Bus ohne/mit Warnblinklicht vorbeifahren/Vorfahrt

4 Antworten

Zu 1. ist dies richtig aber nur wenn der mit Warnblinkanlage steht, während der Fährt gild Überholverbot (um den mit Schrittgeschwindigkeit zu überholen müsste der noch langsamer sein, wollte ich aber mal festhalten). Übrigens nicht nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbei wenn der Bus in gleicher Fahrtrichtung steht sondern auch wenn der in der entgegengesetzten Fahrtrichtung mit Warnblinker steht.

Zu 2. dürftest Du theoretisch auch mit 50 Km/h an dem vorbei, es gibt auch Bushaltestellen ausserorts an denen lediglich für diesen Bereich 70Km/h gild und wenn da ein Bus in der Haltestelle stehen sollte (das passiert eigentlich so gut wie nie, die Bushaltestelle ist da weil die nötig ist um den Busfahrer von der Tachographenpflicht zu befreien) darfst Du auch mit 70Km/h an dem vorbeifahren wenn Niemand gefährdet wird. Dies ist natürlich im Einzelfall die Frage, ist die Strasse gut ausgebaut und Du kannst mit deutlichem Abstand vorbei (könntest also immernoch rechtzeitig anhalten wenn Jemand vor dem Bus auf die Strasse tritt) kannst Du das machen, meist reicht der Platz nicht und Du müsstest eben entsprechend der Situation langsamer fahren.

Zu 3. hat immer der Fussgänger vorrang wenn er dem Strassenverlauf folgt aus dem Du abbiegst. DH wenn neben der Vorfahrtsstrasse ein Fussgänger auf dem Gehweg läuft, die Strasse weiterlaufen möchte, dazu eine einmündende Strasse überquert und Du in diese einmündende Strasse einbiegen möchtest hat der Fussgänger Vorrang. Nicht nur der Fussgänger, auch Radfahrer auf Radwegen und auch wenn Diese aus der entgegenkommenden Richtung kommen, egal ob Du nach links oder nach rechts abbiegst. Der Fahrlehrer meiner Tochter behauptete sogar dass der Fussgänger Vorrang hat wenn der gradeaus weiterläuft und man einer abknickenden Vorfahrtsstrasse folgen möchte. Dem hatte ich zunächst widersprochen, Rechergen im Internet ergaben seither dass der scheinbar tatsächlich Recht hat.

Zu 1    Richtig

Zu 2    Denke an §1. Du musst so fahren, dass du jederzeit .... Theoretisch darfst du 50 Km/h fahren. Wenn jedoch etwas passiert, hast du mindestens Teilschuld. Steckst du den Schlüssel ins Zündschloss kann dir ein Richter schon die Betriebsgefahr aufbrummen, d.h. 20% Teilschuld. Wenn Passanten dich dann noch als zu schnell empfanden, sieht es immer schlechter für dich aus.

Zu 3   Natürlich hast du Vorfahrt. Der Fußgänger verlässt den Gehweg und tritt in den fließenden Verkehr. Trotzdem würde ich bremsen, aber ganz sicher hupen. Nur ihm über die Füße fahren oder gar Schlimmeres vermeide lieber.

machhehniker  25.03.2015, 07:06

Und würde Dein Verhalten zu 3. ein Polizist sehen wäre es wahrscheinlich das letzte Mal dass Du dies machen würdest. So wie es sich in der Frage liest hätte da ganz klar der Fussgänger Vorrang, erst wenn man in die Strasse eingebogen ist und in deren Verlauf ein Fussgänger queren will müsste der warten!

Struwwelpeter7z  25.03.2015, 08:23
@machhehniker

Warum liest du nicht in Büchern, statt dich aufs Internet zu verlassen. Wenn kein Fußgängerüberweg oder Sonstiges gekennzeichnet ist, endet die "Vorfahrt" des Fußgängers am Randstein! Er verlässt seinen "Vorfahrtsbereich" und begibt sich auf die Fahrbahn, auf welcher der fliesende Verkehr vorfahrt hat.

machhehniker  25.03.2015, 08:49
@Struwwelpeter7z

Das steht so auch in Büchern dass man als Abbieger Fussgängern Vorrang zu gewähren hat. Wird Dir auch jeder Fahrlehrer, Polizist, Jurist oder wer auch immer sich darin auskennt bestätigen!

Der fliessende Verkehr hat nur Vorrang wenn kein Abbiegevorgang in unmittelbarem Zusammenhang besteht.

Das mit der schrittgeschwindigkeit ist richtig.. rein theoretisch dürftest du an einem bus ohne warnblinker in der 50er zone auch mit 50 vorbei fahren, ohne mit dem gesetz in konflikt zu kommen. ist aber nicht unbedingt empfehlenswert, wenn gerade personen in der nähe des busses unterwegs sind, also in diesem fall unbedingt bremsbereit sein weil viele fahrgäste es eilig haben, über die straße zu laufen oder ähnliches. zur dritten frage, der fußgänger hat vorfahrt.

1. wenn er an der Haltestelle steht ist das vollkommen richtig.

2. eigentlich 50km/h. Doch kann man in der Praxis eine Gefährdung in solchen Fällen praktisch nicht ausschließen. Ergo sollte man immer langsamer an einem Bus vorbei fahren, auch wenn man es theoretisch dürfte.


Leider machen das und besonders 1. nur die wenigsten.