Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr (Unrecht)

7 Antworten

Zunächst einmal kannst du sowohl Aussage gegen Aussage als auch im Zweifel für Angeklagten vergessen. Es ist alles Möglich von einer empfindlichen Geldstrafe als auch ein Verfahrenseinstellung. Du hättest von mir auch eine Anzeige bei so einem Überholvorgang bekommen. Es sieht nun so aus es gibt eine Anzeige und der Anzeigende gilt auch als Zeuge, dieser muss unter Strafandrohung die Wahrheit sagen genauso wie deine Zeugen. Es bleibt nun den Ermittlungsbehörden und ewentuell einem Richter überlassen was er oder sie daraus machen. Du solltest keine Aussage ohne Anwalt machen, den in der Regel reitet man sich bei jeder Aussage nur weiter rein.

Bei der Beleidigungsklage stünde wirklich Aussage gegen Aussage. Da musst du dir eher nicht ins Hemd machen.

Wenn die Polizei aber Langeweile hat, ermittelt die gegen dich wegen

http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

Als Probezeitler würde mir das weit größere Sorgen machen. Und da sieht auch die Beweissituation weit ungemütlicher für dich aus.

Das stimmt nicht wir haben eine Aussage von einem der nicht lügen darf und von einem der es darf. Es kommt also sehr auf die Aussage des Anzeigenden an. Wenn diese Aussage Plausibel und nachvollziehbar ist kann der Fragesteller auch verurteilt werden.

Da wollte dich einer Foppen - und - hat geklappt... ;-))

Du - die Pol ruft nirgendwo an... ;-)) - du bekommst ein Schrifstück worin der Tatvorwurf steht, die rechtliche Belehrung und dann kannst du dich schriftl. äußern...

Für den Fall das du es nicht weißt - der Klapperstorch bringt auch keine Kinder... ;-))

Erstmal.. Na sicher ruft Polizei auch im Büro an..Sie holen sich deinen Namen über die Zentrale und rufen überall an um dich zu erreichen..Nur mal dazu..

Zu deinem Fall.

Aussage gegen Aussage mach dir kein Kopf.. Nur zur Not Anwalt einschalten..Denke wird nicht nötig sein...

Im Zweifel für den Angeklagten.

Wenn sie es nicht beweisen kann, bist du fein raus.