Chef behält Trinkgeld ein
Guten Morgen,
Ich arbeite auf 400 Euro Basis in einer Bar. Wenn ich einmal zu spät zum Dienst komme, wird mir für die nächsten 1 1/2 Monate das Trinkgeld (pro Monat circa 150 Euro) gestrichen - das behält der Chef. Mein Stundenlohn sind 6 Euro, ich bin auf das Trinkgeld angewiesen. In einer acht Stunden Schicht habe ich zweimal zehn Minuten Pause, meist geht die Schicht, gerade an den Wochenenden, über acht Stunden weit hinaus bis 4 oder 5 Uhr am Morgen. Ich habe sonst keine Qualifikation, aber bin trotzallem sicher, dass man mir hier nicht meine vollen Rechte zusteht. Wo kann ich die Missstände anzeigen?
Herzlichen Dank und viel Grüße
Maria
7 Antworten
Nein, der Chef darf dein Trinkgeld nicht behalten! Denn das Trinkgeld ist mE. ein Schenkungsvertrag zwischen Service und dem Gast.
Hätte der Chef eine Kontrolle über die Trinkgelder, müsste er Steuern abführen, siehe auch
Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, sind in Deutschland gemäß § 3 Nr. 51 Einkommenssteuergesetz steuerfrei. Dagegen sind „Trinkgelder“, die ein selbständiger Unternehmer von seinen Kunden erhält, Teil des Entgelts für die erbrachte Leistung und sowohl umsatz- wie auch einkommensteuerpflichtig.
Rede mit ihm ein ernstes Wort. Lasse anklingen, dass Du Ihn eventuell anzeigen wirst (Unterschlagung). Du solltest versuchen, einen Beratungsschein vom Amtsgericht zu bekommen, damit gehst Du dann zu einem Anwalt. Ich verstehe aber nicht, warum Du dies zulässt? Du musst doch selbst Deine Kasse abrechnen. Ebenso könntest Du das Trinkgeld direkt abzweigen
Geh zum Arbeitsgericht. Das geht auch ohne Anwalt.
Meiner Meinung nach ist der Chef nicht berechtigt, das Trinkgeld einzubehalten. Außer, diese Sanktion ist im Vertrag enthalten.
Allerdings ist Zuspätkommen immer schlecht. Mir ist das komischerweise nie passiert!
-400,00 Euro Arbeitnehmer haben die gleichen Rechte wie Vollzeitangestellte, jedoch auch die gleichen Pflichten.
-Tringeld ist (wenn Du selbst kassierst) Dein Geld und nicht das Geld eines anderen.
-Das Arbeitsgericht ist dafür zuständig.
Darf er nicht ! Setzen Sie sich mit mir einmal unter der folgende E-Mail-Adresse in Verbindung ! [ info.mailcontor@web.de ] Ich werde dann versuchen, Ihnen weiterzuhelfen .... Es bedarf nur Ihr "Vertrauen !