C&A Rückgaberecht mit Bon, bitte um Antwort

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Leider gibt es keinen gesetzlichen Anspruch, fehlerfreie Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurück zu bringen und sein Geld zurück zu verlangen. Viele Geschäfte tun das zwar gegen Vorlage des Kassenbons, aber das ist freiwillig, also Kulanz. Selbst auf einen Gutschein hat man in diesem Fall keinen Anspruch. Deshalb der wichtige Tipp: Wer sich einen Umtausch vorbehalten will, sollte sich vorher erkundigen, ob das Geschäft ein freiwilliges Umtauschrecht einräumt oder das Umtauschrecht schriftlich vereinbaren. Ein kurzer Vermerk auf dem Kassenbon genügt in diesem Fall. So ist auch bei einem Fehlkauf das Geld ist nicht auf alle Zeiten verloren

und unterwäsche zurückgeben is sowieso immer sone sache..machen viele geschäfte nich, schlichtweg aus hygienischen gründen.. du hättest die unterhose ja auch im geschäft direkt anprobieren können...umkleidekabinen sind zugenüge vorhanden..da erspart man sich mitunter ne menge ärger wenns dann ums umtauschen/zurückgeben geht... aber kommt eben auf den laden an H&M da hatte ich bisher keine probleme..wir selber haben hier keinen, so brachte meine schwester ma ne mütze für meine tochter mit..die passte dann nich und sie konnte sie problemlos wieder zurückgeben und sich was anderes dafür aussuchen (bundesweit geht das bei denen.also man muss nich in die filiale in die man auch gekauft hat) obs bei unterwäsche geht keine ahnung..würd ich als händler aber auch nich zurücknehmen wollen

Wenn die Ware mängelfrei ist, hat sie Recht. Jetzt kann man natürlich trefflich darüber fabulieren, ob die Hose nur klein ausgefallen oder eine falsche Größe etikettiert wurde und das als Mangel anzusehen ist.

Es gibt in Deutschland kein " Rückgabe Recht " für normale Läden,das ist freiwillig das ein Laden etwas zurück nimmt und das Geld erstattet oder einen Gutschein im Kaufwert gibt.

Umtausch Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden. Bietet der Verkäufer ein Umtauschrecht an, ist er hieran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. So erfolgt der Umtausch häufig nur gegen Warengutschein. Wird nicht generell ein Umtauschrecht durch den Verkäufer angeboten, so kann dies auch beim Kauf vereinbart werden. Der Händler ist an ein von seinen Angestellten vereinbartes Umtauschrecht gebunden. Zu Beweiszwecken sollte das Umtauschrecht grundsätzlich schriftlich niedergelegt werden. Dazu genügt z. B. ein entsprechender Vermerk des Verkäufers auf dem Kassenbon. Wichtig ist die Klärung grundlegender Fragen, z. B. hinsichtlich der Umtauschfrist, der Erstattung des Kaufpreises durch Bargeld, Gutschein oder andere Ware, der Beschädigung von Versiegelungen oder Originalverpackungen.

http://www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-oldenburg-tipps/gewaehrleitungsrecht-umtauschrecht.htm

Du hast nie ein Umtausch- oder Rückgaberecht, außer bei defekt (obwohl auch hier theoretisch der Händler erstmal reparieren kann etc.). Das ist reine Kulanz des Händlers.

Einzelfahrer  19.12.2011, 11:59

Ausgenommen Versand- und Internethandel!

DPawi  19.12.2011, 12:04
@Einzelfahrer

jep, aber frage war ja hier im Laden, nicht internet oder versand.