Mieterin will ihre Wohnung nicht verlassen trotz Kündigung!

12 Antworten

Also wenn diese gute Frau nicht im geringsten als Vertragspartei im Mietvertrag ihres Mannes aufgenommen wurde, hat sie dementsprechend keine Ansprüche. Es war also nur sehr "ritterlich" ihres Freundes der Dame dennoch eine Wohnung in dem Haus anzumieten. Ja ich sehe nur eine "Schwierigkeit" leider ist es so, bei Tod eines Mieters treten in diesem Fall die Erben ín den Mietvertrag ein. Daher bin ich mir sicher, dass wenn die Dame bereits jetzt einer anderen Wohnung zugestimmt hat, sie somit eine vertragliche Bindung zu einer anderen Wohnung angenommen hat. Ihr Freund sollte nochmals mit Ihr Reden und sie bitten sich zu beeilen, da ansonsten Kosten auf sie zukommen können wie z.B. Räumungskosten etc. Leider bin ich auch nur Leihe habe zwar ein Haus mit Mietern aber ich empfehle jedem einen Vermieterbund beizutreten und in jedem Fall eine Rechtsschutz abzuschließen und immer in solchen Dingen sofort den Anwalt um Rat zu fragen. Meist reagieren diese Leute direkt nach einem Schreiben des Anwaltes. Viel Glück

Yentl51  22.05.2011, 10:22

Du vergisst dabei, dass die Wohnung vom Mieter gekündigt wurde, das verändert die Situation schon, auch wenn die Noch-Ehefrau Erbe ist. Nicht ihr Freund hat ihr eine andere Wohnung zur Verfügung gestellt. Von einem Freund der Dame war hier nie die Rede. Der Vermieter selbst hat es getan und das war in der Tat sehr nett. Ich denke, das hilft auch rechtlich, diesen Mieter aus der Wohnung zu kriegen. Übrigens, Du bist Vermieter, da ist ein Vermieterbund richtig. Der Fragesteller ist Mieter und sollte daher dem Mieterbund bzw. Deutschen Mieterschutzbund beitreten. Ob die Konsultation eines Anwalt für den Fragesteller sinnvoll ist, ist zweifelhaft. Noch ist niemand ihm gegenüber vertragsbrüchig geworden. Hier würden Kosten entstehen, da überlegt man sich vielleicht eher, eine andere Wohnung zu mieten. Wohl aber sollte der Vermieter sofort einen Anwalt aufsuchen, denn ihm gegenüber gibt es nicht nur einen Vertragsbruch sondern sogar eine unerlaubte Nutzung des Eigentums durch Fremde, wenn diese Dame wirklich nicht Bestandteil des Mietvertrages ist. Ein Schreiben seines Anwaltes wird hoffentlich sehr schnell zum Erfolg führen, während ein Anwalt vom Fragesteller erst mal nicht viel ausrichten könnte, denn es ist seitens ihres Vertragspartners (Vermieter) ja bereits alles Mögliche unternommen worden.

Ihr könnt erst mal nichts weiter tun. Euer neuer Vermieter ist dafür zuständig, euch die Wohnung in geräumten Zustand zu übergeben, zum 01.06.11., sonst zahlt ihr natürlich auch nichts. Er wird Räumungsklage einreichen müssen, und das dauert..... Auch wenn er keinen MV mit der Dame hat, Vermieter sind leider die Gearschten, wenn sich jemand in ihrer Wohnung eingenistet hat (siehe Mietnomaden etc.). Genau so ist es aber mit eurer alten Wohnung. Man kann euch nicht einfach auf die Straße setzen, jetzt wird auch euer Nachmieter ein Problem kriegen und da hängt ja womöglich eine endlos langer Rattenschwanz dran. Vielleicht kriegt euer VM das bis 1.6. ja noch alles hin. Wenn diese Frau keinen MV hat und in vertragslosem Zustand eine Wohnung besetzt, gibt es vielleicht auch einfach die Möglichkeit, dass die Polizei sie raussetzt, wenn der VM das nachweisen kann. Dieser typische Rat von anderen, zum Anwalt zu rennen, bringt euch in diesem Fall wenig, weil es ja um die Zeit geht und nicht nur ums Recht. Es entstehen Kosten, die euch abe kein schnelles Ergebnis bringen. Wer euch helfen könnte, ist der örtliche Mieterverein. Welcher für euch zuständig ist, müsst ihr googlen. Ihr müsstet zwar Mitglied werden, kostet ungefähr 70 € im Jahr, dafür ziehen die aber auch einen Prozess für euch durch, der euch dann nichts kostet. Und - die geben sehr schnell und kompetent Rat am Telefon.

