Kann ich meinen Chef fragen ob er mich kündigt?

11 Antworten

Was bezweckst du damit? Gekündigt werden macht sich nie sehr gut in Bezug auf dein weiteres Arbeitsleben. Wenn du einen neuen Job hast dann ist es kein Problem selbst zu kündigen. Wenn es um Bezug ohne Sperrfrist für Arbeitslosengeld geht wäre das rechtlich mehr als bedenklich.

Es kuendigt immer der, der das Vertragsverhaeltnis beenden will. In diesem Falle waerst du das, der hier zu kuendigen hat.

Entegen eines weitverbreiteten Irrglaubens kommt es bezuegl. ALG auch nicht darauf an, wer gekuendigt hat sondern darauf, warum gekuendigt wurde. Was anders als "auf Wunsch des Arbeitnehmers" koennte hier der Arbeitgeber aber gegenueber dem Arbeitsamt als Kuendigungsgrund angeben? Das Ergebnis bezuegl. ALG waere somit das gleiche, als haettest du selbst gekuendigt.

Ein Arbeitgeber, der sich auf so etwas einlaesst, muss auch ziemlich dumm sein. Schliesslich setzt er sich mit einer Kuendigung - egal ob wahrheitsgemaess oder wahrheitswidrig begruendet - immer dem Risiko einer Kuendigungsschutzklage aus (sofern Kuendigungsschutz besteht). Schliesslich ist ja nie voellig auszuschliessen, dass der Arbeitnehmer vielleicht doch noch einen Rueckzieher macht und der gutwillige Arbeitgeber ploetzlich richtig Aerger an der Backe hat.

Bei einer wahrheitswidrigen Begruendung gegenueber dem Sozialversicherungstraeger kaeme dann auch noch die strafrechtliche Komponente hinzu. Warum in alles auf der Welt sollte sich ein Arbeitgeber auf so nen Quatsch einlassen?

Fazit: Wenn du da aufhoeren willst, dann kuendige gefaelligst selbst.

Warum auch immer Du Deinen Job nicht mehr willst bedenke folgendes:

  • Einen Job zu haben ist heutzutage kein Standard mehr - einen neuen Job zu bekommen kann Jahre dauern.
  • Wenn Du kündigst, bekommst Du eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit von einigen Wochen - wieviele das sind, kannst Du bei der Arge erfragen. Natürlich gibt es da Ausnahmen, wenn es z.B. um gesundheitliche Probleme oder um Unzumutbarkeit z:B. durch sexuelle Belästigung usw. geht - aber da kann Dir Deine Agentur für Arbeit mit Sicherheit weiterhelfen. Da kann man durchaus auch hingehen, wenn man noch Arbeit hat und sich beraten lassen!
  • Wenn Du gekündigt wirst, hast Du Anspruch vom Tag der Antragsstellung (bzw. der Arbeitslosigkeit) an, entsprechende Leistungen von der Agentur für Arbeit zu bekommen.

Du kannst ihn fragen, solltest dir das aber genau überlegen, ob du es so machst, wenn er überhaupt auf deine Bitte eingehen sollte. Denn das Arbeitsamt hakt da schon nach, wenn du den Antrag auf Arbeitslosengeld stellst. Und im Lebenslauf macht sich eine Kündigung ebenfalls nicht so gut. Lieber zuerst neue Arbeit suchen und dann regulär kündigen.

Wie heisst es so schön: Fragen kost' nix. Aber wieso willst Du Dich kündigen lassen? Wenn Du einen neuen Job hast, kannst Du doch kündigen. Wenn Du keinen neuen Job hast, kannst Du doch auch weiter arbeiten gehen. Oder was hast Du vor?