Chef behält Trinkgeld ein

7 Antworten

Nein, der Chef darf dein Trinkgeld nicht behalten! Denn das Trinkgeld ist mE. ein Schenkungsvertrag zwischen Service und dem Gast.

Hätte der Chef eine Kontrolle über die Trinkgelder, müsste er Steuern abführen, siehe auch

Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, sind in Deutschland gemäß § 3 Nr. 51 Einkommenssteuergesetz steuerfrei. Dagegen sind „Trinkgelder“, die ein selbständiger Unternehmer von seinen Kunden erhält, Teil des Entgelts für die erbrachte Leistung und sowohl umsatz- wie auch einkommensteuerpflichtig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Trinkgeld

http://www.arbeitsvertrag.de/aktuelles-arbeitsvertrag/artikel/trinkgeld-wem-gehoert-der-tip/index.html

In § 107 Abs. 3 GewO heißt es: "Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt." Der Wortlaut legt nahe, dass das Trinkgeld dem Arbeitnehmer gehört, wenn er es vom Gast bzw. Kunden direkt bekommt. In einem derartigen Fall wird man als Arbeitnehmer im Zweifel, also wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, davon ausgehen dürfen, dass man das Trinkgeld behalten darf. Das ist in der Praxis weitgehend unproblematisch und meistens kann der Arbeitgeber auch gar nicht kontrollieren, wieviel Trinkgeld gezahlt wird.

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Nach der Rechtsprechung kommt es beim Trinkgeld grundsätzlich auf die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Das Vereinbarte muss nicht ausdrücklich besprochen und schriftlich festgehalten sein, es reicht, wenn es sich aus den Umständen ergibt ("konkludentes Verhalten").

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Einkommensteuer ist auf Trinkgeld übrigens nicht zu entrichten: Trinkgelder, die Arbeitnehmern von Kunden freiwillig und ohne Rechtsanspruch gezahlt wird, sind in gemäß § 3 Nr. 51Â EStG steuerfrei.

Rede mit ihm ein ernstes Wort. Lasse anklingen, dass Du Ihn eventuell anzeigen wirst (Unterschlagung). Du solltest versuchen, einen Beratungsschein vom Amtsgericht zu bekommen, damit gehst Du dann zu einem Anwalt. Ich verstehe aber nicht, warum Du dies zulässt? Du musst doch selbst Deine Kasse abrechnen. Ebenso könntest Du das Trinkgeld direkt abzweigen

Geh zum Arbeitsgericht. Das geht auch ohne Anwalt.

Meiner Meinung nach ist der Chef nicht berechtigt, das Trinkgeld einzubehalten. Außer, diese Sanktion ist im Vertrag enthalten.

Allerdings ist Zuspätkommen immer schlecht. Mir ist das komischerweise nie passiert!

-400,00 Euro Arbeitnehmer haben die gleichen Rechte wie Vollzeitangestellte, jedoch auch die gleichen Pflichten.

-Tringeld ist (wenn Du selbst kassierst) Dein Geld und nicht das Geld eines anderen.

-Das Arbeitsgericht ist dafür zuständig.

Darf er nicht ! Setzen Sie sich mit mir einmal unter der folgende E-Mail-Adresse in Verbindung ! [ info.mailcontor@web.de ] Ich werde dann versuchen, Ihnen weiterzuhelfen .... Es bedarf nur Ihr "Vertrauen !