Es könnte natürlich sein, dass sie den Mietvertrag geerbt hat - aber dann hätte der Vermieter nicht neu vermieten dürfen.

Aber das ist ja jetzt geregelt und egal. Sie muss genau genommen erst am 31.5. die Wohnung verlassen haben. Wenn der Mann gerade erst gestorben ist, hat sie mehr und auch andere Dinge im Kopf und zu tun - ist vielleicht gar nicht böse von ihr gemeint, den verabredeten Zeitpunkt nicht einzuhalten.

Bittet sie doch einfach darum, euch trotz ihrer Sachen schon ausmessen zu lassen. Hat der Vermieter einen genauen, massstabgerechten Grundriss? Das wäre ja noch viel einfacher für euch.

Tschui 
Fragesteller
 22.05.2011, 10:01

Hi, ja daran haben wir auch gedacht.. aber sie lässt uns nicht vermessen! das war schon der 5. Termin zum ausmessen.. Das sie erst am 31.5 draußen sein muss wissen wir auch.. aber dadurch das sie so oft nu abgesagt hat und hin und her haben wir angst das sie einfach nicht ausziehen wird! und wir dastehn ohne nix :(

Danke

ereste  22.05.2011, 10:33
@Tschui

Blöde Lage. Aber: es ist Sache des Vermieters, dafür zu sorgen, dass die Wohnung pünklich zum Vertragsbeginn mit euch frei ist. Sollte der Vermieter das nicht schaffen, habt ihr Ansprüche gegen ihn und nicht gegen die Vormieterin (was er dann macht und von ihr zurückfordern kann, ist seine Sache, ihr habt es nur mit ihm zu tun). Notfalls kommen auf den Vermieter alle möglichen Kosten zu (ihr müsstet eure Möbel zwischenlagern und im Hotel übernachten usw). Vielleicht beruhigt dich das ein bißchen - obwohl es natürlich alles sehr ärgerlich wäre, wenn es wirklich so käme.

Die Dame ist, wie jeder Mieter auch, dazu verpflichtet Interessenten in die Wohnung zu lassen und wenn sie keinen MV hat und dort quasi nur geduldet ist, würde ich ihr als Vermieter mal ein bisschen Dampf machen....

Ihr habt vor dem Einzugstermin keinerlei Rechte, auch nicht das Recht, die Wohnung auszumessen - da kann euch nur der Vermieter helfen. Der muss dafür sorgen, dass ihr am 1.6. vertragsgemäß in die Wohnung könnt. Ist das nicht der Fall wäre er verpflichtet euch ggf. Schäden zu ersetzen, d.h. ein Hotelzimmer zu zahlen, die Lagerung eurer Möbel und könnte sich die Auslagen von der "Mieterin" zurückholen.

Was für ein Mist!!! Wenn sie da nicht freiwillig verschwindet, wird es schwierig. Räumensklagen ect. dauern. Was sagt euer Vermieter denn dazu? Also wenn sich das alles hinzieht, sollte er euch aus dem Mietvertrag entlassen und ihr müsst euch was Neues suchen. Ich weiß, leichter gesagt, als getan. Ich drück euch die Daumen, dass es irgendwie klappt mit der Wohnung. Gruß Rubi

Tschui 
Fragesteller
 22.05.2011, 09:58

Der Vermieter steht voll und ganz auf unserer Seite und er redet ja auch immer mit der Frau.. sie willigt dann ein und kurz vorher sagt sie ab! :(

guterwolf  22.05.2011, 10:36
@Tschui

Für mich wäre das eine "Hausbesetzung" und die ist illegal.

Zu welchem Zeitpunkt hatte der Verstorbene denn gekündigt?

Tschui 
Fragesteller
 22.05.2011, 10:45
@guterwolf

ca. einen Monat bevor er gestorben ist.