Bundespolizei vor der Prüfung abgelehnt, wie vorgehen?
Hallo, ich wurde vor dem Einstellungstest abgelehnt, weil ich einmal eine Anzeige mit 14 Jahren wegen Beleidigung bekommen habe. Wie mache ich das mit dem Einspruch, gibt es da Mustervorlagen? Habe ich überhaupt eine Chance, damit durchzukommen? Bin jetzt 19 Jahre alt und mein Traum ist es bei der Bundespolizei zu arbeiten. Hoffe ihr könnt mir helfen.
MfG
10 Antworten
Das kannst du vergessen. Die Sünden der Vergangenheit- und wegen einer einfachen Beleidigung wärest du nicht ausgeschlossen worden. Das war wohl etwas heftiger, als du uns schilderst....
Hier wurde polizeiliches Fuehrungszeugnis aufgefuehrt, jeder Buerger kann Einsicht da beantragen,man erhaelt dann Auszug, meines Erachtens duerften da nicht solche geringen Straftaten wie Beleidigungen stehen, wenn das so ist, dann sollte man bei jeder neuen Bewerbung die alte Geschichte vergessen, ob die bundespolizei Daten von abgelehnten Bewerbern unterhaelt (?), da ich ja schon Rechtsanwalt fuer Verwaltungsrecht ins Spiel brachte ist es vielleicht gut zu klaeren ob eine neuerliche Bewerbung bei bundespolizei besser sein kann als Widerspruch gegen Ablehnung, wenn du dein Pol. Fuehrungszeugnis gesehen hast, kannst du auch vielleicht als weitere Option die Bewerbung bei vielleicht einer Landespolizei, oder ist der Gedanke zu fern, ins Auge fassen.
Vorgehen? Ähm, ja also eigentlich kannst du nur für die Zukunft einen anderen Beruf auswählen, bei der kein (erweitertes) Führungszeugnis (Klasse 0) erforderlich ist.
Falls es wirklich an einem Eintrag im erweiterten Führungszeugnis lag, dann nicht an einer schlichten Beleidigung, die vor dem 16. Geburtstag des Bewerbers stattfand.
Kleine Auswahl: Straftaten (eventuelle Anzeigen) nach dem 16. Lebensjahr; Kontakt zu verfassungsfeindlichen Gruppen oder Personen, fahren unter Alkoholeinfluss, Aktivitäten für oder mit extremen politischen Gruppierungen (diese müssen nicht verboten sein, dann wäre es eine Straftat);
Jeder Arbeitgeber kann jeden Bewerber mit oder ohne Angaben von Gründen ablehnen - das man dir den Grund genannt hat, solltest du wahrscheinlich als Zeichen dafür werten, das es sinnlos wäre sich nochmal zu bewerben.
BTW: eine Beleidigung steht i.d.r. nicht im Führungszeugnis - also muss das doch etwas heftigeres gewesen sein ;)
Musterformular für einen Einspruch?
Na, Du hast ja seltsame Vorstellungen. Jeder Arbeitgeber hat das Recht, sich seine Bewerber auszusuchen und besonders für die Polizei ist ein tadelloser Leumund wichtig - dagegen kannst Du keinen Einspruch erheben; dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Jeder kann einstellen, wen er will, einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Was Du versuchen könntest, ist noch einmal einen Brief zu schicken, indem Du auf diese Jugendsünde eingehst, beschreibst wie Du heute dazu stehst, und Dich selbst so überzeugend wie möglich als verantwortungsbewußter disziplinierter Mensch darstellst.
Schreibe, warum es Dein Traum ist, bei der Bundespolizei zu arbeiten und bitte darum, Dir trotz dieser Dummheit damals, eine Chance zu geben.
Kommt darauf an, wie beeindruckend Dein Schreiben ist und wer es liest; Vielleicht kriegst Du ja doch noch eine Chance. Wenn nicht, mußt Du es akzeptieren