Was passiert, wenn man 1 Jahr im Voraus kündigt?

7 Antworten

Ein Jahr im Voraus kündigen und dem AG damit mitteilen, dass man keinen Wert mehr auf die Beschäftigung legt? Da kann ich nur abraten.

Wenn du ohne einen richtig guten Grund deinen Arbeitsvertrag kündigst, und damit meine ich einen objektiv guten und auch belegbaren Grund wirst du in jedem Fall eine Sperre bekommen.

Ich würde an deiner Stelle wenn schon dann erst wie üblich 4 Wochen zum Monatsende kündigen und das auch nur wenn du bereits einen neuen Arbeitsplatz hast

Grundsätzlich kannst du das machen. Allerdings halte ich das nicht gerade für sinnvoll...

Wenn du für die Zeit nach DEINER Kündigung schon einen Job hast, kann das Arbeitsamt wenig machen. Allerdings ist es grundsätzlich keine gute Idee, nicht bis zum "letzten Moment", also zur kürzesten Kündigungsfrist, zu warten. Schon weil du ja nicht wissen kannst, ob es den neuen Job in einem Jahr überhaupt noch gibt, und du natürlich der erste bist, der gehen muss, wenn´s im alten Job eng wird...

Und natürlich steht sowas im Arbeitszeugnis - das du nicht brauchen würdest, wenn du schon eine neue Stelle in Aussicht hättest, bzw. dir als Zwischenzeugnis abholen könntest, auch ohne vorher zu kündigen.

Warum willst du das machen ? wer weis schon was in einem Jahr ist ? du kannst doch jederzeit wie ich z.b. 4 wochen zum Monatsletzten kündigen das ist bis dato die letzten 27 Berufsjahre bei 8 Arbeiststellen ausreichend gewesen oder man macht einen Aufhebungsvertrag ganz einfach.

Wenn du kündigst bekommt du immer eine 3 monats sperre automatisch .

Wie gesagt ich würde das aus normalen gesichtspunkten nie machen in einem jahr kann viel passieren und evtl. übernahmen bei einer anderen Firma können wieder ganz anders aussehen. ich hatte auch bekündigt und wollte bei einer anderen Firma anfangen "hatte es mündlich" dann wurde bei der Firma 2x eingebrochen (nicht versichert) und das ganze Lager ausgeräumt . Somit ist der Traum geplatzt und ich musste mir einen anderen Job suchen.

Soweit ich weiß gilt im Moment der Willenserklärung (dass man kündigen will) die normale gesetzliche Frist. Meines Wissens nach kann man gar nicht 1 Jahr im Voraus kündigen.

Die Kündigungsfristen sind Mindestfristen, und selbstverständlich kann man die Kündigung schon lange vor dem Kündigungstermin aussprechen wobei sich natürlich die Frage der Sinnhaftigkeit stellt.