Job Center zwingt mich mein Gewerbe abzumelden

4 Antworten

Ja, da Du Leistungen vom Job Center beziehst, können sie Dir das "vorschreiben". Ebenso kann es auch das Finanzamt, wenn Dein Gewerbe im Grunde ein "bezahltes Hobby" ist. So ist das als Selbständiger, Du trägst für alles selbst das Risiko, und gerade der Anfang ist schwierig.

Hast Du die Existenzgründung in Zusammenarbeit mit dem Job Center gemacht? Falls nicht, würde ich da mal anfragen, wie das ist, ob Du diesbezüglich Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen könntest.

Ich würde Dir ansonsten raten, Dich schriftlich zu erkundigen, da Du mit einer schriftlichen Antwort auch immer etwas in der Hand hast.

Der Wechsel der Sachbearbeiter hat damit zu tun, dass man nicht will, dass zwischen Sachbearbeiter und "Kunden" Gefühle von Sympathie wachsen (hat mir eine Sachbearbeiterin mal verraten).

Dass Du Dich schäbig bevormundet fühlst, kann ich gut verstehen. Und damit bist Du auch nicht allein.

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Hole Dir unbedingt auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Die sind bezüglich des Themas rund um Hartz IV sehr erfahren.

Da du auch als Gewerbetreibender durchaus Leistungsanspruch haben kannst, ist die Abmeldung nicht erforderlich. Die Forderung geht auch wohl eher in die Richtung

"Bekämpfung von Schwarzarbeit"

Nein, Du kannst vom Jobcenter nicht zur einer Gewerbeabmeldung gezwungen werden. Allerdings kannst Du gezwungen werden, Dich ausreichend und ernsthaft um ein unselbständiges Beschäftigungsverhältnis zu bemühen, um durch ein Angestelltenverhältnis aus Hartz IV raus zu kommen. Nur darum geht es. Ob Du nun als Selbständiger oder Angestellter genug Geld verdienst, ist denen prinzipiell egal. Hauptsache, Du verdienst so schnell wie möglich genug Geld.