstreckungsbescheiden, sie arbeitet auf Zeit und hat jetzt nur lapidar mitgeteilt - dem Gericht, dass sie sich der Klage zur Wehr setzen wird und Antrag beim Sozialreferat eingereicht hat. Sie fährt einen Mercedes habe dafür Zeugen und zahlt ihren Teil der Miete nicht seit Januar 2013, mit dem Hinweis auf Mängel, mich lässt sie nicht in die Wohnung um diese zu prüfen, bzw. Handwerker können nicht kommen, da sie nur Zeit von 8-9 und Samstag Sonntag gewährt. dies liegt dem Gericht alles vor. Ich kann diese Person nicht mehr sehen vor Gericht, wieso entscheidet der Richter nicht nach Aktenlage. Kann ich beantragen - jetzt, die Güteverhandlung zurückzunehmen, wegen bewiesener Zahlungsunfähigkeit der Beklagten - Beweis Vermögensauskunft vom Gerichtsvollzieher. Oder muss ich, ein Gesandter oder ein beauftragter RA dorthin? Ich finde das bei dieser Aktenlage unzumutbar, auch gesundheitlich.
3 Antworten
nun ist die nach ZPO vorgeschriebene Güteverhandlung anberaumt worden, kann ich, die Klägerin, diese abwenden, da die Beklagte bereits bei einer eidesstattlichen Versicherung angegeben hat, dass sie zahlungsunfähig ist.
Nach ZPO gibt es zwei Möglichkeiten die hier beschrieben sind.
Oder muss ich, ein Gesandter oder ein beauftragter RA dorthin? Ich finde das bei dieser Aktenlage unzumutbar, auch gesundheitlich.
Was man darf oder muss, steht in dem Link oder Sie können Ihren Anwalt befragen.
Ich hoffe das es schnellstens eine Entscheidung gibt, bzw. dass die säumige Mieterin schnell auszieht.
MfG
Johnnymcmuff
Sie sollten sich nicht opfern und nervlich belasten! Das ist ein Fall für einen guten Anwalt, der für Sie auch später zäh am Ball bleibt, bis der letzte Cent wieder eingefahren ist. Sehen Sie über die z.Z. geschuldeten Mieten hinweg, in dem Sie dies zwar weiterhin in vollem Umfange fordern und sich nicht auf einen Vergleich einlassen und statt dessen aus den Kaltmieten der letzten Jahre, die Sie problemlos kassieren durften, die Mittel schöpfen, Ihr gutes Recht herstellen zu lassen. Viel Erfolg dabei! - die Schuldnerin treibt da wesentlich mehr um als dies bei Ihnen im guten Recht der Fall ist. Nur Vermieter, die aufgeben, weil die Gegenseite glaubt, das Frechheit siegt, fördern solche Einstellungen.
Dann kämpfen Sie für Ihr Recht und bestätigen Sie die säumige leistungsschuldende Mieterin nicht noch zusätzlich durch Resignation!
Denk Dir nichts. Geh zur Güteverhandlung. Sie ist in 2 Minuten vorbei. Der Richter fragt, ob irgendwie eine Einigungsmöglichkeit im Rahmen einer Güteverhandlung besteht. Du bzw. Dein Anwalt sagt deutlich und vernehmbar "Nein, auf gar keinen Fall."
Damit schließt der Richter die Güteverhandlung und steigt normalerweise direkt in die Hauptverhandlung ein und ich vermute mal, da hast Du sehr gute Karten und Chancen auf sehr baldige Räumung.
Zieh das durch!
die Nettomieten sind inzwischen verbraucht, da ich davon lebe, da ich nur drei Wohnungen habe, ist das natürlich wenig und ich hatte hohe Kosten an Sanierungen, sie beleidigte mich jedoch schon schriftlich, dass ich das Haus verrotten lassen würde, dabei zerstört sie mir die Wohnung systematisch, bei Ünergabe war alles in Ordnung, das Protokoll habe ich.