Bundesfreiwilligendienst und hartz 4 und weiter bewerben
Morgen Ich bin leider Hartz 4 Empfänger und habe hier schlechte Chancen auf Arbeit. Deshalb hab ich mich zum Bundesfreiwilligendienst gemeldet und wurde auch gleich genommen.( ich freu mich so, weil ich super gern in Richtung sozial arbeiten wollen möchte) Jetzt war ich gestern bei der Arge um alles zu melden und die Dame sagte zu mir, ich muss mich trotz allem weiterhin bewerben und falls irgendwo ne Stelle wäre, müsste ich den Dienst niederlegen :( Ich versteh das nicht, ich bemüh mich schon selber um Arbeit und dann das. Dürfen die das so? Ich hab einfach schiss davor, statt des Bundesfreiwilligendienstes irgendwo putzen gehen zu müssen. Denn solche Stellen bekomm ich immer zugeschickt. Ich selbst bin Floristin und arbeite jetzt im Christlichen Jugenddorfwerk, dort wo ich immer hin wollte.
8 Antworten
Es ist immer der erste Arbeitsmarkt vorrangig,dass ist ein FSJ - oder FÖJ - BFD - nicht,deshalb wirst du dich wie gesagt weiterhin auf dem ersten Arbeitsmarkt bewerben müssen !
ja, weil du für deine tätigkeit kein entgelt beziehst und weiterhin alg 2 bekommst. du musst eben alles tun, um deine hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden.
Nein das ist nicht OK! Denn du tust ja was um da raus zu kommen. Ich bewerbe mich auch hierfür. Zeig denen die kalte Schulter. Ich selber lass mich von denen zu nichts zwingen. Desweiteren bekommt man hierfür Geld und es ist nicht so dass man garnichts bekommt. Du hast genauso viel wie Hartz4. Krankenkasse etc. wird von der Stelle auch bezahlt. Nur halt die Wohnung nicht. Da ich hierfür eh nichts bekomme, da ch zuhause wohne, is mir das schnuppe. Ich muss was machen, wo ich auch Freude daran habe.
Desweiteren während des Bundesfreiwilligendienstes muss man nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehen.
Wenn du weiter ALG II beziehst, ist es in Ordnung, dass du dich weiter bewerben musst.
Leistest du den BFD in Vollzeit oder in Teilzeit? Du bekommst ja sicher nicht mehr als 200,00 € Taschengeld, oder? Diese 200,00 € sind ja laut ALG-II-Verordnung frei, alles darüber würde angerechnet werden.
Einfach weiter bewerben, Du sagst doch selbst, da kommt nix und da findet man nix, ergo kann doch nix passieren und in wie weit der BFD überhaupt zeitnah kündbar ist, ist dann auch noch die nächste Frage, ergo wenn es da Kündigungsfristen gibt, dann muss eben ein möglicher Arbeitgeber warten bis die um sind.